In Kooperation mit dem Bayer. Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen wiederum die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.
Vorbemerkung: Weitere Beteiligung an der Bündelausschreibung durch die KUBUS GmbH
Bereits bei der letzten Ausschreibung für die Jahre 2020 bis 2022 wurden zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis mit den Teilnehmern unbefristete Dienstleistungsverträge geschlossen, so auch mit der Stadt Vöhringen. Sofern sich Kommunen nicht mehr an der Bündelausschreibung beteiligen wollen, bestand die Möglichkeit der Kündigung bis zum 11.03.2021.
In diesem Fall müssten sich die Kommunen selbst um die Organisation der Ausschreibung der Stromlieferung für die Lieferjahre ab 2023 kümmern. Der Bayer. Gemeindetag wird für diese Kommunen keine Rahmenverträge mit Stromlieferanten abschließen.
Die Stadt Vöhringen hat sich von Beginn an an dieser Bündelausschreibung beteiligt und hierbei gute Erfahrungen bezüglich der erzielten Strompreise gemacht. Diese wären bei einer eigenen Ausschreibung wohl kaum zu erreichen. Die Stadtverwaltung hat deshalb dem Haupt- und Umweltausschuss vorgeschlagen, weiterhin vom Angebot der KUBUS GmbH Gebrauch zu machen.
Der Abschluss eines neuen Dienstvertrages ist im Fall der Zustimmung durch das Gremium nicht mehr erforderlich. Er verlängert sich automatisch.
Hierzu hat der Haupt- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2021 abschließend Beschluss gefasst.
Entscheidung über die Beschaffung von Ökostrom
Bei der nächsten Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Normalstrom oder Ökostrom beschaffen wollen. Bei Ökostrom gibt es die Wahl zwischen Ökostrom ohne Neuanlagenquote oder mit Neuanlagenquote.
Aufgrund der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert. Bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote sind die Preisunterschiede zum Normalstrom deutlicher ausgefallen. Hierbei lag auch eine deutlich geringere Bieterbeteiligung vor.
Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
- Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,3 ct/kWh
- Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1 ct/kWh
Beispiel Mehrkosten von 0,1 ct/kWh:
Dies würde bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 2,5 Mio. kWh pro Jahr zu Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 2.500 € pro Jahr führen.
Beispiel Mehrkosten von 0,5 ct/kWh:
Dies würde bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 2,5 Mio. kWh pro Jahr zu Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 12.500 € pro Jahr führen.
Der Haupt- und Umweltausschuss hat sich in dem mehrheitlich gefassten Empfehlungsbeschluss wie bisher für die Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgesprochen.