Antrag zur Bau- und Verkehrsausschusssitzung am 14. September von Herrn Werner Zanker vom 04.09.2023:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Voraussetzungen und Maßnahmen für das Einrichten von Schulstraßen im Bereich der Vöhringer Grundschulen zu überprüfen und gegebenenfalls einzurichten.
Da es sowohl im Bereich der Uli-Wieland-Schulen wie auch der Grundschule Nord zu teilweise chaotischen und somit gefährlichen Situationen durch anliefernde bzw. abholende „Elterntaxis“ kommt, könnten hier in Absprache mit den Schulleitungen Sperrzeiten für den öffentlichen Verkehr festgelegt werden. Die Situation in Illerberg wäre zu überprüfen.
Darüber hinaus wäre es angebracht, wenn seitens der Verwaltung die Idee des „Fußbusses“ Schulleitungen und Elternbeiräte nähergebracht würde - dient neben mehr Sicherheit auch der Gesundheit der Kinder und dem Klimaschutz.“
Vorbemerkungen der Verwaltung zum Antrag von Herrn Zanker:
1) Als Schulstraße wird eine Straße bezeichnet, für die eine temporäre Sperrung für den motorisierten Individualverkehr zu den Bring- und Abholzeiten im Bereich von Schulen besteht. Neben einer Beschilderung, die auf das Verbot hinweist, wird in der Regel zusätzlich die Straße durch einen Sicherungsposten mit einer Absperrschranke gesperrt.
2) Der Fußbus (nachfolgend wegen der Wortherkunft Pedibus genannt) ist eine Maßnahme zur Sicherung des Schulwegs von Kindern. Bei diesem Schülerverkehr wird der Fußweg zur Schule beziehungsweise zum Kindergarten und von dort wieder nach Hause gemeinsam zurückgelegt. Dabei werden die Kinder von einer erwachsenen Person begleitet. Diese folgt einer vereinbarten Route und holt die Kinder zu bestimmten Zeiten an abgesprochenen „Sammelplätzen“ ab.
Ein Zweck des Pedibus ist die Vermeidung des motorisierten Individualverkehrs, indem die Eltern die Schüler nicht mehr einzeln – beispielsweise mit dem Personenkraftwagen – den gesamten Weg von und zur Schule befördern (Elterntaxi), sondern sie nur noch an den nächsten Sammelpunkt bringen. Des Weiteren dient die Maßnahme der Gesundheitsförderung und animiert die Schüler, sich im Alltag mehr zu bewegen.
Anders als der erste Eindruck des Begriffs „Pedibus“ nahelegt, leitet sich Pedibus nicht vom verbreiteten Massenverkehrsmittel Omnibus ab. Er ist vielmehr ein bereits im Römischen Reich gebräuchlicher Ausdruck für den nicht reitenden oder fahrenden Bürger oder Soldaten, der als Ablativ von pes mit zu Fuß, mit den Füßen, (vgl. omnibus = für - oder mit allen) zu übersetzen ist.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag von Herrn Zanker
1) Der Begriff „Schulstraße“ (vgl. Vorbemerkung) kommt z.B. im europäischen Ausland im Straßenverkehrsrecht vor, ist aber anders als die Begriffe „Spielstraße, Verkehrsberuhigter Bereich“ usw. der deutschen Straßenverkehrsordnung fremd. Es gibt im Rahmen unserer StVO keine extra Verkehrszeichen, die eine Schulstraße wirksam beschildern könnten.
Die vorliegende Situation an den Grundschulen, insbesondere Uli-Wieland-Schule und GS Nord, war schon mehrfach Gegenstand von Gesprächen mit Ordnungsamt und Polizei, allerdings ohne durchgreifendes Ergebnis.
Natürlich sind temporäre Durchfahrtsperren für einzelne Straßen oder Straßenabschnitte grundsätzlich möglich, diese müssen allerdings – wie alle Maßnahmen, die in den Straßenverkehr eingreifen – zwingend erforderlich sein und auch so begründet werden können, damit sie vor Gericht standhalten können.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Neu-Ulm erscheint hier vorliegend eine solche Begründung schwierig, vor allem deswegen, weil die Anfahrtsbereiche bereits maximal „gesichert“ sind (Tempo 10 km/h bzw. Verkehrsberuhigter Bereich).
Eine temporäre Sperrung des Kirchplatzes müsste auch an der Illerstraße (Kreisstraße) bereits beschildert werden, der bereits an der Straße Kirchplatz bestehende „Schilderwald“ würde noch dichter werden.
Wir gehen davon aus, dass die Akzeptanz einer temp. Sperre gerade bei den „Elterntaxis“ sehr sehr gering sein würde, was eine gewisse Klagefreudigkeit gegen diese Regelung zumindest vermuten lassen kann.
Wir geben weiter zu Bedenken, dass sich bei einer temp. Sperre z.B. der Straße Kirchplatz“ das Problem auf andere Straßen verlagern würde, ggf. auch in Bereiche, die nicht so stark geschwindigkeitsreduziert sind (s.o.).
Des Weiteren befinden sich neben all unseren Schulen Kindertageseinrichtungen. Insbesondere die Krippe St. Michael wird von Kindern aus dem kompletten Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) besucht. Das Alter von einem bis drei Jahre erfordert teilweise, dass die Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen müssen und nicht zu Fuß an die KiTa gelangen - ebenso in unseren Kindertagesstätten Nord und Piepmatz. Hier sind die Kinder bereits 2,5 Jahre alt, aufgrund der angespannten Kindergartenplatzsituation werden jedoch auch hier Kinder aus der Kernstadt sowie den Ortsteilen betreut.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass über die jew. Schulleitung versucht werden sollte, eine Initiative an die Eltern gerichtet zu starten, dass die Kinder nicht mehr einzeln mit Fahrzeugen direkt zum Eingang der Schule gebracht werden sollen. Evtl. könnten auch Sammeltaxis organisiert werden.
2) Die Einrichtung von sog. Pedibussen ist zunächst keine verkehrsrechtliche Entscheidung.
Hier handelt es sich um eine Maßnahme, die die Schulleitungen initiieren müssten.
Natürlich wird dann die Kommune mit ihren zuständigen Abteilungen unterstützend tätig sein – Stichworte „Auswahl der Sammelpunkte“, „Streckenbestimmung“ usw..
Auch hier sollte versucht werden, dass über die Schulleitungen eine Initiative gestartet werden könnte, die zunächst die Eltern entsprechend informiert und dann das Interesse an der Einrichtung von Pedibussen abfragt.
Eine Entscheidung darüber sollte erst dann erfolgen.