Herr Bürgermeister Neher begrüßt Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, die über ein Zoom-Meeting digital zugeschaltet ist.
Frau Zanker-Maaß erläutert, dass die bestehenden Friedhofsgebühren regelmäßig neu kalkuliert werden müssen. Hierzu hat die Stadt Vöhringen den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beauftragt und übergibt das Wort an Frau Egger.
Frau Egger führt aus, dass die neue Kalkulation aufgrund des steigenden Preisniveaus teurer ausfällt. Dies liegt insbesondere an den Unterhaltskosten der Friedhöfe, den in den letzten Jahren getätigten Investitionskosten für Baumaßnahmen und den internen Verrechnungen mit dem Bauhof.
Ebenso sei zu beachten, dass die Wahl der Ruhestätte nicht mehr größtenteils Familien-Erdgräber sind, sondern die Hinterbliebenen vermehrt kleine und pflegearme Gräber wählen. Auch diese Entwicklung musste in der neuen Kalkulation berücksichtigt werden.
Frau Egger führt weiterhin aus, dass das Ergebnis der Nachkalkulation eine Unterdeckung von 757.000,- € ergab, was einem Deckungsgrad von 55 % entspricht. In der neuen Kalkulation wird wieder ein Deckungsgrad von 75 % anvisiert.
Zudem führt Frau Egger aus, dass die bisherige Abrechnung über sogenannte Bestattungspauschalen nach neuester Rechtsprechung nicht mehr zulässig ist. Künftig dürfen nur noch die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen mit den Hinterbliebenen verrechnet werden.
Die Kalkulation umfasst den Kostendeckungsgrad von 100 % sowie die Kosten mit einem angedachten Deckungsgrad von 75 %. Ebenso weist Frau Egger darauf hin, dass es sich bei den Bestattungseinrichtungen grundsätzlich um eine kostendeckende Einrichtung handelt und demnach ein Deckungsgrad unter 75 % nicht angesetzt werden sollte.
Im Anschluss an die Vorstellung entwickelt sich eine rege Diskussion im Gremium, unter anderem über die erhebliche Preissteigerung und die Möglichkeit, die Preise gestaffelt anzuheben. Von Seiten des Gremiums wird der Vorschlag unterbreitet, Kindergräber mit einem geringeren Einzelpreis anzusetzen, welcher auf großen Zuspruch trifft. Zudem sollen die Hinterbliebenen ausführlich darüber informiert werden, welche Leistungen pflichtmäßig in Anspruch genommen werden müssen und welche Leistungen optional dazu gebucht werden können. Von Seiten der Stadtverwaltung wird zugesichert, die Bürger hierzu ausführlich zu informieren.
Ebenso wird angemerkt, dass in der der Sitzungsvorlage beigefügten Satzung die Preise in § 4 mit einem Deckungsgrad von 100 % eingepflegt sind. Frau Zanker-Maaß entschuldigt sich hierfür und sichert eine Korrektur bis zur Stadtratssitzung zu.
Im Anschluss an die Diskussion ergeht folgender