Freiflächenphotovoltaik - Ausbaustrategie; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.02.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 24.11.2022 wurde die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Vöhringen mit dem Zusatz beschlossen, dass das in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ beschriebene Ausbauziel für Freiflächen Photovoltaik noch gesondert zu bestimmen ist. Das aktuell vom Klimaschutzmanager vorgeschlagene Ausbauziel soll entsprechend ersetzt werden.
Aktuell liegt der Anteil erneuerbarer Energien am elektrischen Endenergieverbrauch in Vöhringen bei 11% (38 GWh von 354 GWh). Die Ziele für Bayern (70% bis 2025) und der BRD (65% bis 2030) sind auf Grund der Sonderstellung des Industriesektors in Vöhringen gesondert zu betrachten. Durch die im Klimaschutzkonzept beschriebenen Ausbauziele im Bereich der Freiflächen- und Dachphotovoltaik soll ein Wert zwischen 20-25% erreicht werden. Mit Erreichen dieser Ziele wäre Vöhringen aus Sicht des Klimaschutzmanagers positiv an einer erfolgreichen Energiewende vor Ort beteiligt!
Das aktuell im Klimaschutzkonzept vorgeschlagene Ausbauziel für Freiflächenphotovoltaik liegt bei 47,5 MWp, wodurch ca. 52,8 GWh Strom pro Jahr erzeugt werden könnten. Zur Realisierung wird in etwa eine Fläche von 50 ha benötigt.
Hierfür werden im Klimaschutzkonzept aktuell 16 Flächen als Potenzialflächen für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik vorgeschlagen. Diese wurden anhand verschiedener Kriterien in einer GIS-Analyse und einer Begutachtung vor Ort ermittelt. Detaillierte Informationen sind dem Klimaschutzkonzept Kapitel 3, 4 und 8 zu entnehmen. (Siehe Anhang: „Auszug KSK Freiflächenphotovoltaik“). Ferner ist zur berücksichtigen, dass für die potenziellen Flächen eine unterschiedliche Flächenkonkurrenz besteht. 
Aus diesem Grund wurde das Thema der Freiflächenphotovoltaik bereits des Öfteren kontrovers im Stadtrat diskutiert. Um das Thema zielführend zu behandeln, empfiehlt die Stadtverwaltung ein schrittweises Vorgehen. Ein wichtiger Punkt zur Akzeptanz der Freiflächenphotovoltaik in der Bevölkerung ist die regionale Wertschöpfung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von der Stromerzeugung vor Ort profitieren, ob direkt oder indirekt über die Stadt. Aus Sicht der Verwaltung ist es deswegen zielführend und notwendig aktiv auf die Grundstückseigentümer zuzugehen.
 

Empfehlung

Schritt 1:
Die im Stadtrat vorhanden Fraktionen haben bis zum 10.03.2023 die Möglichkeit weitere Flächen, die aus Ihrer Sicht für Freiflächenphotovoltaik geeignet sind, an Herrn Marcus Jung zu übermitteln. Die Flächen sollen auf einer Karte mit hinterlegtem Luftbild gekennzeichnet werden. Beispielsweise über https://geoportal.bayern.de/bayernatlas.
Schritt 2:
In der Stadtratssitzung am 23.03.2023 soll über jede potenzielle Fläche einzeln abgestimmt werden. Die aus der Abstimmung resultierende Priorisierung dient der Stadtverwaltung als Anhaltspunkt für das weitere Vorgehen.
Schritt 3:
Die Stadtverwaltung führt Gespräche mit den einzelnen Grundstückseigentümern von in Frage kommenden Flächen.
Die Ergebnisse der Gespräche sollen im weiteren Verlauf dem Stadtrat vorgestellt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Marcus Jung geht nochmals auf die Beweggründe zum Ausbau der Photovoltaikanlagen sowie der Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie der hierzu notwendigen Ausweisung potentieller Freiflächen mit Verweis auf das Klimaschutzkonzept ein. 

Herr Jung führt aus, dass zur Erreichung des Ziels eine Strategie notwendig ist. Um das Thema zielführend zu behandeln, empfiehlt die Stadtverwaltung ein schrittweises Vorgehen.

Der erste Schritt enthält die Findung potentieller Flächen. Hierzu wurden durch Herr Jung bereits potentielle Flächen vorgeschlagen. Die Fraktionen sollen nun bis zum 10.03.2023 die Möglichkeit haben, Flächen anhand einer Karte Herrn Jung vorzuschlagen.

Im zweiten Schritt sieht die Strategie die einzelne Abstimmung aller potentiellen Flächen im Stadtrat vor. 

Im dritten Schritt wird die Stadtverwaltung mit den einzelnen Grundstückseigentümern Gespräche führen.

Im Anschluss an die Vorstellung ergeht im Gremium eine rege und kontroverse Diskussion. 

