Datum: 23.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.06.2024 wurde dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bebauungsplan Färberanger Deckblatt 2 - Einzelhandel mit Wohnnutzung - Städtebauliche Entscheidung über die Geschossigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 29.07.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Färberanger Deckblatt 2 gefasst. Mit dem geplanten Deckblatt soll das betroffene Gebiet für Einzelhandel, Büros und Wohnungen vorbereitet werden.
Es fanden bereits einige Gespräche u.a. mit Investor, Planern und dem Wasserwirtschaftsamt statt.
Städtebaulich wurden vom Planer und Investor zwei Varianten vorgestellt. Die erste Variante wird mit zwei Geschossen, die zweite Variante mit drei Geschossen geplant.
Die 3D Ansichten mit der Gebäudehöhenentwicklung und der Umgebungsbebauung ist der Anlage beigefügt.
Derzeit befindet sich der Bebauungsplan mitsamt der Grünordnung, insbesondere auch mitsamt den Maßnahmen zum Hochwasserschutz, Niederschlagswasserableitung und Retentionsraumausgleich in Erarbeitung. Es wird zusammen mit der Fa. Sehlhoff, Herrn Zettl, ein Niederschlagswasserableitungskonzept erarbeitet, welches auch in den Bebauungsplan aufgenommen wird. Hinsichtlich des Retentionsraumausgleiches gab es schon positive Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt und es liegen bereits Ausführungspläne vor.
Die Thematik der Stellplätze wird abschließend geklärt, wenn die Geschossigkeit und damit auch die Anzahl der Wohneinheiten und die endgültige Größe der Verkaufsfläche feststehen. Hierzu wird es auch Aussagen im Bebauungsplan geben.
Die verkehrliche Situation wurde mittels Gutachten durch Gevas bewertet. Die Zufahrt zur Tiefgarage von der Straße „Färberanger“ und die Zufahrt zum Einzelhandel mitsamt Anlieferungsverkehr wurde in dem Gutachten positiv bewertet.
Nach Entscheidung über die Geschossigkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes über die Sommerpause fertiggestellt. Dem Gremium wird sodann voraussichtlich in der BUA Sitzung im September der Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgestellt.
Die Verwaltung nimmt gerne bereits jetzt schon schriftliche Vorschläge für Festsetzungen oder Empfehlungen entgegen. Diese können dann bewertet und gegebenenfalls auch gleich in den Vorentwurf eingearbeitet werden.
Anlagen wurden nachgereicht.
Diskussionsverlauf
Die Herren Mitschelen und Gerstl vom gleichnamigen Architekturbüro, welches die Objektplanung für die geplante Bebauung vornimmt, stellen anhand einer Präsentation die möglichen Ausgestaltungen der Bebauung in den beiden Varianten vor. Hierbei wurde für die mögliche Schaubrauerei ein Platzhalter eingefügt um sich die städtebaulichen Beziehungen vorzustellen. Die Erste Bürgermeisterin weist explizit darauf hin, dass das Gebäude der Schaubrauerei nur als Platzhalter bzw. als Beispiel zu verstehen ist und die dargestellte Form nicht verbindlich ist. Auf Rückfrage von StRin Koj teilt Herr Gerstl mit, dass die überbaute Fläche beträgt ca. 2.500 m², in der Tiefgarage ca. 70 Stellplätze nachgewiesen werden und auch ein mögliches 2. Obergeschoss als Vollgeschoss ausgebildet werden würde. StRin Feß erkundigt sich zur objektiven Höhe im Vergleich zu den