Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost"; - Beratung und Abwägung der zur erneuten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB eingegangenen Stellungnahmen, - Satzungsbeschluss; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2025 ö Vorberatend 4
Stadtrat Stadtratssitzung 22.05.2025 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gefasst. 

Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere gewerbliche Entwicklung geeignet. 

Geplant ist in einem ersten Schritt die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der westlich an das gegenständliche Plangebiet angrenzt. Deswegen überlappt der Geltungsbereich der gegenständlichen Planung teilweise den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße“. Dadurch können die Baugrenzen so gestaltet werden, dass eine lückenlose Bebauung zwischen den Flächen des „alten“ und „neuen“ Bebauungsplanes möglich ist. 

Zur Realisierung der geplanten Bauvorhaben ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO erforderlich. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen. Gegenstand der Aufstellung bzw. Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Gewerbeflächen vorgesehen ist, sowie teilweise angrenzende Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der für die Erschließung benötigten Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. 
Für den Ausgleich des Bebauungsplangebietes werden darüber hinaus Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Gemeindegebiet der Stadt Illertissen festgesetzt. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 26.02.2025 die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis genommen und den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a und § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. 

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB wurde in der Zeit vom 10.03. 2025 bis einschließlich 26.03.2025 durchgeführt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 08.03.2025 hingewiesen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB erfolgte mit Schreiben vom 27.03.2025 mit Termin bis zum 10.04.2025. 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Änderungen am Bebauungsplan waren nicht notwendig.

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" in der Fassung vom 22.05.2025, ausgearbeitet vom Büro abtplan, büro für kommunal entwicklung, Kaufbeuren, vor. 

Auf Grundlage der endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden

Anlagen:

Anlage 1:        Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit auf dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2/§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4aBauGB zum Entwurf vom 26.02.2025
Anlage 2        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ , zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i.d.F. vom 22.05.2025
Anlage 3        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Satzung (Textteil) und Begründung, i.d.F. vom 22.05.2025
Anlage 4        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“; Umweltbericht 25.11.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in der Fassung vom 26.02.2025 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan " Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost", bestehend aus der Planzeichnung und der Satzung/Begründung in der Fassung vom 22.05.2025, sowie dem Umweltbericht vom 25.11.2024 als Satzung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Haag vom Planungsbüro abtplan, Kaufbeuren.

Herr Haag erklärt anhand einer Präsentation, dass keine Einwände der Naturschutzbehörde bestehen. Die Stellungnahmen sind abgewägt, die Trägerbeteiligung ist erfolgt. Herr Haag erläutert eine Stellungnahme der Öffentlichkeit zur Beeinträchtigung wegen erhöhtem Verkehrsaufkommen genauer und verliest dann den Abwägungsbeschluss hierzu. Das Abstimmungsergebnis der Stadträte zu diesem Abwägungsbeschluss ergibt 13:0.

Danach ergeht folgender

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in der Fassung vom 26.02.2025 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan " Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost", bestehend aus der Planzeichnung und der Satzung/Begründung in der Fassung vom 22.05.2025, sowie dem Umweltbericht vom 25.11.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 - BBP GE Weissenhorner Straße Ost E Abwägung (.pdf)
Anlage 2- BBP Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost -Planzeichnung (.pdf)
Anlage 3 - BBP GE Weißenhorner Straße Ost S Satzung Begründung (.pdf)
Anlage 4 - 241125 -23-20_Umweltbericht -2 (.pdf)
Anlage 4.1 - 241125_23-20_Lageplan-Bestand (.pdf)
Anlage 4.2 - 241125_23-20_Lageplan-Kompensationsbedarf (.pdf)
Anlage 4.3 - 241125 Tabelle Umweltbericht GWG Weißenhorner Str (.pdf)
Anlage 4.4 - 241125_23-20_Ausgleichsfläche -23-20 (.pdf)

Datenstand vom 26.05.2025 08:39 Uhr