Feststellung des Verlustes der stellvertretenden Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschaftsversammlung der VGem. Ichenhausen sowie in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen" von Stadträtin Gabriele Walter durch Austritt aus der SPD-Fraktion


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Stadtrates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Stadtrat Georg Abt und Stadträtin Gabriele Walter teilten der Stadtverwaltung mit E-Mail vom 02.09.2019 bzw. 03.09.2019 mit, dass sie aus der SPD-Fraktion austreten.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Ichenhausen (GeschO) muss eine Fraktion mindestens drei Mitglieder haben. Da dies für die SPD-Fraktion durch den Austritt von Stadträtin Walter und Stadtrat Abt nicht mehr gegeben ist, besteht im Stadtrat der Stadt Ichenhausen keine SPD-Fraktion mehr.

Die Auflösung der SPD-Fraktion hat zur Konsequenz, dass die SPD nun nicht mehr automatisch aufgrund des Stärkeverhältnisses der den Stadtrat bildenden Fraktionen Vertreter in die städtischen Ausschüsse sowie zu den Verbänden, denen die Stadt Ichenhausen angehört, entsenden darf.

Denn nach § 6 Abs. 1 GeschO sind in den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten. Die gleichlautende Regelung gilt auch für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen.

Wird durch den Austritt oder Übertritt von Stadtratsmitgliedern das ursprüngliche Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen verändert, so sind diese Änderungen auszugleichen.

Stadträtin Gabriele Walter war für die SPD-Fraktion stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen sowie in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“. Durch die Auflösung der SPD-Fraktion verliert Stadträtin Walter die aufgeführten Sitze.

Der Stadtrat hat dies aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit durch Beschluss unverzüglich festzustellen. Bis zu diesem Feststellungsbeschluss gehört das Stadtratsmitglied seinem Ausschuss jedoch noch an, so dass der Austritt aus der SPD-Fraktion für die am 23. und 24.09.2019 abgehaltenen Ausschusssitzungen nicht zu berücksichtigen war.

Die Auflösung der SPD-Fraktion hat für den Ausschusssitz von Stadträtin Walter im Haupt- und Personalausschuss zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen, da diese im Ausschuss einen Platz der CSU-Fraktion einnimmt.

Bei der Nachbesetzung der freiwerdenden Sitze in den städtischen Ausschüssen sowie in den Verbänden, denen die Stadt angehört, werden die bisherigen Mitglieder der ehemaligen SPD-Fraktion als sog. Einzelgänger unter den in der jeweiligen GeschO angeführten Begriff „Gruppen“ gezählt.


Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt. Die Austrittserklärung von StRin Walter  wird verlesen.

Beschluss

Durch den Austritt aus der SPD-Fraktion und der damit einhergehenden Auflösung des Fraktionsstatus wird festgestellt, dass Stadträtin Gabriele Walter ihre stellvertretende Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen sowie in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“ verliert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2019 15:09 Uhr