Erstellung einer Satzung über die Zahl der zu errichtenden Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung); Antrag der SPD-Stadtratsfraktion


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 05.05.2022 ö Vorberatung 9.1
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Antrag vom 19.04.2022 um die Erarbeitung eines Entwurfes einer Stellplatzsatzung durch die Stadtverwaltung gebeten.

Nach interner Prüfung des Sachverhaltes rät die Stadtverwaltung jedoch von dem Erlass einer Stellplatzsatzung ab.

In der Vergangenheit hat es sich bewährt, jedes Bauvorhaben hinsichtlich der Stellplatzthematik individuell und situationsbedingt bewerten zu können. Es besteht die Gefahr, diese Flexibilität mit dem Erlass einer Satzung zu verlieren.

Eine Stellplatzsatzung würde zwingend die Möglichkeit von Ausnahmen vorsehen müssen. Die Herausforderung wäre allerdings, welches Bauvorhaben hier unter den engen satzungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt werden könnte. Eine fundierte Auseinandersetzung mit Befreiungsanträgen, welche durch Beschluss des Gremiums jeweils einzeln entschieden werden müssten, wäre die Folge.

Mit einer Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf bis zu zwei Plätze pro Wohnung wird eine neue Ausgangslage bei der Beurteilung insbesondere innerörtlicher Bauvorhaben geschaffen. Diese würde allerdings gegen die Maßgabe wirken, ausreichend neuen Wohnraum zu schaffen und eine Nachverdichtung innerorts zu intensivieren. Gerade in der aktuellen Zeit, in der Grundstücke knapp sind und der Bedarf an Wohnraum sehr hoch, verteuern sich die Grundstückspreise dramatisch. Eine höhere Anzahl an Stellplätzen belastet ein Grundstück flächenmäßig höher. Als Folge kann weniger Wohnraum entstehen. Der Bau von Tiefgaragen führt zu einer erheblichen Kostensteigerung der Wohnungspreise.

Weiter verliert ein Grundstück aufgrund des höheren Flächenbedarfs für PKW-Stellplätze wohl regelmäßig die Möglichkeit einer ökologisch gebotenen Bepflanzung. Dies würde auch das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen. 

Es ist zu erwarten, dass gerade Bauträger wohl des öfteren Anträge auf finanzielle Ablösung von Stellplätzen stellen werden. Sollte diesen nachgekommen werden müssen (hierbei handelt es sich jeweils um gebundene Ermessensentscheidungen, die gerichtlich überprüft werden können), würde sich dies auf das Parken von Autos auf Straßen negativ auswirken. Die Stadt Vöhringen würde zwar Einnahmen generieren, welche sie aber zweckentsprechend verwenden müsste. Mangels geeigneter Grundstücke wird dies der Stadt Vöhringen allerdings wohl häufig nicht gelingen.

Zuletzt stellt sich die Frage, ob durch die Forderung höherer Stellplatzzahlen nicht auch die Attraktivität des Autosfahrens gesteigert wird, was derzeit sicher nicht gewünscht ist.   

Empfehlung

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zu Beratung vorzulegen.“

Diskussionsverlauf

Herr Barth erläutert den Antrag seiner Fraktion. Er hebt hervor, dass an mehreren Stellen wie zum Beispiel in der Blumenstraße aktuell bereits ein hoher Parkdruck besteht und dies durch Großprojekte wie die „Neue Rathaus-Mitte“ noch verstärkt wird.

In einer kurzen anschließenden Diskussion werden die Argumente pro und contra einer Stellplatzsatzung sachlich benannt.

Beschluss

Der Antrag der SPD-Fraktion, die Stadtverwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag für eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Datenstand vom 15.07.2022 10:38 Uhr