Vorstellung des Vorentwurfs der Studie zur Festlegung von Kriterien für die Eignung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Außerhalb von Privilegierungen setzt die Genehmigung großflächiger Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechende Bebauungspläne und Anpassungen der Flächennutzungsplanung voraus. Damit liegt die Planungshoheit für FFPV-Anlagen bei der Gemeinde. Um der Gemeinde entsprechende Entscheidungen auf Investorenanfragen zu erleichtern, wurde der Landschaftsarchitekt Ulrich Voerkelius beauftragt im Rahmen einer Kriterienstudie Eignungsflächen zu erfassen, bewerten und darstellen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein reines Planungs- und Entscheidungsinstrument für die Gemeinde ohne rechtliche Bindungswirkung.
Landschaftsarchitekt Ulrich Voerkelius stellt dem Gemeinderat den Stand der Planung anhand der bisher erarbeiteten Kriterien vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf Basis der vorgestellten Voruntersuchung des Landschaftsarchitekten Ulrich Voerkelius die Festlegung eines Kriterienkataloges für die Eignung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen als Planungs- und Entscheidungsinstrument der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2024 12:32 Uhr