Vorstellung der aktuellen Planung für die Frontenhausener Straße durch den Baulastträger (Staatliches Bauamt)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 27.09.2021 wurde durch den Straßenbaulastträger (Staatliche Bauamt) die aktuelle Planung für die Frontenhausener Straße vorgestellt. Bei dieser „Generalsanierung“ erfolgen auch Anpassungen im Bereich der Straße und der Geh- und Radwege.

In den bisherigen Abstimmungsgesprächen war es Ziel der Stadtverwaltung Verbesserungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer mit ins Blickfeld der Planer zu rücken.

Für Verbesserungen im Bereich des Geh- und Radweges können von der Stadt Vilsbiburg Förderungen bei der Regierung von Niederbayern beantragt werden. Das Stadtbauamt hat hierzu bereits eine erste Anfrage gestellt.

Überlegungen und Anregungen der Fraktionen oder von Stadträten bitten wir umgehend bei der Stadtverwaltung einzureichen, um diese mit dem Staatlichen Bauamt möglichst noch vor der Sitzung abstimmen zu können.

Die Planunterlagen liegen als Anlage bei. 

Diskussionsverlauf

Das staatliche Bauamt (Straßenbaulastträger), Frau Marietta Vockinger, und das Büro BBI Ingenieure GmbH, Herr Bernhard Pritscher präsentierten dem Gremium eine ausführliche Vorstellung der Planungen.  

StRin Michaela Feß verwies auf die Vorschläge der Grünen/BuL-Fraktion und hier nochmals speziell auf eine Veränderung der Verkehrssituation an der Einmündung zur Gobener Straße. Eine große Anzahl an Schülerinnen und Schüler muss hier die Straße queren und somit plädiert man für eine Druckampel oder einen Zebrastreifen. Weiter führte Frau Feß aus, dass sämtliche Einfahrten und Querungen barrierefrei gestalten werden sollten.
Frau Marietta Vockinger vom Staatlichen Bauamt Landshut erklärte, dass die Verkehrssituation an der Einmündung zur Gobener Straße im Rahmen einer Verkehrsschau durch das Landratsamt Landshut und der Polizei bewertet wird. Die Anregungen sind aber erst kürzlich beim Staatlichen Bauamt eingegangen und werden noch geprüft. Herr Pritscher erklärte, dass es nicht möglich ist, an sämtlichen Punkten eine Barrierefreiheit nach DIN zu bekommen, da es vor allem mit der Entwässerung zu Problemen kommen kann. Man möchte eine Eisbildung auf den Geh- und Radwegen verhindern. Eine behindertengerechte Ausführung ist aber überall geplant. 

StR Dr. Manfred v. Dewitz machte auf die Verkehrssituation für Fahrradfahrer an der Kreuzung Pfarrbrückenweg aufmerksam. Hier erklärte Herr Pritscher, dass eine Verengung der Kreuzungssituation zu negativen Folgen für Verkehrssicherheit führen kann. Um dem Radverkehr die größtmögliche Sicherheit zu bieten, wird dieser auf einen kombinierten Geh- und Radweg über ein Hochboard geleitet. Einige Gremiumsmitglieder waren der Meinung, dass eine Aufstellfläche vor den wartenden Autos für den Radverkehr die bestmögliche Lösung wäre. Hier erklärte Frau Vockinger, dass die Radfahrer oft nicht die Möglichkeit hätten diese Fläche zu nutzen, da der Radweg durch stehende LKWs nicht nutzbar ist. 
StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob eine Verbesserung der Kreuzungssituation möglich ist, wenn man eine bestehende Mauer an der Grundschule versetzt. Bis zum Ende des Jahres wird man eine Aussage treffen können, ob die Grundschule an diesem Standort in Zukunft bestehen bleibt, oder man einen anderen Standort plant. Das Planungsbüro sah dadurch evtl. mehr Handlungsspielraum, man wird die Option überprüfen. 

Auf Nachfrage von StRin Veronika Ritt, warum stadtauswärts ein neuer Geh- und Radweg geplant wird, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass in diesem Bereich der Flächennutzungsplan eine zukünftige Wohnbebauung vorsieht und das Staatliche Bauamt hier bereits die nötigen Vorkehrungen für eine sinnvolle Erschließung trifft. 

Auf die Frage von StRin Claudia Geilersdorfer nach dem beschriebenen Baumtor wurde durch das Büro auf den Bereich zwischen Bauhof und Schachtengraben verwiesen. 

Beschluss

Seitens des Stadtrates besteht Einverständnis mit der vorgestellten Vorplanung des Straßenbaulastträgers. Die vorgetragenen Anträge werden durch das Staatliche Bauamt nochmals überprüft. 

Der geschätzte Kostenanteil der Stadt Vilsbiburg (für die baulichen Maßnahmen des Geh- und Radweges) in Höhe von ca. 600.000 Euro bis 650.000 Euro (ohne Grunderwerb und Nebenkosten des Grunderwerbs) – auf Grundlage der rechtlichen Regelungen – wird zur Kenntnis genommen und für die Haushalte 2022 und 2023 eingestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt sich über die Fördermöglichkeiten zu erkundigen und sich für geeignete Förderprogramme zu bewerben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2021 13:48 Uhr