Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“; Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 9

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 27.10.2022 hat der Stadtrat im nicht-öffentlichen Teil unter TOP Nr. 13 entschieden, den Anträgen zweier Firmen auf Ausweisung von Grundstücken als Freiflächen-Photovoltaikanlagen teilweise nachzukommen.
Auf den entsprechenden Beschluss darf verwiesen werden.

Konkret sieht sich der Stadtrat imstande, für die östlich der Autobahn gelegenen Grundstücke Flur-Nrn. 1206 und 1248 der Gemarkung Illerberg bis zu einem Abstand von etwa 200 m zur Autobahn A 7 sowie für das Grundstück Flur-Nr. 1254 der Gemarkung Illerberg in Gänze die zu einem Bau von Solaranlagen notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten, nachdem die entsprechende Ausweisung dieser Grundstücke bzw. Teilflächen dieser Grundstücke sowohl aus städtebaulichen Gründen gut vertretbar erscheint wie auch unter Würdigung des Entwurfs des vorberatenen Positionspapiers „Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Vöhringen“.

Parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll lediglich die Bereitschaft der Stadt Vöhringen signalisiert werden, die für die Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten. 

Im weiteren Verlauf soll dann ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet werden, aus dem sich insbesondere die konkrete Größe der Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der weiteren Flächen wie ökologischer Ausgleich und Eingrünung ergibt.

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 27.10.2022 wurden beiden Antragsstellern das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt. Daraufhin entschied sich eine der beiden Firmen, welche für die Flächen Flur-Nrn. 1097, 1206, 1237 und 1254 einen Antrag auf Bebauungsplanaufstellung gestellt hatte, diesen wieder zurückzuziehen. Aufgrund der nun geringeren vorliegenden Entwicklungsfläche soll vorerst nochmals eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen.

Der zweite Investor würde gerne an der (Teil-)Fläche mit der Flur-Nr. 1248 Gemarkung Illerberg festhalten und bittet um einen Aufstellungsbeschluss.

Abweichend vom bereits angesprochenen Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2022 schlägt die Stadtverwaltung vor, das gesamte Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg zu überplanen und auf eine Beschränkung durch die voraussichtlich ab 2023 sowieso obsolete 200 m-EEG-Regelung zu verzichten, nicht zuletzt, weil nun aktuell lediglich ein einziges Grundstück überhaupt für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung steht. 
Zu dem in der genannten Sitzung angesprochenen „Hauptspazierweg“ für viele Bürger vor allem aus Illerberg würde ein Abstand von mindestens 110 m verbleiben. 

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg“. 

Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, teilweise als Ausgleichsfläche sowie sonstige Grünfläche dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg“. 

Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, teilweise als Ausgleichsfläche sowie sonstige Grünfläche dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 15:29 Uhr