Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 15.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der Werner-von-Siemens-Straße.
Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.
Die Stadt Vöhringen verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1983, der im Laufe der vergangenen Jahre insgesamt 17-mal an veränderte Rahmen-bedingungen angepasst wurde (Hinweis: die 17. Änderung befindet sich momentan noch im Verfahren und ist noch nicht rechtskräftig).
Der derzeitig rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen stellt für das Plangebiet „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Anlass der 18.Änderung ist das Ziel der Stadt, die planungsrechtlichen Grundlagen für Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West auf einer Fläche von ca. 1,71 ha. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein, bereits am Standort angesiedelten Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.
Da die geplante Nutzung nicht mit der Darstellung des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, wird dieser im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan (nicht maßstäblich)
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Vorentwurf in der Fassung vom 29.06.2023 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Textteil/Satzung
Anlage 4: Umweltbericht
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.
Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.
Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie zu dem darauffolgenden TOP Herrn Wandinger vom Büro LARS consult, Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH, Memmingen, bevor dieser erstmals die mögliche Flächennutzungsplanänderung sowie die mögliche Gestaltung eines Bebauungsplanes zur Entwicklung von Gewerbe- bzw. Industrieflächen im Bereich der „Werner-von-Siemens-Straße“ vorstellt.
Seitens des Gremiums wird grundsätzlich begrüßt, dass nun die Bauleitplanverfahren für die seit längerem angestrebte gewerbliche Baufläche im Osten von Illerzell eingeleitet werden, nicht zuletzt deswegen, weil drei ortsansässige Firmen mit dringlichem Flächenbedarf hiervon profitieren sollen.
Sehr kritisch sehen die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses allerdings die im Vorentwurf dargestellte maximale Höhenentwicklung insbesondere in Kombination mit der vorgeschlagenen östlichen Baugrenze, weil dies für das östlich gelegene Vereinsheim sowie dessen Umgriff eine deutliche Verschattung zur Folge hätte bzw. gar zu einem Tunneleffekt führen würde aufgrund der östlich bereits bestehenden Logistikhalle und der gegebenenfalls möglichen Bebauung auf der Westseite des Vereinsheimes mit minimalem Abstand und erheblicher Gebäudehöhe.
Bürgermeister Neher erläutert kurz, dass der Beweggrund seitens der Verwaltung sowie des Planungsbüros für diesen ersten zur Diskussion gebrachten Vorentwurf gewesen sei, dass, wenn schon ein Eingriff in die Natur erfolgen soll, dann das Maximum für das Gewerbe herausgeholt werden solle.
Um den Bedenken der Ausschussmitglieder gerecht zu werden, gebe es, so Bürgermeister Neher, seines Erachtens zwei Ansätze, nämlich im östlichen Teil des künftigen Gewerbegebietes die Gebäudehöhe auf ein allseits verträgliches Maß zu reduzieren oder aber die Baugrenze soweit von der künftigen östlichen Grundstücksgrenze abzurücken, dass lediglich eine allseits verträgliche Verschattung des Vereinsheimes bei Ausnutzung der maximalen Gebäudehöhe die Folge wäre.
Im Ergebnis der weiteren Beratung besteht Einigkeit, heute auf die Fassung von Empfehlungsbeschlüssen zu verzichten und stattdessen die Firma Goldbeck über die Bedenken des Gremiums zu unterrichten.
Die Verwaltung wird im Vorfeld der in der Sitzung des Stadtrates am 29.06.2023 angestrebten Beschlussfassung über den Kontakt mit der Firma Goldbeck berichten.
Datenstand vom 29.08.2023 08:10 Uhr