Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Am Maderweg" in der Gemeinde Ellzee, Ortsteil: Ellzee, 1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Anregungen und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Ellzee hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Maderweg“ in der Gemeinde Ellzee im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB zu ändern und den Geltungsbereich um das Grundstück Flur-Nr. 492 ganz und eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 494, Gem. Ellzee zu erweitern.

Weiterhin hat der Gemeinderat Ellzee in seiner Sitzung am 01.07.2020 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben, gefertigten Bebauungsplanentwurfes „Am Maderweg“, Gemeinde Ellzee - 3. Änderung“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in vom 01.07.2020 einschl. des Entwurfes der Begründung hierzu vom 01.07.2020 durchzuführen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 30.07.2020 bis einschl. 04.09.2020 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung und Ankündigung dieser öffentlichen Auslegung wurde am 22.07.2020 ausgehängt.

Vom Ing. Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben wurde das Landratsamt Günzburg und das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Folgende Stellungnahmen gingen ein:



Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 25.08.2020


Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ellzee ist der Änderungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt. Die Bebauungsplanänderung ist demnach als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung
Aus ortsplanerischer Sicht besteht Einverständnis mit der vorliegenden Planung.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Die Beschriftung der obersten Höhenlinie im Osten ist aufgrund der Überlagerung mit den bestehenden Grundstücksgrenzen schwer lesbar. Dies sollte angesichts der Festsetzung der Höhenlage verbessert werden.

Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan wird entsprechend redaktionell geändert
Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Naturschutz- und Landschaftspflege
Es handelt sich bei der bisher nicht bebauten „Erweiterungsfläche“ um eine relativ steile Hanglage, die in Richtung Südwesten abfällt. Durch die Teilung des Ursprungsgrundstücks selbst ergibt sich ein kleines Baugrundstück für ein freistehendes Wohnhaus. Unmittelbar südlich grenzt eine öffentliche Grünfläche mit Gehölzbestand, welche im Ostteil als Ausgleichsfläche festgesetzt und in der amtlichen Biotopkartierung erfasst ist, an.

Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollte diese Hanglage von einer weiteren Wohnbebauung freigehalten werden.

Sofern die Gemeinde Ellzee im Rahmen ihrer Planungshoheit dieses Vorhaben dennoch weiterverfolgen möchte, muss gewährleistet sein, dass der unmittelbar südlich angrenzende Gehölzbestand nicht beeinträchtigt wird. Dieser ist dauerhaft zu erhalten und zu entwickeln. Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen und dergleichen sind dort auszuschließen.

Aufgrund der vorhandenen Hangneigung sollten Aussagen bezüglich Geländeveränderungen (Abgrabungen/Stützmauern/Aufschüttungen) getroffen werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht muss es Ziel sein, Stützmauern oder Mauern mit Betonfertigteilelementen zu vermeiden. Naturnahe Lösungen, wie z.B. Trockenmauern, sind hier zu bevorzugen.

Abwägung:
Bei der BP-Änderung handelt es sich um eine Nachverdichtung innerhalb des rechtswirksamen Bebauungsplanes durch Erweiterung der Baugrenze innerhalb der im BP bereits als Wohnbaufläche ausgewiesenen Fläche.

Der vorrangig sichtbare obere Teil des Hangbereiches ist bereits bebaut. Die jetzt geplante Erweiterung ist nur bedingt einsehbar, schafft dringend benötigten zusätzlichen Wohnraum und rundet die Gesamtbebauung nach Westen ab. Der unmittelbar südlich angrenzende Gehölzbestand bleibt von der Bebauungserweiterung unbeeinträchtigt, die bisher geltenden Grundstücksgrenzen werden beibehalten. Im rechtskräftigen BP ist die Fläche als dauerhaft zu erhaltende öffentliche Grünfläche festgesetzt. Das Planvorhaben soll deshalb umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag:
Das Planvorhaben soll trotz der Anmerkung des Landratsamtes umgesetzt werden. Die Anmerkungen werden jedoch in den Textteil des Bebauungsplanes wie folgt aufgenommen:

Gestaltung der Grundstücke, Baustelleneinrichtungsflächen
Die Anlage von Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen in der südlich an den Erweiterungs-bereich angrenzenden Grundstücksfläche Fl. Nr 491 ist nicht zugelassen.
Abgrabungen und Aufschüttungen sind, soweit sie zur Anpassung des Urgeländes an die Bebauung und damit verbundener Funktions- und Nutzflächen erforderlich sind zugelassen. Sie sind möglichst geländenah auszuführen. Die Angleichung an das Urgelände ist möglichst abgeböscht, nicht steiler als 1:2 oder in Form von abgetreppten Natursteintrockenmauern mit max. 0,80 m Höhe pro Abtreppung auszuführen. Stützmauern aus Beton oder Betonfertigteilelementen sind nicht zugelassen.

Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Immissionsschutz:
Gegen die vorliegende Bebauungsplanänderung werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Einwände erhoben.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Wasserrecht
Aus Sicht der unteren Wasserrechtsbehörde bestehen gegen das Planungsvorhaben keine Bedenken.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Zweigstelle Krumbach, Schreiben vom 11.08.2020

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

Die Erkundung des Baugrundes einschl. der Grundwasserverhältnisse obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherrn, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hang- und Schichtenwasser sichern muss.

Sind im Rahmen von Bauvorhaben Maßnahmen geplant, die in das Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkungen durch Bauwasserhaltung, Herstellen von Gründungspfählen oder Bodenankern mittels Injektionen), so ist rechtzeitig vor deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt aufzunehmen.

Konstruktive Maßnahmen gegen Starkregenereignisse werden empfohlen.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis:        12 / 0  Stimmen.

Seitens der Bürger gingen keine Einwendungen ein.


Nachdem nur redaktionelle Änderungen vorzunehmen sind, kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Maderweg“ als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Maderweg“ in Ellzee in der Fassung vom 17.09.2020 wird als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung und das Ing. Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben werden beauftragt, die Verfahrensunterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB zusammenzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2020 16:39 Uhr