Finanzierung für die Betreuung und Soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen; Antrag der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2022 ö 2

Sachverhalt

I.         Der Haupt- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Oktober 2021 über den Antrag der ökumenischen Wohnungslosenhilfe unter der gemeinsamen Trägerschaft des Caritasverbandes für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V. und des Diakonischen Werkes im evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirks Neu-Ulm e.V. entschieden. Dabei ist die Zustimmung zur Beteiligung und Mitfinanzierung an dieser Projektstelle erteilt worden.

In der daraus resultierenden Zweckvereinbarung zwischen den beteiligten Städten Vöhringen, Illertissen und Weißenhorn sowie in dem abgeschlossenen Vertrag zwischen den vorgenannten Städten und der ökumenischen Wohnungslosenhilfe ist zunächst eine Befristung der Projektstelle und der Finanzierung bis zum 31.03.2023 vereinbart worden.

II.        Daraus ergibt sich für die ökumenische Wohnungslosenhilfe organisatorisch, dass lediglich befristete Arbeitsverträge für das eingesetzte Personal geschlossen werden können. In diesem Zusammenhang ist sowohl der ökumenischen Wohnungslosenhilfe und noch mehr den jeweiligen Mitarbeitern an Planungssicherheit gelegen. Durch Fluktuation aus der Unsicherheit der Befristung heraus, hatten bereits mehrere Personen diese Stelle inne.

Aufgrund des bevorstehenden Ablaufes am 31.03.2023 ist über die weitere Finanzierung und den über den 31.03.2023 hinausgehenden Betrieb dieser Beratungsstelle zu entscheiden. 
Auf die in Vöhringen untergebrachten 25 Personen wurde bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt Bezug genommen.

III.        Seitens der Stadtverwaltung Vöhringen, insbesondere durch das zuständige Ordnungsamt, als auch die weiteren beteiligten Behörden sowie auch durch die ökumenische Wohnungslosenhilfe selbst, wird die eingerichtete Stelle als sehr sinnvoll und notwendig erachtet. Dies zeigt sich auch daran, dass bereits 9 Personen aus der Unterkunft in regulären Wohnraum vermittelt werden konnten.
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Es zeigt sich anhand der aktuellen Belegungszahlen im Vergleich mit den zwei weiteren beteiligten Städten, dass die Stadt Vöhringen derzeit am meisten von dem Angebot profitiert.

IV.        Die in der Beratung tätigen Mitarbeiter sind bestrebt, dem betroffenen Personenkreis eine vertrauensvolle Anlaufstelle zu bieten. Dies wird erschwert, wenn in unregelmäßigen Abständen neue Mitarbeiter vorstellig werden. Weiterhin wären durch eine verlässliche Personalstruktur auch unnötige Einarbeitungszeiten vermeidbar. 

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher die Weiterfinanzierung über den 31.03.2023 hinaus. Der Planungssicherheit wegen wird vorgeschlagen, den Vertrag auf unbestimmte Zeit fortzuführen und eine jährliche Kündigungsmöglichkeit aufzunehmen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt einer unbefristeten Beteiligung an der Projektstelle der ökumenischen Wohnungslosenhilfe für die Betreuung und soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen über den 31.03.2023 hinaus mit anfallenden Ausgaben in Höhe von ca. 17.600 Euro/Jahr zu.
Im Vertrag und der Zweckvereinbarung soll eine jährliche Kündigungsmöglichkeit aufgenommen werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zu schließende Zweckvereinbarung mit den Städten Illertissen und Weißenhorn sowie den Vertrag mit der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe unter der gemeinsamen Trägerschaft des Caritasverbandes für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V. und des Diakonischen Werkes im evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirks Neu-Ulm e.V. zu unterzeichnen.

Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 und folgende Haushaltsjahre unter der Haushaltsstelle 11000.7099 vorzusehen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage und die im vorhergehenden Tagesordnungspunkt angesprochenen Ausführungen.

Auf Rückfrage aus dem Gremium wie die Städte Weißenhorn und Illertissen zu einer Entfristung stehen, teilt Frau Deininger mit, dass der Sachverhalt bislang erst in Vöhringen zur Entscheidung gestellt worden ist.

Weiterhin wird erneut die Vorlage einer statistischen Entwicklung der Obdachlosenzahlen in Vöhringen angesprochen, welche sowohl für diesen sächlichen Aufwand, als auch für die Beurteilung der Investitionen in sozialen Wohnungsbau notwendig seien.

Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt einer unbefristeten Beteiligung an der Projektstelle der ökumenischen Wohnungslosenhilfe für die Betreuung und soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen über den 31.03.2023 hinaus mit anfallenden Ausgaben in Höhe von ca. 17.600 Euro/Jahr zu.
Im Vertrag und der Zweckvereinbarung soll eine jährliche Kündigungsmöglichkeit aufgenommen werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zu schließende Zweckvereinbarung mit den Städten Illertissen und Weißenhorn sowie den Vertrag mit der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe unter der gemeinsamen Trägerschaft des Caritasverbandes für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V. und des Diakonischen Werkes im evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirks Neu-Ulm e.V. zu unterzeichnen.

Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 und folgende Haushaltsjahre unter der Haushaltsstelle 11000.7099 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2022 10:03 Uhr