Datum: 29.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 25.05.2023 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 12.06.2023 - öffentlicher Teil
2 Nachrücken von Herrn Martin Schwehr für Herrn Anton Bidell in den Stadtrat und Vereidigung
3 Mandatswechsel in der Stadtratsfraktion der FWG - Bestellung für die Ausschuss-Sitze
4 Festsetzung von Herstellungsbeiträgen Beibehaltung der Einbeziehung von fest überdachten Terrassen und Balkonen in die Beitragspflicht Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) jeweils der Stadt Vöhringen
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB; - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs; - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" in Illerberg; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs; - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
10 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Neufassung der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen
11 Umbau und Sanierung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes in ein Stadtcafé; Vorstellung und Billigung der Planung
12 Verschiedenes
13 Anträge und Anfragen
13.1 Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage beim Recyclinghof; Beantwortung der Anfrage vom 20.04.2023
13.2 Weiteres Vorgehen bzgl. des ehem. Bucher-Areals in Thal; Anfrage Frau Böck
13.3 Spielplatz am Landgraben in Thal; Anfrage Frau Böck
13.4 Einrichtung einer einfachen Tauschbörse/Kleiderkammer; Anfrage Frau Böck
13.5 Mikrofonanlage für den Sitzungssaal des Rathauses; Anfrage Georg Thalhofer
13.6 Sachstand zum Radverkehrskonzept; Anfrage Herr Bader
13.7 Obdachlosenunterbringung in den Containern Zum Klärwerk; Anfrage Herr Bader
13.8 Verkehrssituation seit Schließung der Reiherstraße; Anfrage Herr Klingler
13.9 Seniorenbeauftragte und Aufwandsentschädigung; Anfrage Herr Klingler
13.10 Konzert anlässlich des Jubiläums 40 Jahre Jugendhaus Vöhringen; Anfrage Herr Wedemeyer

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 25.05.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 12.06.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 12.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Nachrücken von Herrn Martin Schwehr für Herrn Anton Bidell in den Stadtrat und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Das langjährige Stadtratsmitglied für die FWG-Stadtratsfraktion, Herr Anton Bidell ist am 24.04.2023 im Alter von 70 Jahren verstorben. Herr Bidell war seit 2013 bis zuletzt aktiv am kommunalrechtlichen Geschehen beteiligt.

Nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen im Jahr 2020, rückt als nächster Listennachfolger Herr Martin Schwehr in den Stadtrat nach.
Herr Schwehr ist bereit, das Stadtratsmandat anzunehmen und den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid zu leisten.

Empfehlung

  1. Herr Martin Schwehr rückt als erster Listennachfolger der FWG für Herrn Anton Bidell in den Stadtrat nach. 

  1. Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Martin Schwehr den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.

Diskussionsverlauf

Herr Martin Schwehr rückt als erster Listennachfolger der FWG für Herrn Anton Bidell in den Stadtrat nach. 

Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Martin Schwehr den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.

Weiterhin gratuliert Herr Bürgermeister Neher dem neuen Mitglied des Stadtrates zum Mandat und wünscht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.

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3. Mandatswechsel in der Stadtratsfraktion der FWG - Bestellung für die Ausschuss-Sitze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Durch das Nachrücken von Herrn Martin Schwehr, wird auch die Neuregelung personeller Besetzungen in den Ausschüssen notwendig.

Die Besetzung der Ausschüsse wurde in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 durch Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder vorgenommen (vgl. auch § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen vom 08.05.2020)

Nach Rückmeldung der FWG-Stadtratsfraktion zur Besetzung der Ausschüsse, soll Herr Schwehr  die bisher von Herrn Bidell wahrgenommenen Sitze übernehmen:

Haupt- und Umweltausschuss:

Mitglied des Haupt- und Umweltausschusses bleibt Herr Sascha Frick.
Als Stellvertreter für Herrn Sascha Frick im Haupt- und Umweltausschuss, wird Herr Martin Schwehr vorgeschlagen.

