In der Sitzung am 04.10.2022 wurde die in Zusammenarbeit mit dem Büro Kirchmair und Meierhofer erstellte Machbarkeitsstudie zur Überprüfung der räumlichen Anforderungen dem Stadtrat vorgestellt.
Zwischenzeitlich erfolgte mittels VgV-Verfahren die Auswahl und Beauftragung des Architekturbüros und der Fachplanungsbüros sowie der Projektsteuerung.
Das bestehende sog. Haslbeckgebäude (Stadtplatz 28) wurde durch die Planungsbeteiligten intensiv untersucht und die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen daraus abgeleitet.
In laufender Abstimmung mit der Verwaltung und Städtebauförderung hat das beauftragte Architekturbüro verschiedene Überlegungen angestellt und eine Vorentwurfsplanung erarbeitet. Auf Basis dieser Planung wurde unter Einbeziehung aller Planungsbeteiligten die Kostenschätzung ermittelt.
Die Förderfähigkeit der Planung und die dazu ermittelte Kostenschätzung wurde von der Städtebauförderung auf Plausibilität und Höhe der Förderung überprüft.
Anhand der aktuellen Planung wurde seitens der Städtebauförderung folgende Förderung in Aussicht gestellt:
Bestandsgebäude
Kostengruppen 300+400+500: voraussichtlich vollumfänglich förderfähig in Höhe der
ermittelten Kosten
Kostengruppen 600: lose Möblierung, nicht förderfähig
Kostengruppen 700: bis max. 23 % förderfähig
Fördersatz: derzeit 80 %
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Neubau
Kostengruppen 300+400+500: voraussichtlich vollumfänglich förderfähig in Höhe der
ermittelten Kosten
Kostengruppen 600: lose Möblierung, nicht förderfähig
Kostengruppen 700: bis max. 18 % förderfähig
Fördersatz: derzeit 80 %
Die genauen Fördersätze können erst im Zuge des Bewilligungsverfahrens ermittelt werden.
Folgende Zeitschiene wird aktuell angestrebt
2024: Entwurfsplanung und Erstellung des Deckblattes für den Bebauungsplan
2025: Einreichung der Genehmigungsunterlagen
Einreichung der Förderanträge
Werkplanung
EU-Ausschreibung der Rohbaugewerke
Baubeginn: Ende 2025
Bauzeit Bestand: ca. 2,5 Jahre
Bauzeit Neubau: ca. 2 Jahre
Die Planung präsentiert die Architektengemeinschaft Birnkammer Mahlknecht Herrle Architekten. Die Vorstellung der Kostenschätzung erfolgt durch den Projektsteuerer, Herrn Feil.
An der Sitzung wird Herr Bachmeier als Vertreter der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 34 (Städtebauförderung), teilnehmen und kann Fragen zur Förderung beantworten.
Die Ergebnisse der Planung sind in der beiliegenden Präsentation zusammengefasst.