Einziehung der als Gemeindestraße gewidmeten Flur-Nrn. 102/8 und 106/1, Gem. Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 68. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat Ellzee hat in seiner Sitzung vom 02.07.2019 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung der als Gemeindestraße gewidmeten Flur-Nrn. 102/8 und 106/1, Gem. Ellzee gemäß Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) einzuleiten.

Begründung:

Durch die neuangelegte Straße östlich der Friedhofserweiterungsfläche (Flur-Nr. 78/2 Gem. Ellzee) besteht eine ausgebaute öffentliche Verkehrsfläche, welche bis zu dem heute bereits bestehenden und nicht ausgebauten Weg (Flur-Nr.  106, Gem. Ellzee) reicht und die wegemäßige Erschließung der dortigen landwirtschaftlichen Flächen weiterhin sichert und gewährleistet. Die einzuziehenden und als Gemeindestraße gewidmeten Privatgrundstücke müssen somit der Öffentlichkeit nicht länger zur Verfügung stehen.
Die Einziehung ist deshalb durchzuführen. Mit der Einziehung entfällt der Gemeindegebrauch.

Die einzuziehenden Grundstücke sowie die neuangelegte Verkehrsfläche ist dem Planausschnitt zu entnehmen:


Die ortsübliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung erfolgte durch den Aushang an der Gemeindetafel vom 07.07.2019 bis einschließlich 16.10.2019. Während einer Zeit von drei Monaten bestand die Möglichkeit, Einwendungen gegen diese Einziehung vorzubringen. Die Frist endete am 07.10.2019.

Gegen die beabsichtigte Einziehung wurden keine Einwendungen vorgebracht, so dass die Einziehung zum 01.12.2019 erfolgen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee beschließt die Einziehung der als Gemeindestraße gewidmeten Grundstücke Flur-Nrn. 102/8 und 106/1, Gem. Ellzee gemäß Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes zum 01.12.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 11:50 Uhr