Bündelausschreibung für den Strombezug durch Kommunen 2023 bis 2025 1. Weitere Beteiligung an der Bündelausschreibung durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH 2. Entscheidung über die Beschaffung von Ökostrom 3. Entscheidung über die Losbildung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In Kooperation mit dem Bayer. Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen wiederum die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.

Zu 1: Weitere Beteiligung an der Bündelausschreibung durch die KUBUS GmbH

Bereits bei der letzten Ausschreibung für die Jahre 2020 bis 2022 wurden zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis mit den Teilnehmern unbefristete Dienstleistungsverträge geschlossen, so auch mit der Stadt Vöhringen. Sofern sich Kommunen nicht mehr an der Bündelausschreibung beteiligen wollen, besteht die Möglichkeit der Kündigung bis zum 11.03.2021.

In diesem Fall müssten sich die Kommunen selbst um die Organisation der Ausschreibung der Stromlieferung für die Lieferjahre ab 2023 kümmern. Der Bayer. Gemeindetag wird für diese Kommunen keine Rahmenverträge mit Stromlieferanten abschließen.

Die Stadt Vöhringen hat sich von Beginn an an dieser Bündelausschreibung beteiligt und hierbei gute Erfahrungen bezüglich der erzielten Strompreise gemacht. Diese wären bei einer eigenen Ausschreibung wohl kaum zu erreichen. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, weiterhin vom Angebot der KUBUS GmbH Gebrauch zu machen.

Der Abschluss eines neuen Dienstvertrages ist im Fall der Zustimmung durch den Stadtrat nicht mehr erforderlich. Er verlängert sich automatisch.

Zu 2: Entscheidung über die Beschaffung von Ökostrom

Bei der nächsten Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Normalstrom oder Ökostrom beschaffen wollen. Bei Ökostrom gibt es die Wahl zwischen Ökostrom ohne Neuanlagenquote oder mit Neuanlagenquote.

Aufgrund der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert. Bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote sind die Preisunterschiede zum Normalstrom deutlicher ausgefallen. Hierbei lag auch eine deutlich geringere Bieterbeteiligung vor.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,3 ct/kWh
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1 ct/kWh

Beispiel Mehrkosten von 0,1 ct/kWh:
Dies würde bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 2,5 Mio. kWh pro Jahr zu Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 2.500 € pro Jahr führen.

Beispiel Mehrkosten von 0,5 ct/kWh:
Dies würde bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 2,5 Mio. kWh pro Jahr zu Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 12.500 € pro Jahr führen.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, wie bisher, der Ausschreibung Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu Grunde zu legen.

Zu 3: Entscheidung über die Losbildung

Die Kommunen haben außerdem zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden sollen (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).

Die Stadtverwaltung schlägt vor, wiederum Speziallose für die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtung und die Heizanlagen zu bilden.

Empfehlung

Zu 1:        Die Stadt Vöhringen nimmt an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH für die Jahre 2023 bis 2025 teil.
Der bestehende Dienstleistungsvertrag wird nicht gekündigt.

Zu 2:        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 soll Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

Zu 3:        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 sollen die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden.

Diskussionsverlauf

Herr Hieber erläutert den zu behandelnden Tagesordnungspunkt und teilt mit, dass die Stadt Vöhringen einen Gesamtstrombedarf von ca. 2.000.000 kWh habe.

In der vorliegenden Bündelausschreibung seien die reinen Strombezugskosten, nicht jedoch die EEG-Umlage und Netznutzungsgebühr enthalten.
Aufgrund der anfallenden Gesamtkosten ist hierfür eine europaweite Ausschreibung notwendig, welche seit dem Jahr 2014 über die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH abgewickelt werde.

Bei der Betrachtung ob eine Beschaffung von Ökostrom mit Neuanlagenquote in Betracht gezogen werde, müsse man Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000 bis 24.000 Euro pro Jahr einkalkulieren.
Mit Neuanlagenquote setze man jedoch auch ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz, egal wo eine Anlage gebaut werde.

Bei der Beschaffung ohne Neuanlagenquote und der damit verbundenen Minderausgaben würde der Stadt Vöhringen auf die Laufzeit der Ausschreibung gerechnet ermöglicht, ein bis zwei eigene Photovoltaikanlagen anzuschaffen.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich klar für die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote aus, da nur so die Energiewende beflügelt werden könne.
Das Regionalzentrum Allgäu empfehle ausschließlich Ökostrom mit Neuanlagenquote zu beschaffen.

Seitens der CSU-Fraktion wird festgestellt, dass die Verwaltung für beide Varianten gute Argumente geliefert habe. Eine Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote stelle sich jedoch dahingehend attraktiver dar, das eingesparte Geld in eigene Anlagen zu investieren. Dies müsse sich nicht auf den Bau bzw. die Beschaffung von Photovoltaikanlagen beschränken, sondern könne auch die Sanierung und Modernisierung von Heizungsanlagen betreffen.

Ein Gremiumsmitglied legt Wert darauf, den Differenzbetrag, welcher an Minderausgaben anfalle im Haushalt beim Thema Umweltschutz zu verankern und so eine Selbstbindung zu generieren.

Herr Bürgermeister Neher greift den Vorschlag auf, den Differenzbetrag zu ermitteln und als Selbstbindung der Verwaltung in die kommenden Haushaltsjahre für die Beschaffung regenerativer Energien einzuplanen.

Nach kontroverser Diskussion stellt Herr Bader den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Wortbeiträge und Abstimmung

Abstimmung: 13 : 0 angenommen

Es wird abschließend festgestellt, dass über die Beschlüsse 1 und 3 aufgrund der Zuständigkeit des Haupt- und Umweltausschusses abschließend Beschluss gefasst werden kann.

Zum Beschluss 2 wird in der Vorberatung aufgrund der finanziellen Auswirkungen ein Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat gefasst. Aufgrund des Antrags zur Geschäftsordnung auf geänderten Beschlussvorschlag von Herrn Harzenetter, wird bei Beschluss 2 vorab über den weitergehenden Antrag auf Beschaffung von Ökostrom mit Neuanlagenquote abgestimmt.

Beschluss 1

Zu 1:        Die Stadt Vöhringen nimmt an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH für die Jahre 2023 bis 2025 teil.
Der bestehende Dienstleistungsvertrag wird nicht gekündigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu 3:        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 sollen die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu 2:        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 soll Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Beschluss 4

Zu 2:        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 soll Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 5

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt die Ersparnis im Vergleich zum Ökostrom mit Neuanlagenquote im Ausschreibungszeitraum 2023 bis 2025 zu ermitteln, die somit gegebene Ersparnis in regenerative Energien vor Ort zusätzlich zu investieren und in den Haushaltsplänen zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2021 16:18 Uhr