Gebäuden am Stadtplatz und auch dem Rathaus. Herr Gerstl erläutert, dass die Gebäude am Stadtplatz höher sind. Lt. Hr. Mitschelen betragen die Höhe bei einem Obergeschoss ca. 12 Meter (First) bzw. ca. 9,70 Meter (Traufe) und bei zwei Obergeschossen ca. 2,50 Meter mehr. Das resultiert daraus, dass bei nur einem Obergeschoss bereits ein leichter Puffer eingeplant wird. Herr Gerstl führt weiter aus, dass auch bei zwei Obergeschossen alle erforderlichen Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen werden können. Pro Geschoss schätzt man derzeit ca. 25 Wohnungen mit ca. 60 m². Eine freie Nutzung der Tiefgarage durch Dritte scheidet aus, da diese im Bereich des HQ100 liegt und die Pkw-Halter im Hochwasserfall telefonisch erreicht werden müssen um die Tiefgarage zu räumen. StRin Strohhofer sieht zwei Obergeschosse grundsätzlich als gute Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum, allerdings schaffe dies dann eine ungünstige Optik. StR Sterr sieht zwei Obergeschosse ebenfalls als zu massiv. Auf die Rückfrage der Ersten Bürgermeisterin äußert Hr. Gerstl, dass noch keine bestimmte Außengestaltung des Gebäudes festgelegt ist. Die dargestellten Fassaden werden aber noch mit Balkonen, Loggien und Fenstern wesentlich offener gestaltet. StR Frankowski erkundigt sich zu den Erfahrungen des Büros bei vergleichbaren Projekten zum Thema Anwohnerstörung. Herr Gerstl verweist auf das bereits existierende Lärmschutzgutachten, welche bereits alle Aspekte wie Verkehr, Lüftung, Anlieferung, etc. untersucht hat. Die verkehrliche Hauptanbindung über den Parkplatz Färberanger, die Herrnfeldener Straße in die Obere Stadt/Landshuter Straße wird von StRin Koj kritisch gesehen. Herr Gerstl äußert dazu, dass die Anbindung im Verkehrsgutachten untersucht wurde und sich die Mobilität auch ändert. Allen Voran bei Vollsortimentern im zentralen Innenstadtbereich. Die Gliederung der oder des Obergeschosses wird von allen Anwesenden positiv aufgefasst. Lt. Stadtbaumeister Hr. Binner wird diese Gliederung verbindlich im zu erstellenden Bebauungsplan festgesetzt. StR Bauer erkundigt sich zum Wegfall der derzeit bestehenden Parkplätze. Wo sollen diese Nutzer zukünftig parken? Hierzu äußert die Erste Bürgermeistern, dass die Suche nach Alternativen Aufgabe der Verwaltung ist und die Stadt sich um Ersatzparkplätze für die durch städtische Projekte wegfallenden Parkplätze kümmert. Hierzu äußert StR Sterr, dass eine Brutto/Netto Rechnung aufgestellt werden sollte, wie viele Parkplätze wegfallen und wie viele neu geschaffen werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Bebauungsplanung mit der Variante 1 (mit zwei Geschossen = EG + OG) fortgeführt werden soll.
Im Rahmen der Innenstadtentwicklung ist die Stellplatzsituation zu untersuchen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
Dokumente
Download _01.pdf
Download _02.pdf
Download _03.pdf
Download _04.pdf
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3. Bebauungsplan "An der Industriestraße Erweiterung" - Vorstellung der Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan An der Industriestraße Erweiterung wurde im Stadtrat am 29.01.2024 gefasst.
Frau Hofbauer vom Büro KomPlan stellt die Planung vor.
Der Plan wurde in der Anlage hinzugefügt.
Diskussionsverlauf
Frau Hofbauer vom Büro KomPlan erläutert die Anordnung der Baugrenzen als sogenannter Handwerkerhof auf zwei gegenüberliegenden Seiten. Der aktuelle Vorentwurf ist anhand der Vorstellungen der vier Gewerbetreibenden ausgearbeitet worden. Aktuell untersuche ein Biologe das Grundstück für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Ebenso habe es durch das bereits erstellte schalltechnische Gutachten bereits Ergänzungen im Vorentwurf zur Anordnung von Aufenthaltsbereichen für eine mögliche Wohnnutzung gegeben. StRin Feß erkundigt sich, ob die Baugrenzen vollständig mit Gebäuden bebaut werden. Frau Hofbauer erläutert, dass diese Möglichkeit besteht, aber voraussichtlich die Gebäude nicht die gesamten Baugrenzen ausfüllen werden und dann weitere Frei- bzw. Grünflächen entstehen. Mit den Baugrenzen ist für die vier Gewerbetreibenden eine maximale Flexibilität geschaffen. Die Erste Bürgermeistern freut sich über die Vorstellung des Vorentwurfs und ist froh, dass die vier Gewerbetreibenden so hartnäckig an der Angelegenheit dranbleiben.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorgelegte Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in das Verfahren einzusteigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download BBP_An der Industriestraße_VE_PLAN.pdf
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4. Gruber Straße Vilsbiburg - Staubfreimachung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die „Gruber Straße“ soll von der Abzweigung „Am Sonnenhang“ bis zum Anschluss an den „Pfifferlingweg „staubfrei gemacht werden. Dabei wird der Straßenkörper stabilisiert und die Oberfläche staubfrei gebunden. Die Breite der Straße wird nicht verändert.
Hohe Unterhaltskosten durch den Stadtbauhof sowie die stetigen Beschwerden der Anwohner wegen der Staubentwicklung können durch die Maßnahme beseitigt werden.
Nach den guten Erfahrungen mit dem Sanierungssystem der Firma PANMAX (Seyboldsdorf, Lichtenhaager Straße), soll dieses System hier auch wieder zur Anwendung kommen.
Die Vorteile gegenüber der herkömmlichen Bauweise sind niedrigere Kosten und eine kurze Bauzeit.
Die Gesamtfläche der Straße beträgt 2226 m².
Kostenvergleich: Herkömmliche Bauweise ca. 90,00 €/m² ca. 240.000,-€ Brutto
Angebot System PANMAX 47,49 €/m² 125.810,- € Brutto
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für August 2024 vorgesehen. Die erforderlichen Mittel in Höhe der Bausumme sind im Haushalt 2024 eingestellt.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Binner verliest zur Asphaltierung bzw. Staubfreimachung der Gruber Straße diverse Anfragen und Beschlüsse der Stadträte aus den vergangenen zwei Jahren. Dies verdeutliche den seit längerer Zeit gehegten Wunsch diese Straße endlich zu befestigen. Das Verfahren von Panmax bietet sich für die Gruber Straße preislich und auch technisch an. StR Frankowski teilt mit, dass die Gruber Straße ca. alle zwei Jahre bei einem Regenereignis überschwemmt wird. Er möchte wissen, ob sich das Verfahren von Panmax dann überhaupt eigne oder ob diese Überschwemmungen Schäden verursachen können. Lt. Stadtbaumeister Binner sei das Verfahren Panmax auch vor diesem Hintergrund geeignet. Eine Wasserführung ist derzeit nicht vorhanden und auch weiterhin nicht geplant. Es befinden sich Straßengräben neben der Straße, diese werden weiterhin belassen. StR Sterr teilt mit, dass das Verfahren der Firma Panmax in Seyboldsdorf gut funktioniert. Stellenweise sei die Straße aber höher geworden. Dies solle doch bitte bei der Gruber Straße hinsichtlich der privaten Grundstückseinfahrten beachtet werden. Stadtbaumeister Binner sichert eine Berücksichtigung zu. Auf die Anfrage von StRin Geilersdorfer, ob eine Entwässerung mit der Befestigung erstellt werde, teilt Stadtbaumeister Binner mit, dass dies nicht geschehe sondern beim Status Quo verbleibe.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Maßnahme Staubfreimachung der Gruber Straße nach dem Panmax-Verfahren, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, durchzuführen und die Firma PANMAX, Lengdorf auf Grund ihres Angebotes vom 10.06.2024 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download GruberStraße.pdf
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5. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports - Am Wiesengrund 8, FlNr. 545/9, Gem. Frauensattling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“. Es wurden bereits in den BUA Sitzungen am 07.06.2021, 22.03.2022 und 24.04.2023 diverse Befreiungen erteilt.
