Neubau einer Maschinenhalle und einen Gebäudeabbruch zwischen Wohnhaus und der ehemaligen Stallung auf dem Grundstück Flur-Nr. 15, Gem. Ellzee (Stoffenrieder Str. 8)


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 13. Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei der Gemeinde Ellzee ging der o. g. Bauantrag ein. Der Bauherr plant einen Neubau zwischen den bestehenden Gebäuden (westlich der Hofstelle) und einen Gebäudeabbruch zwischen Wohnhaus und der ehemaligen Stallung.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß FNP im Bereich einer gemischten Baufläche, ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert nicht. Das Baugrundstück Fl. Nr.: 15, Gemarkung Ellzee liegt im amtlich festgelegten Überschwemmungsgebiet. Das Bauvorhaben beinhaltet einen großen Baukörper mit Fertigteilen aus Stahlrahmenteile und Stahlbetonbodenplatte. Das Bauwerk hat eine Größe von ca. 35,00 x 17,00 x 6,00m bei Traufe und am First ca. 9,80m und ist auf Stahlbetonfundamente gegründet.
Das Dach wird mit roten Faserzementplatten eingedeckt, die Dachneigung beträgt 20°.
Die Zufahrt erfolgt über den Weg im Westen parallel zur „Günz“.
Nach Einsicht in die Grafikkarte, ist ersichtlich, dass ein Teilbereich der geplanten Halle im Überschwemmungsgebiet liegt.
Die Dachentwässerung wird an den Bestand angeschlossen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläutert zusammen mit Herrn Unterholzner die Beschlussvorlage sowie die Anlagen.
Herr Unterholzner fügt hinzu, dass hier ein Teilbereich abgetrennt werden müsse. Die Bauherren haben sich in Absprache mit dem Landratsamt gegen eine Brandschutzwand entschieden.

GR Rittler fragt nach, ob der angezeigte Zufahrtsweg nicht im Besitz der LEW sei.
Bgm. Schmucker bestätigt dies.
Herr Unterholzner fügt hinzu, dass die Zufahrtsrechte hier vom Landratsamt mit den Bauherren und der LEW selbst geklärt werden müsse. Die Gemeinde habe hier keinerlei Befugnis.

Die Vorsitzende befürwortet allerdings die Einfahrt über den Weg an der Günz, da so eine Lärmbelästigung der Anwohner durch Landmaschinen vermieden werden kann.

Beschluss

Dem Bauantrag „Neubau einer Maschinenhalle und Gebäudeabbruch zwischen Wohnhaus und der ehemaligen Stallung auf dem Grundstück Fl. Nr.: 15, Gemarkung Ellzee, wird das gemeindliche Einvernehmen mit dem Hinweis, dass sich das Vorhaben im Bereich des amtlichen festgesetzten Überschwemmungsgebietes der „Günz“ befindet, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2021 13:57 Uhr