Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB 1. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 13.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen möchte im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „Westlich der
St 2031 zwischen Reiherstraße, Straße "Haselgraben" und verlängerter Falkenstraße“ und seiner 1. Änderung den gegenständlichen Bebauungsplan aufstellen. Es soll das bestehende Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden.

Im nördlichen Teil sollen Ersatzparkplätze für die dort angesiedelten Betriebe geschaffen werden. Im südlichen Teil sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 Betriebswohnungen, 20 Stellplätzen, zwei Garagen und einem Carport mit vier Stellplätzen geschaffen werden. Dort soll für Fahrer eines örtlichen Betriebes Wohnraum geschaffen werden.

Abbildung 1: Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Empfehlung

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 461 und 448/1 (TF, Sperberweg), alle Gemarkung Vöhringen.

Das Bauland im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Mischgebiet dargestellt werden. Die bestehende gewerbliche Nutzung wird erhalten und um Parkplätze erweitert, zudem wird der Bau einer Wohnanlage und entsprechender Parkgelegenheiten ermöglicht. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 0,56 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Herr Haag vom Büro Abtplan aus Kaufbeuren erläutert im Weiteren auch die Eckdaten für die 2. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Westlich der St. 2031 zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“. Hier soll das bestehende Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden, damit im nördlichen Teil Ersatzparkplätze für die dort angesiedelten Betriebe errichtet und im südlichen Teil die Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 Betriebswohnungen, 20 Stellplätze, zwei Garagen und einem Carport mit vier Stellplätzen geschaffen werden können.

Die Stadtratsmitglieder stimmen auch dieser Änderung im Ergebnis einer kurzen Aussprache zu.

Es ergeht hierzu folgender

Beschluss

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 461 und 448/1 (TF, Sperberweg), alle Gemarkung Vöhringen.

Das Bauland im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Mischgebiet dargestellt werden. Die bestehende gewerbliche Nutzung wird erhalten und um Parkplätze erweitert, zudem wird der Bau einer Wohnanlage und entsprechender Parkgelegenheiten ermöglicht. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 0,56 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2019 07:40 Uhr