Vollzug des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Bedarfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Stadtrates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
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Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

In Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in Verbindung mit dem VIII. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) ist die örtliche Bedarfsplanung für Kindergarten-, Hort- und Krippenplätze geregelt. Gemeinden bzw. Städte entscheiden selbst, welchen örtlichen Bedarf – unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und deren Kinder – sie anerkennen.

Die Bedarfsplanung soll in vier Schritten erfolgen:

1. Bestandsfeststellung
2. Bedürfniserhebung
3. Bedarfsfeststellung
4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze

Während die ersten drei Schritte dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) als auch der Gemeinde aufgetragen sind, ist die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze eine rein gemeindliche Angelegenheit.


1. Bestandsfeststellung

Welche Plätze gibt es bereits in der Stadt Ichenhausen?

KiTa „Wilhelm-Busch“ Ichenhausen – Kindergarten mit Kinderkrippe
130 Betreuungsplätze gesamt, davon
100 Kindergartenplätze   und
  30 Krippenplätze
Lt. Betriebserlaubnis (max. 4 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.15 bis 16.30 Uhr
Freitag:                           07.15 bis 16.00 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
121 Kinder, max. 128 (ab 05/2019)
Altersgruppen der Kinder:
  93 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  28 Kinder unter 3 Jahren

KiTa „Storchennest“ Ichenhausen – Kindergarten mit Kinderkrippe
109 Betreuungsplätze gesamt, davon
95 Kindergartenplätze (75 Plätze regulär + 20 Plätze Notgruppe)  und
14 Krippenplätze
Lt. Betriebserlaubnis (max. 4 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag, Dienst. u. Freitag: 07.30 bis 13.30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag:  07.30 bis 16.30 Uhr
Krippe täglich von               07.35 bis 14.00 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
90 Kinder, max. 101 (ab 04/2019)
Altersgruppen der Kinder:
80 Kinder von 3 bis 6 Jahren
10 Kinder unter 3 Jahren


Kindergarten „Wackelzahn“ Oxenbronn
25 Kindergartenplätze lt. Betriebserlaubnis
(max. 3 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:    07.30 bis 13.30 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
19 Kinder, max. 23 (ab 06/2019)
Altersgruppen der Kinder:
18 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  1 Kind unter 3 Jahren

Kindergarten „Sonnenschein“ Autenried
27 Kindergartenplätze lt. Betriebserlaubnis
(keine integrativen Plätze)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:    07.30 bis 13.30 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
17 Kinder, max. 20 (ab 04/2019)
Altersgruppen der Kinder:
14 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  3 Kinder unter 3 Jahren

Kindergarten „Regenbogen“ Rieden
27 Kindergartenplätze lt. Betriebserlaubnis
(keine integrativen Plätze)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:    07.30 bis 12.30 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
15 Kinder, konstant
Altersgruppen der Kinder:
15 Kinder von 3 bis 6 Jahren
kein Kind unter 3 Jahren

Kindergarten „Heilig Kreuz“ Hochwang
55 Kindergartenplätze lt. Betriebserlaubnis
(max. 2 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.00 bis 16.00 Uhr
Freitag:                           07.00 bis 13.00 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
35 Kinder, max. 48 (ab 07/2019)
Altersgruppen der Kinder:
30 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  5 Kinder unter 3 Jahren

Montessori-Kinderhaus Oxenbronn
25 Kindergartenplätze lt. Betriebserlaubnis
(max. 2 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag:  07.30 bis 16.00 Uhr
Dienst., Mittw. und Freit.:  07.30 bis 13.30 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
15 Kinder, max. 19 (im Laufe des Jahres)
Altersgruppen der Kinder:
14 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  1 Kind unter 3 Jahren

Tagespflegeplätze
7 genehmigte Plätze (lt. Kreisjugendamt Günzburg)
in Anspruch genommen:
derzeit: 2 Plätze
2. Bedarfserhebung

Welche Betreuung benötigen die Eltern für Ihre Kinder?

Die Stadt Ichenhausen hat im Frühjahr des Jahres 2017 bei den Eltern aller Kinder der Geburtsjahrgänge 2007 bis 2016 (Kinder bis 10 Jahre) eine Bedarfsumfrage durchgeführt. Die Teilnahme war schriftlich mit Fragebogen, aber auch erstmals online auf der Homepage der Stadt Ichenhausen möglich. Auf diesem Wege wurde eine Rücklaufquote von immerhin 42 % erreicht, was durchaus Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf zulässt und eine konkrete Bedarfsfeststellung ermöglicht.
Lediglich im Bereich der Kinder im Krippenalter, also unter drei Jahren, war der Rücklauf insbesondere von Eltern, deren Kinder noch nicht in einer Krippe im Stadtgebiet betreut werden, so gering, dass die Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs an Krippenplätzen äußerst schwerfällt.

