Einrichtung eines Parkverbots auf der Illerzeller Straße;
Beantwortung der Anfrage von Herrn Hinterkopf in der Stadtratssitzung vom 25.05.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 27.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Illerzeller Straße ist in ihrem Verlauf von der Einmündung der Frauenstraße bis zur Einmündung der Straße „Haselgraben“ auf ihrer Ostseite (Fahrtrichtung nach Norden also rechts) durchgehend mit einem eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286) beschildert.
Am 22.06.2023 fand eine Befahrung der Illerzeller Straße mit der PI Illertissen statt, bei der festgestellt wurde, dass diese Beschilderung so im Hinblick auf die Ahndungsfähigkeit von Parkverstößen grundsätzlich in Ordnung geht.
Ab der Einmündung „Haselgraben“ in Richtung Norden ist allerdings kein Haltverbot angeordnet. Wenn hier eine Engstelle durch z.B. direkt gegenüber parkende Fahrzeuge entsteht, was für den „Zweitparkenden“ dann einen Verkehrsverstoß darstellen kann, ist die Ahndungsfähigkeit nicht mehr gegeben, weil in aller Regel wohl nicht mehr festzustellen ist, wer als erster bzw. als zweiter geparkt hat.
Eine entstehende Engstelle dient natürlich der (gewünschten) Verkehrsberuhigung vor allem direkt an einer Ortseinfahrt, wenngleich diese bereits mit Tempo 30 beschildert ist. Ein Hindernis z.B. für Rettungsdienste sollte aber nicht entstehen.
Bei der angesprochenen Befahrung sind wir so verblieben, die Situation weiter zu beobachten. Allerdings böte sich eine Gesamtbetrachtung der Situation nach der grundlegenden Umgestaltung der Ortseinfahrt von Illerzell her im Rahmen des Anschlusses den Baugebietes „Kranichstraße West“ an, bei der die Einmündung „Reiherstraße – Illerzeller Straße – Zum Klärwerk umgestaltet werden soll.
Diskussionsverlauf
Seitens der Stadtverwaltung kann die Anfrage wie folgt beantwortet werden:
„Die Illerzeller Straße ist in ihrem Verlauf von der Einmündung der Frauenstraße bis zur Einmündung der Straße „Haselgraben“ auf ihrer Ostseite (Fahrtrichtung nach Norden also rechts) durchgehend mit einem eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286) beschildert.
Am 22.06.2023 fand eine Befahrung der Illerzeller Straße mit der PI Illertissen statt, bei der festgestellt wurde, dass diese Beschilderung so im Hinblick auf die Ahndungsfähigkeit von Parkverstößen grundsätzlich in Ordnung geht.
Ab der Einmündung „Haselgraben“ in Richtung Norden ist allerdings kein Haltverbot angeordnet. Wenn hier eine Engstelle durch z.B. direkt gegenüber parkende Fahrzeuge entsteht, was für den „Zweitparkenden“ dann einen Verkehrsverstoß darstellen kann, ist die Ahndungsfähigkeit nicht mehr gegeben, weil in aller Regel wohl nicht mehr festzustellen ist, wer als erster bzw. als zweiter geparkt hat.
Eine entstehende Engstelle dient natürlich der (gewünschten) Verkehrsberuhigung vor allem direkt an einer Ortseinfahrt, wenngleich diese bereits mit Tempo 30 beschildert ist. Ein Hindernis z.B. für Rettungsdienste sollte aber nicht entstehen.
Bei der angesprochenen Befahrung sind wir so verblieben, die Situation weiter zu beobachten. Allerdings böte sich eine Gesamtbetrachtung der Situation nach der grundlegenden Umgestaltung der Ortseinfahrt von Illerzell her im Rahmen des Anschlusses den Baugebietes „Kranichstraße West“ an, bei der die Einmündung „Reiherstraße – Illerzeller Straße – Zum Klärwerk umgestaltet werden soll.“
Datenstand vom 05.10.2023 17:18 Uhr