Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 29.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der Werner-von-Siemens-Straße.
Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.
Die Stadt Vöhringen verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1983, der im Laufe der vergangenen Jahre insgesamt 17-mal an veränderte Rahmen-bedingungen angepasst wurde (Hinweis: die 17. Änderung befindet sich momentan noch im Verfahren und ist noch nicht rechtskräftig).
Der derzeitig rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen stellt für das Plangebiet „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Anlass der 18.Änderung ist das Ziel der Stadt, die planungsrechtlichen Grundlagen für Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West auf einer Fläche von ca. 1,71 ha. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein, bereits am Standort angesiedelten Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.
Da die geplante Nutzung nicht mit der Darstellung des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, wird dieser im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan (nicht maßstäblich)
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Vorentwurf in der Fassung vom 29.06.2023 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Textteil/Satzung
Anlage 4: Umweltbericht
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.
Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.
Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher begrüßt einleitend Herrn Wandinger vom Ingenieurbüro LARS Consult.
Herr Wandinger stellt die vorgesehene Planung vor und erläutert, dass für die Möglichkeit der Gewerbeansiedlung sowohl der Flächennutzungsplan geändert, als auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsse.
Aktuell werde eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung bezüglich des angrenzenden Hundesportvereines durchgeführt.
In der sich anschließenden Aussprache wird insbesondere die Verschattung des Hundesportvereins bzw. der dortigen Gastronomie angesprochen. Bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses ist daher angeregt worden, zu prüfen, inwieweit der Grenzabstand vergrößert bzw. das Bauvorhaben niedriger ausgeführt werden könne.
Ebenfalls wird seitens eines Ratsmitgliedes angeregt, auch aktiv auf den Hundesportverein zuzugehen und mögliche Problempunkte zu besprechen.
Herr Söhner schlägt aufgrund der zeitlichen Situation des Aufstellungsverfahrens jedoch vor, der vorgestellten Planung so zuzustimmen und erst in der zweiten Entwurfsvorstellung etwaige Regularien festzulegen.
Bürgermeister Neher bedankt sich für den Vorschlag, über die reguläre Beteilung der Anlieger den Hundesportverein hier einzubeziehen.
Seitens der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird die aktuelle Größe des Vorhabens bzw. der Planung kritisiert. Mit dem grundsätzlichen Beschluss der Aufstellung, habe man beabsichtigt ortsansässigen kleineren Betrieben eine Expansionsmöglichkeit zu bieten.
Herr Söhner konkretisiert und erläutert, dass der Geltungsbereich schon immer der vorgestellten Planung entsprochen habe, seinerzeit jedoch lediglich die städtischen Grundstücke Gesprächsthema gewesen seien.
Ein weiteres Gremiumsmitglied spricht mögliche Probleme im Zusammenhang mit dem Querungs- und Mehrverkehr sowie der Lärmbelastung für Illerzell aufgrund des Schichtbetriebes des Unternehmens an.
Herr Söhner teilt hierzu mit, dass die straßenverkehrstechnische Erschließung ausreichend gesichert sei und Herr Wandinger ergänzt, dass aktuell keine Hinweise aufgrund der behördlicherseits abgegebenen Stellungnahmen eine übermäßige Beeinträchtigung erwarten ließen. Möglicherweise müsste dies jedoch im Aufstellungsverfahren gesondert untersucht werden.
Dies soll auf Anregung des Gremiumsmitgliedes mit geprüft werden.
Ebenfalls wird in der Aussprache angeregt, zu beachten, dass angrenzende Freiflächen künftig als Wohnbebauung vorgesehen werden könnten und bereits jetzt immissionsschutzrechtlich betrachtet werden müsste.
Nach erfolgter Aussprache ergeht folgender
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.
Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.
Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9
Dokumente
Anlage 1 - 03 18FNPae GE Werner-v-Siemens Lageplan (.pdf)
Anlage 2 - 03 18FNPae GE Werner-v-Siemens PLAN (.pdf)
Anlage 3 - 03 18FNPae GE Werner-v-Siemens TEXT (.pdf)
Anlage 4 - 03 18FNPae GE Werner-v-Siemens UB (.pdf)
Datenstand vom 29.08.2023 08:14 Uhr