Nun soll der damals errichtete und erforderliche dritte Stellplatz auch mit einem Carport überdacht werden.
Die Antragsteller begründen die Befreiung wie folgt:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Diskussionsverlauf
Herr Zehentbauer von der Bauverwaltung erläutert die bereits auf dem Grundstück erteilten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und die erforderlichen Befreiungen für den vorliegenden Antrag:
- Abweichung von der Dacheindeckung. Glas statt Dachsteine naturrot.
- Überschreitung der Baugrenzen.
- Unterschreitung der Dachneigung mit 7° statt mindestens 10°.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu der beantragten isolierten Befreiung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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6. Antrag auf Vorbescheid - Umbau und Nutzungsänderung einer Gewerbehalle in eine Flüchtlingsunterkunft - Antrag auf Befreiung von den Baugrenzen (nachgereicht) - Frontenhausener Str. 106, FlNr. 1938/4, Gem. Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Zuge der Bearbeitung des Antrags auf Vorbescheid (bereits Erstbehandlung im BUA am 19.02.2024) im Landratsamt Landshut wurde seitens des Bauamtes im Landratsamt Landshut noch ein Antrag auf Befreiung von den Baugrenzen des Bebauungsplanes „Schachtengraben“ gefordert, da die geplanten Anbauten und baulichen Erweiterungen die festgesetzten Baugrenzen überschreiten.
Zu dieser Befreiung soll nun seitens der Stadt Vilsbiburg eine Stellungnahme abgegeben werden.
In der Stadtratssitzung am 18.03.2024 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schachtengraben Deckblatt 1“ gefasst. Das Baugrundstück liegt im geplanten Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans. Ebenfalls wurde eine Veränderungssperre erlassen, um die Planungen zu sichern.
Die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen werden durch die neu errichtete Montagehalle (Hausnummer 106) fast vollständig überschritten. Ziel der Planung ist die Anpassung der Baugrenzen auf das Bestandsgebäude. Eine Festsetzung der Baugrenze über den Bestand hinaus ist im neu aufzustellenden Bebauungsplan nicht vorgesehen und entspricht nicht dem vorgesehenen Planungsziel und Willen. Das Grundstück befindet sich in Ortsrandlage von Vilsbiburg. Ziel ist hier nicht eine noch dichtere Bebauung zu ermöglichen, sondern den derzeitigen schon genehmigten Bestand (Montagehalle) zu sichern und das Einzelhandelsentwicklungskonzept einzuarbeiten. In bestehender Ortsrandlage soll im neu aufzustellenden Bebauungsplan auch eine entsprechende Ortsrandeingrünung vorgesehen werden.
Daher kann gem. §14 Abs. 2 Satz 1 BauGB keine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden, da überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen.
