Ausweisung von "Nachtstellplätzen" für Wohnmobile am Strandbad Tengling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt öffentlich

In der letzten Besprechung wurde über die Errichtung eines „Nachtstellplatzes“ in Tengling nachgedacht. Bislang besteht leider keine Möglichkeit, „offiziell“ für eine Nacht am Strandbad Tengling zu übernachten. Es wäre abzuklären, ob für Wohnmobile mit Sanitäreinrichtung ein „Nachtstellplatz“ für die Zeit von 21:00 Uhr bis 09:00 Uhr morgens gegen ein Übernachtungsgebühr von 12,00 EURO eingerichtet wird. Die Übernachtungsgebühr wäre direkt am Parkautomaten zu entrichten.
Es sollte keine Versorgungsstelle für Wasser und für die Entleerung des Chemieklos angeboten werden. 

Am 31.01.2024 fand zum Thema „Nachtstellplatz“ am Strandband Tengling ein Ortstermin mit Vertretern des Zweckverbandes für kommunale Verkehrsüberwachung und der PI Laufen statt. Die KVÜ kann grundsätzlich die Überwachung übernehmen. Diese würde dann in regelmäßigen Abständen nachts, spätestens um 21:30 Uhr oder morgens, ab ca. 06:00 Uhr, stattfinden. Um eine einigermaßen verständliche, aber rechtskonforme Beschilderung anbringen zu können, wurde hier die Auffassung vertreten, dass ein Bereich festgelegt wird, der abgegrenzt werden kann und zudem nur eine Zufahrt zulässt.

Der markierte Bereich stellt den angedachten „Nachtstellplatz“ dar, da dieser durch Gebüsch abgegrenzt und nur einseitig einfahrbar ist.

Die Einstellfläche für Wohnmobile soll mit dem Zeichen 314 (Parken) und einer Kombination aus dem Zusatzzeichen 1040-30 (zeitliche Beschränkung), Zusatzzeichen 1010-67 (Symbol Wohnmobil) und Zusatzzeichen 1053/31 (mit Parkschein) beschildert werden. 

Vorschlag 1: „Von 21:00– 09:00 Uhr nur Wohmobile (Symbol) mit Parkschein in ausgewiesener Fläche“

Auf dem Einstellplatz für Wohnmobile wird eine Tafel mit der Platzordnung aufgestellt.

       Willkommen am „Nachtstellplatz“. Sie befinden sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Gemeinde Taching ermöglicht Ihnen die Übernachtung an diesem wunderschönen Ort. Bitte verhalten sie sich entsprechend leise und genießen sie die Nähe zur Natur. Achten sie auf Sauberkeit.
       Verbote von offenem Feuer, Grillen und Aufstellen von Campingmöbeln, wilde Müllablagerung. (Die Überwachung müsste Seitens der Gemeinde erfolgen.)
       Der „Nachtstellplatz“ für Wohnmobile mit Sanitäreinrichtung (WC, Bad), d.h. der Stellplatz kann von Wohnmobilen von 21:00 – 09:00 Uhr morgens für die Übernachtungsgebühr von 12 Euro benutzt werden. Von 09:00 Uhr - 17:00 Uhr fallen die für den Parkplatz gültigen Gebühren an. 
       Die Gebühr beträgt 12 Euro für die Übernachtung. Die Gebühr ist am Parkautomaten zu entrichten. Eine Parkplatzbezahlung für eine Folgeübernachtung ist nicht möglich, d.h. nur für eine Nacht!!
       Tagsüber steht der Stellplatz für Wohnmobile bis 17:00 Uhr allen Besuchern zur Verfügung. Dabei sind die für den Parkplatz geltenden Gebühren zu entrichten.
       Es wird keine Versorgungsstelle für Wasser und für die Entleerung des Chemieklos angeboten.
       Außerhalb der Stellfläche für Wohnmobile ist das Übernachten weiterhin nicht gestattet. 


Vorschlag 2: „Von 21:00 Uhr – 09:00 Uhr auf dem gesamten Parkplatz für sämtliche Fahrzeuge“

       Vor der ersten Zufahrt zu den Einstellflächen wird ein Zeichen für den Beginn und das Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone mit Zusatzzeichen „mit Parkschein“ aufgestellt. Ein zeitlicher Hinweis entfällt hier. 
       Die komplette Regelung über die Zeiten und die entsprechenden Gebühren werden ausschließlich am Parkautomaten ausgewiesen.
       Auch hier wird wieder die Infotafel wie in Vorschlag 1 aufgeführt.

Bei der Einführung eines „Nachtstellplatzes“ ist zu bedenken, dass die Überwachung der Platzordnung, sprich Verbote von „offenem Feuer“ usw., Seitens der Gemeinde erfolgen muss.Dies sollte auch im Hinblick auf erhöhte Personalkosten beachtet werden.

Der Erweiterung des Angebots auf dem Parkplatz des Strandbades Taching a. See stehen folgende Argumente entgegen:

       Kapazitätsbetrachtung: In der Konzeption Eine Nacht Stellplatz in Tengling wird in der Umsatzermittlung (xls. Tabelle) bei 245 Öffnungstagen (01.03-31.10 vgl. mit dem Gebührenzeitraum für den Parkplatz) eine Auslastungsquote von im Schnitt 44 % angenommen, d.h. es werden ca. nahezu 60 % offene Kapazitäten angenommen.
=> Ein weiterer Eine Nacht Stellplatz ist unter Zugrundelegung dieses Szenarios nicht erforderlich
        Mitnutzung unbezahlter Vorzüge: Bei einem Eine Nacht Stellplatz in Taching ist eine „unbezahlte“ Mitnutzung von Einrichtungen des Campingplatzes nicht zu vermeiden (Sanitär/Spülbereich/Entsorgung). Dies führt sicherlich zu Spannungen zwischen denen die diese Einrichtungen mitbezahlen und denen die diese Einrichtungen nur mitnutzen. Deshalb wurde auch nur Tengling als Destination vorgeschlagen, um diesen möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
        Tengling als Pilot: Ziel ist es die Kosten niedrig zu halten. Für einen guten Ablauf müssten Beschilderungen, Abgrenzungen und sonstige Hinweise doppelt erstellt werden, ohne dass eine Nachfrage-Notwendigkeit besteht.
=> Tengling als Alternative für „Nichtbucher und Spontanreisende“ und damit als Ergänzung für das Campingplatzangebot in Taching. Wer länger bleiben möchte, kann und muss den Campingplatz in Taching anfahren.
       Seltenes Angebot „Eine Nacht Stellplatz“: Auch ist diese Art des Angebotes nicht weit verbreitet. Es wird nahezu keine Infrastruktur angeboten, sondern lediglich ein Platz und die Erlaubnis.
=> Wie dieses Konzept ankommt ist noch völlig offen, daher spricht derzeit alles gegen zwei Destinationen zur selben Zeit


Die bestehende Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Taching a. See ist entsprechend anzupassen, sobald ein endgültiger Beschluss des Gemeinderates Taching a. See vorliegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den „Nachtstellplatz“ am Strandbad in Tengling mit Vor­schlag 1 einzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 13.11.2024 10:42 Uhr