Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs; - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“. 

Der gesamte Geltungsbereich wird aktuell als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die Werner-von-Siemens-Straße und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse.

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West auf einer Fläche von ca. 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein, bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.

Da sich das Plangebiet baurechtlich im Außenbereich befindet und bisher unbeplant ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebiets „Werner-von-Siemens-Straße“ geschaffen.

Anlagen

Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich)

Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Vorentwurf in der Fassung vom 29.06.2023 mit folgenden Bestandteilen

Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“. Der gesamte Geltungsbereich wird aktuell als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die Werner-von-Siemens-Straße und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse.
       Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

Unter Bezugnahme auf die Anregungen aus der Diskussion des vorhergehenden Tagesordnungspunktes ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“. Der gesamte Geltungsbereich wird aktuell als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die Werner-von-Siemens-Straße und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse.
       Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9

Dokumente
Anlage 1 - 02 BP VE GE Werner-v-Siemens Lageplan (.pdf)
Anlage 2 - 02 BP VE GE Werner-v-Siemens PLAN (.pdf)
Anlage 3 - 02 BP VE GE Werner-v-Siemens TEXT (.pdf)
Anlage 4 - 02 BP VE GE Werner-v-Siemens UB (.pdf)

Datenstand vom 29.08.2023 08:14 Uhr