Es liegen zudem nicht alle Nachbarunterschriften vor. Eine Beteiligung der Nachbarn wurde auch nicht durchgeführt, da der Bauherr einen Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung gestellt hat.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin weist nochmals auf das Defizit von 1.000 Flüchtlingen im Landkreis Landshut hin. Hierzu gab es vom Landkreis bereits einen Zeitungsartikel. Die Stadt ist im laufenden Austausch mit dem Landratsamt und hat auch schon bereits mehrere Vorschläge für die Unterbringung von sogenannten Fehlbelegern unterbreitet. Eine Gemeinschaftsunterkunft sei jedoch nicht die richtige Herangehensweise. Die Regierung von Niederbayern sei gegenüber Gemeinschaftsunterkünften nach wie vor offen. Die Erste Bürgermeisterin bemühe sich seit zwei Wochen um einen zeitnahen Termin in der Regierung zur Besprechung. StR Frankowski erkundig sich zu den abgestellten Fahrzeugen und Lkw auf dem ehemaligen Betriebsgelände der beiden Gewerbehallen. Herr Zehentbauer von der Bauverwaltung teilt mit, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken grundsätzlich zulässig sei, solange keine schädlichen Stoffe wie Öl, Diesel, Benzin austreten.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu der beantragten Befreiung von den Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung eines Wohn- & Geschäftshauses von 1 WE und einem Ladengeschäft zu 6 WE und einem Ladengeschäft - Obere Stadt 19 & 20; Fl.Nr. 109/0, 109/2, Gemarkung Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Innenstadt“ aus dem Jahr 2024. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses zu insgesamt 6 Wohneinheiten an Stelle der bislang vorhandenen einen Wohneinheit. Das im Erdgeschoss vorhandene Ladengeschäft bleibt unverändert bestehen. Das erste Obergeschoss soll zukünftig nicht mehr dem Ladengeschäft als Lagerfläche zugeordnet sein, sondern in zwei Wohnungen unterteilt werden. Ebenso sollen jeweils zwei Wohnungen im 2. Obergeschoss und im Dachgeschoss geschaffen werden. Die äußerliche Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen unverändert. Lediglich an der Nord-West Fassade (Rückseite des Gebäudes) werden im Bereich des ehemaligen Treppenhauses (von der Ladeneinheit im Erdgeschoss zur Lagerfläche im 1. OG) Glasbausteine durch ein Fenster ersetzt (1. OG) bzw. wird die vorhandene Öffnung zugemauert (EG).

Unter Berücksichtigung des Bestandes entsteht durch die beantragte Nutzungsänderung ein Mehrbedarf von vier Pkw-Stellplätzen und neun Fahrradstellplätzen. Diese können auf dem Baugrundstück nicht nachgewiesen werden. Der Antragsteller hat daher die Ablöse der vier zusätzlichen Pkw-Stellplätze und der neun Fahrradstellplätze beantragt. Das Baugrundstück liegt im Innenstadtbereich der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg. Eine Ablöse ist daher im Ermessen der Stadt möglich.
Von Seiten der Verwaltung kann dem beantragten Bauvorhaben und auch einer Stellplatzablöse im beantragten Umfang zugestimmt werden.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Diskussionsverlauf
StR Sterr merkt an, dass das Vorhaben mit der Ablöse der Stellplätze mit dem Vorhaben am Färberanger korrespondiert, da die Bewohner letztlich irgendwo parken müssten. Es würde sich anbieten den rückwärtigen Bereich der Schützenstraße 8, der unmittelbar angrenzt, beim jeweiligen Eigentümer anzufragen. Hierzu teilt die Erste Bürgermeisterin mit, dass dies bereits geschehen sei, aber keine Lösung gefunden wurde. Stattdessen gebe es bei der im Bau befindlichen Tiefgarage an der Freiung noch freie anmietbare Stellplätze zur Verfügung stehen würden. StRin Feß sieht in dem Vorhaben eine positive Belebung des Stadtzentrums. StRin Geilersdorfer wünscht sich eine Beratung der Bauherren hinsichtlich der Fassadengestaltung des Gebäudes. Herr Zehentbauer von der Bauverwaltung teilt mit, dass die Bauherren bereits über das sogenannte Fassadenprogramm der Stadt beraten wurden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Antragsteller einen Stellplatzablösevertrag im beantragten Umfang abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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informativ
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8 |
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8.1. GE Rieder im Feld und Baumgartenstraße-Asphaltdeckschichten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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informativ
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8.1 |
Sachverhalt
In den Gewerbegebieten Rieder im Feld und Baumgartenstraße fehlen noch die Asphaltdeckschichten. Das Bauamt möchte zum Schutz der bituminösen Tragschichten, die bereits erste Verschleißschäden aufweisen, die Deckschichten asphaltieren. Die Ausschreibung soll zeitnah erfolgen, da derzeit gute Preise zu erwarten sind und die Ausführung noch 2024 möglich ist. Haushaltsmittel in Höhe von 350.000,- € für die Baumgartenstraße und 100.000,-€ für Rieder im Feld sind im Haushalt 2024 eingestellt.
