Formlose Bauanfrage - Neubau eines EFH mit Garage - Seyboldsdorfer Str. 36 1/2, FlNr. 727, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Bauherren planen die Errichtung eines EFH mit Garage mit zwei Vollgeschossen und Walmdach (DN ca. 18 -25°). 

Im Rahmen der formlosen Bauanfrage ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Rahmen des §36 BauGB (analog) zu beurteilen. 


Das Grundstück befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich gem. §34 BauGB. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung muss gesichert sein. 

Rahmen für die Beurteilung hinsichtlich des Einfügens bildet die BauNVO. 


Beispiel:

Die geplante Nutzung ist eine reine Wohnnutzung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg sieht für diesen Bereich der geplanten Bebauung „Altgras“ () vor. Eine Altgrasflur bzw. Ruderalfläche ist eine Brachfläche mit natürlicher Sukzession. Insofern kann diese Fläche einen ökologischen Wert aufweisen. 

Gemäß Auskunft aus dem FIN-Web (Raumbezogene Umweltdaten vom Bayerischen Landesamt für Umwelt) handelt es sich bei dem Gebiet (auch schon bebaute Flächen) um ein Gebiet mit „potentieller natürlicher Vegetation“. Ein Schutzgebiet oder eine Biotopkartierung liegt in dem zu bebauenden Bereich gem. FIN-Web nicht vor. 
 


Aktuelles Bild der betroffenen Wiesenfläche:



Das geplante Gebäude befindet sich auch nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rettenbaches.


Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt auf FlNr. 727, Gem. Vilsbiburg, erfolgt über FlNr. 727/30, Gem. Vilsbiburg. Im Rahmen des Bauantrages ist ein Geh- und Fahrtrecht oder eine dingliche Sicherung einzureichen. 

Weiterhin soll im Zuge des Bauantrages ein Freiflächengestaltungsplan eingereicht werden, der die naturschutzfachlichen Belange im Norden des Grundstücks berücksichtigt. Im Bereich zwischen Gebäude und Rettenbach soll so wenig wie möglich in die Ruderalfläche eingegriffen werden. Bauliche Anlagen im Bereich des Überschwemmungsgebietes sollten nicht errichtet werden. 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Dr. v. Dewitz erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass der ökologische Wert der Fläche als nicht besonders hoch eingestuft wird. Im Rahmen eines Bauantrages wird das aber durch das Landratsamt Landshut überprüft. 

StR Sarcher erklärt, dass auf dem Grundstück weitere Bauanträge folgen können. Im Rahmen der Nachverdichtung ist das zu begrüßen. 

StR Hiller möchte sicherstellen, dass das Gebäude außerhalb des Hochwasserbereichs liegt. Auch hier wird das Landratsamt im Rahmen des Bauantrages eine Prüfung veranlassen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben in Aussicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 08:48 Uhr