Bau- und Verkehrsausschuss:

Als Mitglied im Bau- und Verkehrssauschuss wird Herr Martin Schwehr vorgeschlagen.
Als Vertreter für Herrn Martin Schwehr im Bau- und Verkehrsausschuss wird Herr Sascha Frick vorgeschlagen.

Vertreter zur Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V 

Als Mitglied der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm wird Herr Martin Schwehr vorgeschlagen.
Als Vertreter für Herrn Martin Schwehr in der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V. wird Herr Sascha Frick vorgeschlagen.

Zukunftsbeirat:
Mitglied des Zukunftsbeirats bleibt Herr Sascha Frick.
Als Vertreter für Herrn Sascha Frick im Zukunftsbeirat wird Herr Martin Schwehr vorgeschlagen

Empfehlung

Der Stadtrat bestellt für
1.        den Haupt- und Umweltausschuss Herrn Martin Schwehr als Stellvertreter für Herrn Sascha Frick,
2.        den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Martin Schwehr als Mitglied,
3.        den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Sascha Frick als Stellvertreter für Herrn Martin Schwehr,
4.        Herrn Martin Schwehr als Mitglied in der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V., 
5.        Herrn Sascha Frick als Vertreter in der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V., 
6.        Herrn Martin Schwehr als Vertreter von Herrn Sascha Frick im Zukunftsbeirat.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher bezieht sich auf die in der Sitzungsvorlage dargestellte vorgesehene Besetzung der Sitze, welche nach Rücksprache mit der FWG-Stadtratsfraktion so vorbereitet worden ist.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss 1

Der Stadtrat bestellt für
1.        den Haupt- und Umweltausschuss Herrn Martin Schwehr als Stellvertreter für Herrn Sascha Frick,

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat bestellt für
2.        den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Martin Schwehr als Mitglied,

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat bestellt für
3.        den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Sascha Frick als Stellvertreter für Herrn Martin Schwehr,

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Stadtrat bestellt für
4.        Herrn Martin Schwehr als Mitglied in der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V., 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Stadtrat bestellt für
5.        Herrn Sascha Frick als Vertreter in der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V., 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Stadtrat bestellt für
6.        Herrn Martin Schwehr als Vertreter von Herrn Sascha Frick im Zukunftsbeirat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Festsetzung von Herstellungsbeiträgen Beibehaltung der Einbeziehung von fest überdachten Terrassen und Balkonen in die Beitragspflicht Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) jeweils der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.06.2023 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem aktuellen Beschluss seine Rechtsauffassung hinsichtlich der Auslegung der § 5 Abs. 2 Satz 5 der BGS-EWS und der BGS-WAS dargestellt. Demnach seien auch fest überdachte Terrassen und Balkone, deren Überdachung also auf Pfosten u.Ä. ruht und die genau damit die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen, vom Ausnahmetatbestand der Beitragspflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 5 erfasst. Dieser besagt, dass Terrassen und Balkone, die über die Gebäudefluchtlinie hinausragen, beitragsmäßig außer Ansatz bleiben.

Die bislang in der Stadt Vöhringen angewandte Praxis berücksichtigte natürlich die Vorgabe, dass Terrassen und Balkone, die über diese Fluchtlinie hinausragen, außer Ansatz bleiben. Allerdings wurden Terrassen und Balkone, die selbst eigenständig die baurechtlichen Kriterien für ein Gebäude erfüllen (nach Art. 2 Bayerische Bauordnung sind Gebäude selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können) bislang in die Beitragsberechnung mit einbezogen. Dies geschah in Anwendung des jew. § 5 Abs. 1 Satz 1 der betreffenden Beitrags- und Gebührensatzung, der folgendes festlegt: „Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet“.

Die Rechtsauffassung der Beitragsabteilung der Stadt Vöhringen ging und geht dahin, dass die Eigenschaft „Gebäude“ hier jedoch überwiegen sollte, da auch in Anwendung der beitragsrechtlichen Beurteilung von z.B. Carports oder Garagen, die einen direkten Zugang zum „Haupt“gebäude haben, die Beitragspflicht ohne Zweifel und seit langem gerichtlich bestätigt, gesehen wird. Terrassen und Balkone haben regelmäßig einen Zugang zum Hauptgebäude, was eine Integration der Nutzung ins Hauptgebäude darstellt, die wie ausgeführt auch bei Garagen beitragsauslösend wirkt.

