Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan ABV-Gelände - Anpassung des Geltungsbereiches


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 11.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 12.07.2016 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ABV Gelände mit dem entsprechenden Geltungsbereich beschlossen.

Die Maßnahme soll durch externe Investoren in mehreren Abschnitten umgesetzt werden. Der erste Bauabschnitt beinhaltet auch die Revitalisierung des Gebäudes Stadtplatz 28 (ehemalige Haslbeckgaststätte).
 
Zwischenzeitlich wurde der Investor für den ersten Bauabschnitt ausgewählt und das Konzept des Inverstors mit dem Landesamt für Denkmalpflege vorabgestimmt.

Der Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2016 beinhaltet als Geltungsbereich das gesamte ABV Gelände, mit z.B. der Revitalisierung des Gebäudes Stadtplatz 28 und der Errichtung eines neuen Kulturzentrums, das zeitlich erst in ferner Zukunft umgesetzt werden kann.

Um den ersten Bauabschnitt mit dem Investor zeitnah umsetzen zu können empfiehlt das Bauamt zwei getrennte Bebauungspläne aufzustellen. Die Geltungsbereiche für die Bebauungspläne des ersten und des zweiten Bauabschnitts liegen als Anlage bei.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Haider informierte darüber, dass man mit Hr. Fischer als Gewinner des Wettbewerbs nicht mehr weiter zusammenarbeiten wird. Er möchte neben dem Bebauungsplan eine Machbarkeitsstudie durchführen. Ebenfalls hat er Zusagen des Landesamtes für Denkmalpflege und die Planungen des Investors in Frage gestellt. Als neues Büro wurde Komplan / Hr. Bauer beauftragt.

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2016 wird aufgehoben.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „ABV Gelände Bauabschnitt 1“ mit dem dargestellten dunkelblauen Geltungsbereich (3092 m²) und den Fl.Nrn. 31, 34 Tfl., 30 Tfl., 28 Tfl., 25 und 33 der Gemarkung Vilsbiburg aufzustellen.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „ABV Gelände Bauabschnitt 2“ mit dem dargestellten hellblauen Geltungsbereich (5108 m²) und den Fl.Nrn. 28 Tfl., 30 Tfl., 34 Tfl. und 29 der Gemarkung Vilsbiburg aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2017 10:31 Uhr