Antrag der königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft auf Bezuschussung für die Sanierung der Schießstätten und Einbau von elektronischen Schießständen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.11.2019 beantragte die königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft Waging a. See einen Zuschuss in Höhe von 30 % für die zur Sanierung des Schießstandes und den Einbau von elektronischen Schießständen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 52.065 €, so dass sich ein kommunaler Zuschuss von 15.619,50 € errechnet.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch ersten Bürgermeister Baderhuber erläutert Kämmerer Kraus den Sachverhalt.
In der folgenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass eine vergleichbare Maßnahme des Ottinger Schützenvereins mit dem regulären Zuschuss in Höhe von 10 % der Baukosten bezuschusst wurde. Beim Schützenheim in Waging a. See handelt es sich aber um ein gemeindliches Gebäude, weshalb aus Sicht mehrerer Ratsmitglieder der reine Gebäudeunterhalt in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt.
Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, die geplante Maßnahme der königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft Waging a. See mit einem 10 %-igen Baukostenzuschuss von 5.206,50 € auf die zu erwartenden Gesamtkosten von 52.065 € zu unterstützen. Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag von 5.206,50 € begrenzt. Die Auszahlung der kommunalen Fördermittel erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes, ein Sonderzuschuss in Höhe von 5.206,50 € zu gewähren. Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag von 5.206,50 € begrenzt. Die Auszahlung der kommunalen Fördermittel erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:52 Uhr