Diskussionsverlauf
StR Sterr erkundigt sich zur Befestigung der Gehwege bzw. der Seitenstreifen, wo derzeit Autos parken. Stadtbaumeister Binner geht davon aus, dass auch diese mit asphaltiert werden. Eine gesicherte Aussage könne er dazu aus dem Stehgreif aber nicht treffen.
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8.2. Bepflanzung Kreisel Burger Feld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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informativ
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8.2 |
Sachverhalt
Am Sonntag, 14. Juli 2024 19:26 Uhr wurde dem Stadtbauhof folgende E-Mail von Herrn Englbrecht, 1. Vorsitzender Bund Naturschutz, Ortsgruppe Vilsbiburg. Zugesandt:
„Liebe Bauhof-Leute, liebe Stadtgärtner,
wir wurden angesprochen von Leuten, die sich über die bunten Blühflächen am Kreisel Burger Feld freuen.
Einige Blumen blühen gerade (beispielsweise Wegwarte, Karthäuser-Nelke, Witwenblume), andere, wie Wundklee, Natternkopf, Wiesen-Salbei, sind schon verblüht.
Da wir uns auch täglich freuen, dass die bunte Blumenwiese noch blühen darf, geben wir dieses Lob gerne weiter.
(Auch weil wir wissen, dass es auch andere Zeitgenossen gibt, denen es nicht "gepflegt" genug sein kann.)
Schöne Grüße
Stefan Englbrecht
1. Vorsitzender
Bund Naturschutz
Ortsgruppe Vilsbiburg“
Diskussionsverlauf
StR Sterr teilt mit, dass die Grünfläche am gestrigen Tag abgemäht wurde. Dies gehöre aber zur üblichen Pflege und die Blumen würden wieder austreiben.
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8.3. Information StRin Feß - Buja-Allee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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informativ
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8.3 |
Sachverhalt
StRin Feß möchte ein großes Lob für die Instandsetzung der Buja-Allee aussprechen. Es gibt keine Pfützen und Unebenheiten mehr. Der Weg ist jetzt glatt und kann auch mit einem Rollator problemlos genutzt werden.
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8.4. Anfrage StRin Koj - Toilettengebäude am Färberanger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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informativ
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8.4 |
Sachverhalt
StRin Koj spricht den Zustand des Toilettengebäudes am Färberanger an den letzten beiden Veranstaltungen am Urbanhof an. Die Nutzung sei grenzwertig gewesen. Zum einen aufgrund der schlechten Belüftung und zum anderen aufgrund der fehlenden Sauberkeit. Sie bittet um eine regelmäßige Überprüfung und ggf. eine zusätzliche Reinigung vor Veranstaltungen. StR Sterr weist auch auf die hohe Frequentierung während des Wochenmarktes hin. Evtl. sollte über eine Erhöhung der Reinigungsintervalle nachgedacht werden. Die Erste Bürgermeisterin sichert zu, die Frequentierung prüfen zu lassen. Zudem müsse man sich überlegen, ob das eine Toilettengebäude in Zukunft ausreicht. Man möchte mehr Veranstaltungen am Stadtplatz bzw. im Stadtzentrum. Die Toilette am Rathaus ist aktuell geschlossen, da darin gezündelt wurde.
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8.5. Information - Asphaltierung Brückenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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informativ
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8.5 |
Sachverhalt
Stadtbaumeister Binner informiert die Stadträte über die Asphaltierung des Straßenaufbruchs der Brückenstraße bei der Vilstalhalle am morgigen Tag.
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8.6. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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informativ
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8.6 |
Sachverhalt
Bürgeranfrage 1:
Ein Bürger erkundigt sich zu den Pflanztrögen an der Zufahrt zur Schießstättenstraße. Wem gehören diese? Seit 2 Jahren sind die Pflanztröge dürr. Niemand pflegt sie und auch niemand sei dafür zuständig. Der TSV und auch die Stadt sagen, dass sie ihnen nicht gehören. Derzeit stehen sie auf dem Grundstück der Deutschen Bahn. Die Erste Bürgermeisterin holt Erkundigungen zu den Pflanztrögen ein.
