Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Wiedenmann" ; 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; 3. Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 10.12.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2009 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Landwirt Anton Oliver Wiedenmann betreibt auf seinem landwirtschaftlichen Betriebsgrundstück in der Weißenhorner Straße 47 in Illerberg bereits seit dem Jahr 2005 eine genehmigte Biogasanlage.

Aufgrund der Lage des Betriebsgrundstücks im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist die Leistung dieser Biogasanlage begrenzt auf eine „installierte elektrische Leistung mit maximal 0,5 MW“.

Herr Wiedenmann hat nun in einem ersten Schritt vor, die motorenseitig mögliche Leistung von 0,8 MW zu realisieren. Dies erfordert allerdings die Ausweisung in einem Bebauungsplan.
Erst nach dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes kann das Landratsamt Neu-Ulm als Genehmigungsbehörde bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen dann die von Herrn Wiedenmann gewünschte Leistungserhöhung ggfs. genehmigen.
Aus technischer Sicht würde die Leistungserhöhung durch die, etwas vereinfacht ausgedrückt, Demontage einer Drosselklappe realisiert werden können.

In einem zweiten Schritt wäre Herr Wiedenmann aufgrund dieses entsprechenden Bebauungsplanes dann auch bauplanungsrechtlich in der Lage, die Biogasanlage weiter auszubauen und wohl auch eine höhere Leistungsausbeute zu erreichen.

Die Stadt Vöhringen hat in Kenntnis der vor erwähnten Zielsetzungen von Herrn Wiedenmann bei der vor kurzem abgeschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes den südlichen Hofbereich sowie eine daran anschließende Fläche als „Sonderbaufläche Nutzung erneuerbarer Energie“ ausgewiesen.
Die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes ist somit möglich, weil die notwendige Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gegeben ist. 

Unabhängig von diesem Bebauungsplanaufstellungsverfahren sei erwähnt, dass Herr Wiedenmann anstrebt, die anfallende Wärme entsprechend nutzen zu lassen. Dabei bietet sich beispielsweise an, die Wärme für die Beheizung von Gebäuden oder für den Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage zu verwenden.
In der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde deswegen rein vorsorglich östlich der Biogasanlage auch eine „Sonderbaufläche Klärschlammtrocknung“ ausgewiesen.

Der Geltungsbereich des angestrebten Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ weist eine Größe von ca. 2,1 ha aus.

Der beauftragte Planer, Herr Abt vom Büro für Kommunale Entwicklung –abtplan- Marktoberdorf, hat in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, der nun als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt werden soll.
Über einen städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass Herr Wiedenmann der Stadt Vöhringen die Kosten, die durch die Bauleitplanung entstehen, zu erstatten hat.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll entsprechend Ziffer 3 des Beschlussvorschlages erfolgen.

Herr Abt wird die Planung in der Bauausschuss- und Stadtratssitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Empfehlung

1.        Aufstellungsbeschluss

„1.        Die Stadt Vöhringen stellt für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1600, 1598/1, 1599/1 und einer Teilfläche der Grundstücke 1600/2, 1598, 1598/2, jeweils Gemarkung Illerberg, begrenzt im Süden überwiegend durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1598 der Gemarkung Illerberg, im Norden durch den landwirtschaftlichen Betrieb Wiedenmann auf dem Grundstück „Weißenhorner Straße 47“ (Flur-Nr. 1600/2) in Illerberg, im Osten durch die Autobahn A 7 und im Westen durch die Kreisstraße NU 9 einen Bebauungsplan im Sinn des § 30 BauGB auf.

       Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Biogasanlage Wiedenmann“.

2.        Der Planbereich wird als „Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energien“ im Sinn des   § 11 BauNVO festgesetzt.



2.        Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
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Der vom Büro für Kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Planentwurf in der Fassung vom 10.12.2009 wird als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.


3.        Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
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Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürger ist in der Form durchzuführen, dass Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt und der Vorentwurf des Bebauungsplanes auf die Dauer von vier Wochen im Stadtbauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson bezieht sich in seinem Sachvortrag auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.12.2009 und begrüßt hierzu den Stadtplaner, Herrn Gerhard Abt aus Marktoberdorf.
Dieser stellt die Planung in den Grundzügen noch einmal vor und beantwortet Fragen des Gremiums. Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

1.        Aufstellungsbeschluss

„1.        Die Stadt Vöhringen stellt für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1600, 1598/1, 1599/1 und einer Teilfläche der Grundstücke 1600/2, 1598, 1598/2, jeweils Gemarkung Illerberg, begrenzt im Süden überwiegend durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1598 der Gemarkung Illerberg, im Norden durch den landwirtschaftlichen Betrieb Wiedenmann auf dem Grundstück „Weißenhorner Straße 47“ (Flur-Nr. 1600/2) in Illerberg, im Osten durch die Autobahn A 7 und im Westen durch die Kreisstraße NU 9 einen Bebauungsplan im Sinn des § 30 BauGB auf.

       Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Biogasanlage Wiedenmann“.

2.        Der Planbereich wird als „Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energien“ im Sinn des   § 11 BauNVO festgesetzt.



2.        Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
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Der vom Büro für Kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Planentwurf in der Fassung vom 10.12.2009 wird als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.


3.        Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
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Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürger ist in der Form durchzuführen, dass Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt und der Vorentwurf des Bebauungsplanes auf die Dauer von vier Wochen im Stadtbauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0