Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 02.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 6 Abs. 3 Verwaltungsgemeinschaftsordnung wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen der ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter, und zwar je auf die Dauer ihres gemeindlichen Amtes.
Für die Wahlen selbst gelten die Bestimmungen des Art. 35 Abs. 1 i. V. mit Art. 33 Abs. 3 KommZG entsprechend. Es wird geheim unter Verwendung von Stimmzetteln und unter Wahrung des Wahlgeheimnisses gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält keiner der Vorgeschlagenen im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, so findet unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Der Gewählte hat zu erklären, ob er die Wahl annimmt.
Diskussionsverlauf
Verbandsrat Kusch schlägt Herrn Strobel als Gemeinschaftsvorsitzender vor, es werden keine weiteren Vorschläge gemacht.
Beschluss
Gemeinschaftsvorsitzender Strobel nimmt die Wahl an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2021 11:27 Uhr