Bürgeranfrage 2:
Ein Bürger möchte wissen, ob sich die Stadt inzwischen zum Investor der Flüchtlingsunterkunft an der Frontenhausener Straße erkundigt hat. Dieser habe anscheinend mehrere andere Unterkünfte. Er möchte auch wissen wer die Verantwortung trägt, wenn die Unterkunft tatsächlich kommt und dann etwas passiere. In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Schulen. Als dritten Punkt möchte er wissen, wo die angegebenen 1.000 Flüchtlinge, die im Landkreis noch aufgenommen werden müssen, sich derzeit befinden. Zudem ist der der Meinung, dass die Erste Bürgermeisterin über den Bezirk Einfluss auf die ganze Situation nehmen solle. Die Unterkunft überlaste die Kläranlage, Feuerwehr und es gebe auch laufend Probleme mit Beschädigungen. Wer trage die Verantwortung von da Oben? Er sei komplett gegen die Unterkunft und man müsse etwas unternehmen. Die Erste Bürgermeisterin erwidert dem Bürger, dass keine weitergehenden Informationen zu dem Eigentümer vorliegen, man derzeit von keinem Szenario einer Gemeinschaftsunterkunft ausgehe, da man mit der Veränderungssperre, der Ablehnung des Antrags auf Vorbescheid und der Ablehnung des heutigen Befreiungsantrags alles in der Macht der Stadt stehende getan habe. Die angesprochenen 1.000 Flüchtlinge als Defizit im Landkreis befinden sich aktuell in Ankerzentren und werden von dort auf die jeweiligen Landkreise und Kommunen verteilt. Zudem habe der Bezirk mit dem Thema Flüchtlinge nichts zu tun. Diese Aufgabe liege bei der Regierung von Niederbayern. Hier sei man bereits an einem Gesprächstermin zur Klärung und zum Aufzeigen von Alternativen zu Gange. Man halte die Bürger auf dem Laufenden, aktuell gibt es aber keine neuen Erkenntnisse.
Bürgeranfrage 3:
Eine Bürgerin äußert sich zu Ihrer aktuellen Angst in den Abend- oder Nachtstunden in Vilsbiburg unterwegs zu sein aufgrund der Flüchtlinge. Jeden Tag passiere etwas. Sie möchte wissen was für Flüchtlinge in einer möglichen Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden. Sind es Familien oder junge Männer? Wenn 200 testosterongesteuerte junge Männer untergebracht werden würden sei dies eine große Gefahr. Auch Ihr Ehemann fühle sich nicht mehr wohl wenn er Abends oder Nachts vom Bahnhof nach Hause gehe. Man müsse die Sorgen der Bürger ernst nehmen. Zudem bemängelt sie den fehlenden Informationsfluss zur Flüchtlingsunterkunft. Über Monate höre man gar nichts und dann sei plötzlich auf der Bauausschusssitzung wieder ein Tagesordnungspunkt zu lesen. Ihr Sohn lebe in Frankfurt. Bei den Zugfahrten nach Vilsbiburg müsse er Angst haben abgestochen zu werden. Die ganze Situation sei schlimm und es werde nichts dagegen unternommen. Die Erste Bürgermeisterin teilt daraufhin mit, dass die Stadt keinen großen Einfluss darauf habe wie viele Flüchtlinge ihr vom Landkreis zugeteilt werden. Einzig über das Baurecht habe man Möglichkeiten, wie die erlassene Veränderungssperre, auf solche Vorhaben zu reagieren. Sie habe sich auch vor Kurzem nach der Kriminalstatistik bei der Polizeiinspektion Vilsbiburg erkundigt. Diese habe sich nicht verschlechtert. Es gebe ein Problem mit einer aggressiven Gruppe Jugendlicher. Die