Dem Gremium wird erläutert, dass Herr Josef Huber (Huber Kunststofftechnik) mit E-Mail vom 25.04.2025 die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „SO Solarstromanlage Willersdorf“ beantragt hat. Die aktuell rechtskräftige Bauleitplanung sieht an dieser Stelle die Errichtung eines konventionellen Solarparks vor.
Herr Huber stellt das Konzept der Unterkonstruktion und die Planungsabsicht in der Sitzung persönlich vor. Ebenfalls anwesend sind der Grundstückseigentümer Herr Stefan Gammertshofer sowie die Vertreter der Firma Solar-Pur, Herr Simmet und Herr Mühldorfer.
Die Firma Huber bräuchte für die neu entwickelte Unterkonstruktion für Solaranlagen aus Kunststofftanks eine Test- und Präsentationsfläche. Diese soll möglichst nahe am Firmensitz sein und ermöglichen, die verschiedenen Modelle der Paneelträger im Einsatz zu zeigen und deren Effektivität zu testen. Die Unterkonstruktionen aus Kunststofftanks ermöglichen nach Darstellung von Herrn Huber in der Präsentation einerseits die Installation einer bestimmten Leistung auf kleinerer Fläche als bei konventionellen Anlagen, haben aber andererseits eine stärkere Versiegelung dieser geringeren Fläche zur Folge. Diese Versiegelung sei dann durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Insbesondere die Berechnung und Festsetzung dieses Ausgleichs ist nach Darstellung der Verwaltung in einem Deckblatt zum Bebauungsplan zu überarbeiten. Zudem sind die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Modulen, die zulässige Unterkonstruktion und die Grünordnung an die neu geplante Nutzung anzupassen.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Anpassung der Fläche an die Bedürfnisse der Firma Huber möglich. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass eine durchdachte Eingrünung der Fläche sowie eine fachlich ordnungsgemäße Ausgleichsmaßnahme am besten auf dem Grundstück erfolgt. Zudem darf aus Sicht der Verwaltung keine Vollversiegelung der Fläche erfolgen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Herr Huber, dass auf der Fläche weder Parkplätze noch Gebäude entstehen sollen. Der Zweck der Fläche sei vorrangig der Test der Erträge der verschiedenen Anlagen und Modulhalterungen. Besichtigungen durch Kunden und Interessenten werden sich auch in Grenzen halten und hierfür stehen auf dem Anwesen Gammertshofer ausreichend Flächen zum Parken zur Verfügung.
In einigen Wortmeldungen wird angeführt, dass die Fläche auf der Grundlage des aktuell gültigen Kriterienkatalogs wohl nicht mehr für die Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage freigegeben würde. Wenn nun eine Änderung der Bauleitplanung erfolgen wird, ist es nach Ansicht der Gremiumsmitglieder unerlässlich, die Anlieger und die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig in das Verfahren einzubinden. Das sei nicht nur im formellen Rahmen, sondern auch in der Planungsphase durch den Projektträger sinnvoll. Im formellen Verfahren ist nach Darstellung der Verwaltung ohnehin eine zweimalige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, im Rahmen derer auch die Betroffenen beteiligt werden.
Im Rahmen der Beratung wird vom Gremium herausgestellt, dass die Firma Huber ein starkes und innovatives Unternehmen der Marktgemeinde ist, auf das man stolz sein könne. Darum solle man auch das vorgetragene Anliegen unterstützen, um der Firma Huber bei der Erprobung und Vermarktung des neuen Produkts bestmöglich zu unterstützen. Wenn man die bisherigen Projekte und Bauvorhaben der Firma Huber betrachtet, stellt man fest, dass hier immer großer Wert auf die Gestaltung und die städtebauliche Anpassung gelegt worden sei. Daher könne man auch in diesem Fall darauf vertrauen, dass mit durchdachter Begrünung und einem fachlich begründeten Ausgleich für eine bestmögliche Einbindung in die Umgebung gesorgt wird.
Seitens der Antragsteller wird dargestellt, dass man natürlich die Grünordnung und den Ausgleich so vorsehen wird, um eine bestmögliche optische Gestaltung zu erreichen. Durch die neuen Modulträger werde man zudem eine weit geringere Anlagenhöhe erreichen, als bisher zulässig war (3,50 m). Zudem werde man auf einer geringeren Fläche die beabsichtigte Leistung installieren können, sodass die verbleibende Fläche grünordnerisch gestaltet werden kann. Aus diesen Gründen sei davon auszugehen, dass sich die Anlage besser ins Landschaftsbild einfügen wird, als dies der Fall wäre, wenn die aktuell zulässige Bebauung realisiert würde.