Im Hinblick auf diese Befragung und den entsprechenden Nachfragen bei den Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2018/19 kann festgestellt werden, dass das Angebot im Kindergarten- und Krippenbereich als insgesamt gut bezeichnet werden kann, die Betreuungsplätze im Gebiet der Kernstadt Ichenhausen, jedoch für das KiTa-Jahr 2018/19 aber erstmalig nicht ausreichend waren und deshalb in der KiTa „Storchennest“ in der Annastraße eine vorläufige Kindergartengruppe (sog. Notgruppe) in einem Mehrzweckraum im Keller mit 20 Betreuungsplätzen geschaffen werden musste.

Im Frühjahr dieses Jahres hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie (ehemals Kreisjugendamt) beim Landratsamt Günzburg seine Unterstützung bei der Bedarfsplanung mit Hilfe einer wissenschaftlich gestützten Berechnung, dem so genannten „Hildesheimer Modell“, angeboten. Hierbei werden anhand von Einwohnermeldedaten und den sich daraus ergebenden Wanderbewegungen der Bevölkerung Hochrechnungen für die in Zukunft benötigten Betreuungsplätze angestellt. Dabei wurden auch Kriterien wie die Einwohnerzuwächse in den letzten Jahren, die Anzahl der darunter befindlichen männlichen und weiblichen Personen einer bestimmten Altersgruppe und das bereits bestehende Angebot an Betreuungsplätzen berücksichtigt.

Künftiger Bedarf Krippenplätze (Kinder von 0-3 Jahren):

Als Ergebnis der Berechnung nach dem „Hildesheimer Modell“ kann festgehalten werden, dass das Betreuungsangebot zu Beginn des laufenden KiTa-Jahres bei den Kindern unter drei Jahren noch annähernd dem hochgerechneten Bedarf entspricht. Dies verschlechtert sich jedoch bis zum KiTa-Jahr 2020/21. Hierauf könnte mit der Schaffung einer zusätzlichen Krippengruppe mit 15 Plätzen reagiert werden.

Künftiger Bedarf Kindergartenplätze (Kinder von 3-6 Jahren):

Die Berechnung des Bedarfs für Kinder zwischen drei und sechs Jahren nach dem „Hildesheimer Modell“ hingegen bringt folgendes Ergebnis:
Die Betreuungssituation zu Beginn des laufenden KiTa-Jahres 2018/2019 war noch sehr gut, da bei der Berechnung das gesamte Stadtgebiet betrachtet wurde. Dies ist praktisch jedoch nur dann der Fall, wenn es gelingt Kinder aus dem Gebiet der Kernstadt Ichenhausen in den Stadtteilen zu betreuen. Zu Beginn des KiTa-Jahres 2019/20 wären aber alle KiTas im Stadtgebiet, auch in den Stadtteilen, voll besetzt und im darauffolgenden Jahr wären schon zu wenige Plätze vorhanden, was sich bis zum KiTa-Jahr 2024/25 auf ein Defizit von über 80 Kindergartenplätzen steigern würde.
Die Konsequenz daraus wäre die Schaffung von zusätzlichen ca. 90 Kindergartenplätzen in den nächsten zwei Jahren.




Erklärung des steigenden Bedarfs:

Kontinuierlich steigende Wanderungssalden in den Jahren

2015 (+ 80 Einwohner)
2016 (+ 62 Einwohner)
2017 (+ 178 Einwohner) und
2018 (+ ca. 190 Einwohner)

insbesondere auch aufgrund Zuzug von mehrheitlich osteuropäischer Arbeitskräfte (Pflegekräfte Fachklinik, Arbeitskräfte für den Bausektor) und den in Ichenhausen dafür vorhandenen günstigen Wohnraum.

Ausweisung von Baugebieten im gesamten Stadtgebiet.

Bis Ende des Jahres 2019 werden in Ichenhausen und den Stadtteilen Oxenbronn, Rieden und Autenried insgesamt 35 Bauplätze bebaubar sein. Bis Ende 2022 kommen voraussichtlich noch 24 Bauplätze im Stadtteil Hochwang hinzu.

Bei der Bedarfserhebung ist die Ankündigung der neuen Regierungskoalition in Bayern, Kinderbetreuungsplätze ab dem KiTa-Jahr 2019 für die Eltern kostenfrei zu gestalten noch nicht berücksichtigt und kann aus Sicht der Verwaltung sehr schwer eingeschätzt werden.


Inhalt der städtischen Bedarfsumfrage im Jahr 2017 war auch die Thematik der bestehenden Öffnungszeiten und die evtl. Notwendigkeit einer Ausweitung. Es wurde von einigen wenigen Eltern der Wunsch nach längeren Öffnungszeiten in den Randzeiten, also morgens früher öffnen und abends später schließen (vor 07.00 Uhr morgens und nach 17.00 Uhr abends), geäußert. Die Anzahl dieser Rückmeldungen entspricht jedoch keiner Menge, die eine Ausweitung der Öffnungszeiten als wirtschaftlich erscheinen lässt. Daher werden die derzeit angebotenen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten (KiTas) im Bereich der Stadt Ichenhausen als bedarfsgerecht angesehen.

Auch hier wird aus Sicht der Verwaltung erwartet, dass sich die Ankündigung der neuen Regierungskoalition in Bayern, Kinderbetreuungsplätze ab dem KiTa-Jahr 2019 für die Eltern kostenfrei zu gestalten auswirken wird.