Polizeiinspektion ist aber daran das zu lösen. Das sei aber losgelöst von der Flüchtlingsthematik. Wo die Stadt Möglichkeiten zur Einflussnahme hat wird sie auch tätig. Zudem kann es einen Informationsfluss auch nur dann geben, wenn es neue Informationen gibt. Seit der Behandlung des Antrags auf Vorbescheid in der Sitzung am 19.02.2024 hat auch die Stadt keine neuen Informationen erhalten. Sobald es neue Informationen gibt, werden diese auch weitergegeben. Im Ankerzentrum in Ergolding sind derzeit überwiegend ukrainische Familien untergebracht. Es gebe auch noch türkische Familien und auch Syrer und Afghanen. StR Frankowski teilt der Bürgerin ebenfalls mit, dass sich die Stadträte in jeder Sitzung nach neuen Erkenntnissen zu diesem Thema erkundigen. Aber es gibt schlicht keine Neuerungen und man habe auch heuer wieder festgestellt, dass das Gremium eine einheitliche Linie fährt. StRin Geilersdorfer, angesprochen auf ihrer Funktion als stellvertretende Landrätin, teilt mit, dass die Landkreise mit der Ist-Situation auch nicht glücklich sind und die Zuteilung der Flüchtlinge an die Landkreise erfolgt. Diese müssen sich dann um eine weitere Verteilung auf die Kommunen kümmern.
Bürgeranfrage 4:
Der Kirchenvorplatz müsse öfters gereinigt werden. Regelmäßig liegen dort Scherben und Müll herum. Das sei für Kinder sehr gefährlich. Die Erste Bürgermeisterin teilt mit, dass die Situation bekannt ist und auch nochmals an den Bauhof weitergegeben wird.
Bürgeranfrage 5:
Zwischen Seyboldsdorf und Vilsbiburg sollte mindestens ein Abfalleimer aufgestellt werden. Der Geh- und Radweg wird von Fußgängern stark frequentiert. Viele seien mit einem Hund unterwegs und lassen dann die Hinterlassenschaften schlicht und ergreifend liegen, weil der Weg zum nächsten Abfalleimer zu weit ist. Der in Beutel verpackte Hundekot landet dann im Straßengraben. Die Erste Bürgermeistern sichert zu sich das anzusehen und nach Lösungen zu suchen.
Bürgeranfrage 6:
Bei der Sanierung der Frontenhausener Straße mit der Verbreiterung der Geh- und Radwege wurde ein kurzes Stück Feinschicht auf Höhe der Firma Wackerbauer vergessen. Evtl. kann dies im Zuge der Asphaltierung der Frontenhausener Straße durch den Landkreis noch mit aufgebracht werden. Die Erste Bürgermeisterin gibt es an die Tiefbauabteilung weiter.
Bürgeranfrage 7:
Nach der Sanierung der Frontenhausener Straße und der Verbreiterung der Geh- und Radwege darf man jetzt auf den Radwegen auf beiden Seiten in beide Richtungen fahren. Das gefährde die Fußgänger und erschwere auch die Ausfahrt aus den Grundstücken. Hier sollte man nochmal über eine Benutzung für Fahrradfahrer nur in Fahrtrichtung (Rechtsverkehr) nachdenken. Die Erste Bürgermeisterin lässt dies über die Verkehrsbehörde in der Stadt abklären.
Bürgeranfrage 8:
Eine Bürgerin erkundig sich, ob das auf dem Färberanger geplante Projekt mit einem Nahversorgung im Erdgeschoss und Wohnungen im Obergeschoss als Flüchtlingsunterkunft verwendet werden soll. Der Ersten Bürgermeisterin sind keine Anhaltspunkte in diese Richtung bekannt. Nach den bisherigen Gesprächen ist eine Nutzung durch Senioren geplant.
Datenstand vom 25.07.2024 07:00 Uhr