Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 29.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe, aber auch Einrichtungen wie das Feuerwehrhaus des Ortsteils Illerberg oder die Autobahnmeisterei. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere Gewerbliche Entwicklung geeignet. Daher wird der gegenständliche Bebauungsplan aufgestellt, um heimischen Gewerbetreibenden die Möglichkeit zur betrieblichen Entwicklung zu geben.
Die Stadt Vöhringen hat sich auf Grund der Verfügbarkeit der Fläche und der vorbelasteten Immissionssituation dafür entschlossen, dass an der gegebenen Stelle das dringend benötigte Gewerbegebiet entstehen soll. Das Gebiet ist bereits durch angrenzende Gewerbegebiete sowie eine Biogasanlage stark gewerblich geprägt und erfährt auch durch die nahe Autobahn eine Vorbelastung. Somit eignet sich der Standort gut für die geplante gewerbliche Nutzung bzw. ist im Umkehrschluss für kaum eine andere denkbare Nutzung außer der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung geeignet. Darüber hinaus plant eine angrenzende, bestehende Firma an diesem Standort eine Betriebserweiterung, die aus betrieblichen Gründen angrenzend an das bestehende Firmengelände erfolgen sollte.
Es wird das reguläre Verfahren angewandt und infolge dessen ein Umweltbericht erstellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig, da das Plangebiet bereits als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen dargestellt ist. Die Ausgleichsflächen werden noch im Verlauf des Verfahrens erarbeitet und zum Entwurf in die Bauleitplanung eingearbeitet.
Abbildung 1: Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südöstlich des Vöhringer Ortsteils Illerberg, westlich der Bundesautobahn A 7, nördlich der Kreisstraße NU14 und östlich der Weißenhorner Straße.
Der Geltungsbereich besteht aus den Grundstücken bzw. Teilfläche (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1596, 1597, 1598, 1598/1 (TF) und 1598/2 (TF), alle Gemarkung Illerberg. Er weist eine Größe von ca. 2,81 ha auf.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird dem Vorentwurf zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss.
Seitens eines Ratsmitgliedes wird die Durchsetzung der Vorgaben in den Bebauungsplänen, insbesondere zu Pflanzlisten, Grünflächen etc. angefragt.
Im Stadtgebiet sei an verschiedenen Stellen ersichtlich, dass sich nicht alle an die Maßgaben halten würden.
Herr Söhner erläutert, dass tatsächlich der ein oder andere von seinem Freiflächengestaltungsplan abweiche. Wenn derartiges auffalle, werde der Bauherr schriftlich auf die Vorgaben hingewiesen. Zur Durchsetzung müsste jedoch der Klageweg beschritten werden.
Zur besseren Umsetzbarkeit der Einhaltung sei daher für das Plangebiet der Kranichstraße das Pflanzpfand mit aufgenommen worden, welches erst nach erfolgter Umsetzung ausbezahlt werde.
Nachfolgend fasst das Gremium folgenden
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südöstlich des Vöhringer Ortsteils Illerberg, westlich der Bundesautobahn A 7, nördlich der Kreisstraße NU14 und östlich der Weißenhorner Straße.
Der Geltungsbereich besteht aus den Grundstücken bzw. Teilfläche (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1596, 1597, 1598, 1598/1 (TF) und 1598/2 (TF), alle Gemarkung Illerberg. Er weist eine Größe von ca. 2,81 ha auf.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird dem Vorentwurf zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Dokumente
230606 BBP Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost - Planzeichnung (.pdf)
230607 BBP GE Weißenhorner Straße Ost - Satzung Begründung UWB (.pdf)
Datenstand vom 29.08.2023 08:14 Uhr