Frühzeitige Beteiligung BP Kemoden - Ost - Abwägungsbeschluss Landratsamt Landshut, Abt. Naturschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 18.03.2025 ö 6.14

Sachverhalt

Stellungnahme Landratsamt Landshut Abt. Naturschutz vom 09.07.2024:

Laut dem angewandten Leitfaden werden BNT mit einer geringen naturschutzfachlichen Bedeutung gem. Biotopwertliste 1-5 WP) pauschal mit 3 WP bewertet; aktuell werden 2 WP angesetzt- dies ist zu korrigieren und der Ausgleichsbedarf anzupassen.
Alle Maßnahmen die beim Planungsfaktor aufgeführt sind, müssen in den Festsetzungen stehen:
  • die sockellosen Zäune mit Bodenfreiheit mind. 15 cm
  • Biodiversität durch Schaffung von differenzierten Grünräumen und Grünstrukturen, Baumpflanzung je angef. 300 m3 Grundstücksfläche (2,5 %)
  • Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger
  • Beläge (1,0 %)
  • keine Schottergärten (0,5%)
  • Sockellose Zäune mit Bodenfreiheit mind. 15 cm (1,0 %)
  • Naturnahe Wasserrückhaltung (1,0 %)
  • Verwendung gebietsheimischer Pflanzen mit Mindestqualitäten (1,0 %): Eine rein einheimische Sortenliste bei Punkt 13.3. der Festsetzungen ist notwendig: Nennung von Flieder und Weigelie entspricht dem nicht.
Die Lage der Ausgleichsfläche ist generell geeignet.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt gewürdigt:
Der Ausgleichsbedarf wird gemäß der Bewertung der Ausgangsfläche mit 3 WP anstatt 2 WP neu berechnet und die daraus resultierenden Änderungen in der Begründung unter Ziffer 18.1.1 und Ziffer 18.1.4 sowie im Bebauungsplan in der Planzeichnung und unter Festsetzungen durch Text, Ziffer 14 korrigiert.
Diese Maßnahmen werden in den Festsetzungen durch Text
  • Zäune mit Bodenfreiheit mind. 15 cm, unter Ziffer 8.3 
  • Keine Schottergärten, unter Ziffer 9
  • naturnahe Rückhalteeinrichtungen, unter Ziffer 7
aufgenommen.
Diese Maßnahmen sind bereits in den Festsetzungen durch Text 
  • je angefangene 300 m² Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen, unter Ziffer 11.1
  • die Verwendung von versickerungsfähigen Belägen, unter Ziffer 10 
  • die Verwendung von gebietsheimischen Pflanzen (Flieder und Weigelie werden gestrichen), unter Ziffer 13 
aufgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 11:55 Uhr