Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung im Untergeschoß des Gemeindehauses durch Einbau einer Kinderkrippe mit Fluchttüre auf der Fl.Nr. 1 der Gemarkung Ramerberg (Rotter Straße 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 27.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.


Im Kellergeschoss des Gemeindehauses soll eine Kinderkrippe entstehen.  Aus brandschutzrechtlichen Gründen muss ein zweiter Fluchtweg geschaffen werden.
Im Raum ist zwar aktuell ein Fenster verbaut, dieses reicht jedoch für unter 3-jährige Kinder nicht als Fluchtweg aus, da der Abstand zwischen Fensteröffnung und Boden zu groß ist.
Somit muss anstelle des Fensters eine Tür als Fluchtweg im Gemeindehaus eingebaut werden.

Das Vorhaben löst keine Abstandsflächen aus.
Stellplätze sind nur für die Anlieferung der Kinder sowie das Personal erforderlich, diese werden entsprechend rund um das Gemeindehaus angelegt.

Die Zufahrt erfolgt weiterhin über die Rotter Straße.
Ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie an die Kanalisation ist im Gebäude vorhanden.

Eine Nachbarschaftsbeteiligung wurde seitens der Gemeinde Ramerberg nicht durchgeführt, die entsprechenden Anwohner erhalten nach Abschluss des Verfahrens ebenfalls einen Bescheid, gegen welchen sie ggf. Rechtsmittel einlegen können.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2022 08:57 Uhr