Bauantrag auf Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 635, Gemarkung Lämmersdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Marktgemeinderates, 23.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Duschl erläutert, dass Frau Saskia Fesl und Herr Korbinian Fesl, Unteröd 1, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 635, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Unteröd 1) stellen.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher im Marktgemeinderat zu behandeln. Da es sich um einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb handelt und die Baumaßnahme nach Darstellung in den Antragsunterlagen dem Betrieb dient, soll das Vorhaben gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) behandelt und genehmigt werden. Unter der Voraussetzung, dass durch die Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird, stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung öffentliche Belange nicht entgegen.
Die Oberflächenentwässerung ist nach Darstellung der Verwaltung durch die Antragsteller sicherzustellen. Laut Planunterlagen ist kein Anschluss am Kanalsystem vorhanden. Das Oberflächenwasser versickert auf dem eigenen Grundstück großflächig. Das Schmutzwasser wird über die eigene Kleinkläranlage ordnungsgemäß entsorgt. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es ist daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße herzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Saskia Fesl und Herr Korbinian Fesl, Unteröd 1, 94107 Untergriesbach auf Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 635, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Unteröd 1) das gemeindliche Einvernehmen, sofern von den Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird.
Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Saskia Fesl und Herr Korbinian Fesl, Unteröd 1, 94107 Untergriesbach auf Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 635, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Unteröd 1) das gemeindliche Einvernehmen, sofern von den Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird.
Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.02.2025 12:45 Uhr