Damit sind die Plätze

- nach der Länge der Betreuungszeit und
- nach Träger/Pluralität

derzeit ausreichend.


Die Anzahl der benötigten Betreuungsplätze ist jedoch nicht ausreichend.


3. Bedarfsfeststellung

Die Bedarfsfeststellung ist die politisch wertende Entscheidung, inwieweit die festgestellten Wünsche und Bedürfnisse umgesetzt werden können.

Da nicht alle Elternwünsche realisierbar sind, stellt der vom Stadtrat festzustellende Bedarf nicht unbedingt ein genaues Spiegelbild der Bedürfnisse der Eltern dar.







Im Stadtbereich Ichenhausen leben derzeit 271 Kinder der Geburtsjahrgänge 2011 bis 2014 und 338 Kinder der Geburtsjahrgänge 2015 bis 2018:

Geburtsjahr
Anzahl Kinder
2011
66
2012
77
2013
57
2014
78
2015
86
2016
87
2017
92
2018
(73)
gesamt
609

Aufgrund dieser demographischen Entwicklung und den Ergebnissen der Berechnungen des sogenannten „Hildesheimer Modells“ wird die Anzahl der unter 6-jährigen Kinder in den nächsten Jahren in Ichenhausen kontinuierlich ansteigen.

Auf ein verändertes Buchungsverhalten der Eltern sollte mit einem entsprechenden Angebot der Stadt, gegebenenfalls zusammen mit dem Träger der jeweiligen KiTa, reagiert werden. Das derzeitige Angebot im KiTa-Bereich ist noch gut.

Im Bereich der Kinderbetreuung bestimmen Bedarfsdeckung und Pluralität die Pflichtaufgaben der Gemeinde. Das heißt, die Stadt muss auf Grund von § 5 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII den Eltern bei einem in der näheren Umgebung bestehenden pluralen Angebot (KiTas in verschiedenen Trägerschaften und mit unterschiedlichen Konzeptionen) eine Wahlmöglichkeit bieten können, wenn dies gewünscht wird. Für die Stadt Ichenhausen stellen das Montessori Kinderhaus Oxenbronn, der kath. Kindergarten „Heilig Kreuz“ im Stadtteil Hochwang sowie die kath. Kindergärten in der Gemeinde Ellzee und im Markt Waldstetten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen das plurale Angebot dar.

Um den Eltern der Kinder im Bereich der Stadt Ichenhausen dieses Wahlrecht im vollen Umfang zu ermöglichen, wird in Absprache mit den Bürgermeistern von Ellzee und Waldstetten erneut vorgeschlagen, die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten im VG-Bereich durch Familien aus Ichenhausen, Waldstetten oder Ellzee innerhalb dieser Kommunen pauschal als Bedarf anzuerkennen. Dabei wird diese pauschale Anerkennung nicht zahlenmäßig und auch nicht auf bestimmte Tagesstätten oder Träger begrenzt.

4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit

Mit der Bedarfsanerkennung bestimmt die Gemeinde ganz konkret

- wie viele Plätze
- in welcher Einrichtung
- für welches Alter

notwendig sind.

Nur für diese Plätze ist die Stadt zur Förderung von Investitionen verpflichtet, sofern sie tatsächlich von Kindern aus dem Stadtgebiet Ichenhausen belegt sind.

Bei der Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit sollte ein ausreichender Puffer vorgesehen werden, um den festgelegten Bedarf nicht ständig korrigieren zu müssen.
Die Bedarfsanerkennung führt, soweit sie nicht in Anspruch genommen wird, zu keiner finanziellen Verpflichtung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel erläutert die Beschlussvorlage und merkt an, dass aufgrund von geplanten Förderungen im Bereich der Regierung und des Bundes bald 1200 € Zuschüsse pro Jahr und pro Kindergartenplatz bezahlt werden. Somit sei ein Halbtagesplatz nahe zu finanziert.
Da bereits im September eine Notgruppe gegründet werden musste und auch die Berechnungen des Hildesheimer Modells einen hohen Bedarf ergeben haben, sollte man alsbald aufstocken.

Beschluss

1. Bedarfsfeststellung

Die Stadt Ichenhausen stellt folgenden Bedarf an Kindertagesplätzen in Ichenhausen ab Januar 2018 fest:

Kinder bis zu 3 Jahren
113 (davon 5 Tagespflege)
Kinder von 3 bis 6 Jahren
436 (davon 2 Tagespflege)
Schulkinder
75

Die Länge der Betreuungszeiten variiert zwischen 3,0 Stunden und 9,25 Stunden.


2. Bedarfsanerkennung

Die Stadt Ichenhausen erkennt folgende Plätze als bedarfsnotwendig an:

Kinder bis zu 3 Jahren
113 (davon 5 Tagespflege)
Kinder von 3 bis 6 Jahren
436 (davon 2 Tagespflege)
Schulkinder
75


Darüber hinaus erkennt die Stadt Ichenhausen die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen von Familien aus dem Stadtbereich Ichenhausen als Bedarf an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2019 10:16 Uhr