Das Gremium hinterfragt, ob das in der Anlage enthaltene Diagramm „Anteil erneuerbarer Energien am elektrischen Endenergieverbrauch 2020“ den Wert der Firma Wieland-Werke beinhaltet. Herr Jung führt hierzu aus, dass der Wert der Firma beinhaltet ist. 
Bei Umsetzung der Ziele im Klimaschutzkonzept wird der Anteil erneuerbarer Energien am elektrischen Endenergieverbrauch in Vöhringen auf ca. 20 – 25 % steigen. Auf die Rückfrage, ob es hierzu mit der Firma noch gezielte Absprachen geben wird, erläutert Herr Jung, dass es eine erste Besprechung zum Thema Freiflächenphotovoltaik gab.

Ebenso regt das Gremium an, die Suche nach potentiellen Freiflächen analog zu Firmen über Werbeannoncen zu inserieren. Herr Jung führt hierzu aus, dass Firmen diese Art der Suche betreiben müssen, da die Firmen nicht auf die entsprechenden Grundstücksdaten zugreifen können. Da die Stadt Vöhringen hier aber direkt den Kontakt zu den Eigentümern aufnehmen kann, soll erst die vorgeschlagene Strategie umgesetzt werden. Sollte diese nicht zielführend sein, so wäre der Vorschlag eine Alternative.

Das Gremium hinterfragt zudem den im Januar geplanten Workshop unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Hierzu führt Herr Jung aus, dass es zielführender sei, wenn die Stadt und der Stadtrat vorerst eine Auswahl potentieller Flächen ausweist und mit den betroffenen Grundstückseigentümern vorab spricht. Anschließend soll es einen Workshop unter Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Nach weiteren Rückfragen zu diesem Thema geht Herr Jung nochmals auf die möglichen Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger in Form von Genossenschaften und Beteiligungen ein und betont, dass dies durchaus im Anschluss der ersten drei Schritte ein wichtiger Punkt ist. Zielführend ist es jedoch nach Ansicht der Stadtverwaltung nur dann, wenn vorab hierfür Flächen vorgesehen sind. Zudem wird an dieser Stelle nochmal betont, dass die bisherigen Sitzungen alle öffentlich waren und interessierte Bürgerinnen und Bürger jederzeit willkommen sind. Im Rahmen eines Artikels im Amtsblatt wird es hierzu eine Information geben. In diesem Zuge kommt von Seiten des Gremiums der Wunsch, auch auf die Änderung im Umsatzsteuerrecht bezüglich PV-Anlagen auf Privathäusern hinzuweisen.

Auf die Rückfrage, weswegen nicht erst über die PV-Anlagen auf Dächern, insbesondere auf öffentlichen Gebäuden, diskutiert wird, bevor die Freiflächenphotovoltaikanlagen umgesetzt werden, wird erläutert, dass die PV-Anlagen auf Dächern in das Erreichen des Klimaziels bereits inbegriffen sind, die Erreichung des Ziels jedoch nur mit Ausweisung der Freiflächen für Photovoltaikanlagen möglich ist. 

Ebenso kommt von Seiten des Gremiums positive Rückmeldung zur geplanten Strategie. Zur Verbesserung des CO²-Fußabdrucks sowie zur Erreichung der Klimaziele ist das Vorgehen unumgänglich. 

Auf die Rückfrage, weswegen nur in PV-Anlagen und nicht in Windenergie investiert wird, erörtert Herr Jung, dass ein Gutachten hierzu ergab, dass Vöhringen kein Potenzial für Windenergie aufweist. Dennoch wird auch hier stets auf die Entwicklung der Technik geachtet und in dem Klimaschutzkonzept berücksichtigt, sobald es wirtschaftlich und lukrativ ist.

Herr Jung führt zudem aus, dass es für die Stadt Vöhringen sehr attraktiv ist, mögliche Projekte auf den ausgewiesenen Flächen selbst umzusetzen. So habe man die Möglichkeit, das Konzept über den Mindeststandard hinaus ökologisch zu gestalten und das Projekt in das Landschaftsbild einzubinden. Als Beispiele führt er die Umrandung mit Hecken, Biotope oder ein Naturpark an.

Beschluss

Schritt 1:
Die im Stadtrat vorhanden Fraktionen haben bis zum 10.03.2023 die Möglichkeit weitere Flächen, die aus Ihrer Sicht für Freiflächenphotovoltaik geeignet sind, an Herrn Marcus Jung zu übermitteln. Die Flächen sollen auf einer Karte mit hinterlegtem Luftbild gekennzeichnet werden. Beispielsweise über https://geoportal.bayern.de/bayernatlas.
Schritt 2:
In der Stadtratssitzung am 23.03.2023 soll über jede potenzielle Fläche einzeln abgestimmt werden. Die aus der Abstimmung resultierende Priorisierung dient der Stadtverwaltung als Anhaltspunkt für das weitere Vorgehen.
Schritt 3:
Die Stadtverwaltung führt Gespräche mit den einzelnen Grundstückseigentümern von in Frage kommenden Flächen.
Die Ergebnisse der Gespräche sollen im weiteren Verlauf dem Stadtrat vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

Datenstand vom 22.03.2023 08:56 Uhr