Nun kann die Auffassung der hiesigen Beitragsabteilung wohl keinen Beschluss des BayVGH quasi aufheben, da jedoch unser Fachverband, der Bayerische Gemeindetag mit Schreiben vom 17.04.2023 mitteilt, dass nach seiner Einschätzung es künftig – zur Klarstellung – den Satzungsgebern (hier Stadt Vöhringen) obliege, ob sie Geschossflächen von fest überdachten Terrassen und Balkonen als beitragspflichtige Geschossflächen im Sinne des Maßstabs der vorhandenen bzw. tatsächlichen Geschossfläche erfassen wollen oder nicht.

Als maßgeblich für diese Entscheidung des Satzungsgebers sieht der Gemeindetag auch die bisherige Veranlagungspraxis und verweist auch auf den Umstand, dass es sich bei dieser Entscheidung nicht um die Möglichkeit etwaiger Mehreinnahmen handle, sondern stets nur eine Entscheidung über den Verteilungsschlüssel sei.

Anmerkung der Verwaltung hierzu: Die Wasserversorgungs- und die Entwässerungseinrichtung sind sog. kostendeckende Einrichtungen, deren Gebühren und Beiträge lediglich die anfallenden Kosten decken dürfen.

In Falle der weiter vorgesehenen beitragsmäßigen Erfassung der genannten Geschossflächen, schlägt der Gemeindetag vor, diesen Umstand in den Satzungen ausdrücklich zu bestimmen, da nach Auffassung dieses Fachverbandes der genannten Entscheidung des BayVGH nicht zu entnehmen sei, dass eine Beitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen generell unzulässig sei. 

Der Gemeindetag sieht hierzu eine Satzungsformulierung wie nachstehend ausgeführt als eine Lösung des Problems an.

Der § 5 Absatz 2 von beiden BGS, der in seinem Satz 5 Balkone, Loggien und Terrassen, wenn und soweit sie über die Fluchtlinie hinausragen von der Beitragspflicht ausnimmt, könnte um einen Satz 6 ergänzt werden, der lautet: „Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“

Diese Formulierung würde zudem die bisherige Übung, wie ausgeführt, Balkone, Loggien und Terrassen dann nicht zum Beitrag heranzuziehen, wenn sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen, belassen und so keine Änderung zur bisherigen Praxis darstellen.

Empfehlung

1.        In § 5 Absatz 2 der BGS-EWS und der BGS-WAS jeweils der Stadt Vöhringen wird folgender Satz 6 eingefügt:

„Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“

Die Änderung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS).

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen (BGS-EWS).

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage sowie den im Haupt- und Umweltausschuss vom 12.06.2023 einstimmig gefassten Empfehlungsbeschluss.

Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium folgenden

Beschluss 1

1.        In § 5 Absatz 2 der BGS-EWS und der BGS-WAS jeweils der Stadt Vöhringen wird folgender Satz 6 eingefügt:

„Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“

Die Änderung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen (BGS-EWS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 23.02.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400m neben der Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.

Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" werden im Flächennutzungsplan eine private Grünflächen sowie Busch- und Baumgruppen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft dargestellt.

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 23.02.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 23.02.2023 wurde mit Schreiben vom 17.03.2023 im Zeitraum bis 24.04.2023 durchgeführt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die angestrebte 17. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 20.03.2023 bis 24.04.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 11. März 2023 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungs-vorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. 

Für die Planung liegt der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 u. 2). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"

Anlage 2        17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung und Begründung, Entwurf vom 29.06.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.02.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Mit Verweis auf die sehr ausführliche Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage sowie den ergangenen einstimmigen Empfehlungsbeschluss aus dem Bau- und Verkehrsausschuss vom 15.06.2023 wird ohne weitere Aussprache nachstehender Beschluss gefasst.

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.02.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Dokumente
Download Anlage 1_17_Aenderung FNPl_PV Sandberg Illerberg 290623 Abwägung §§ 3 (1)+4 (1) BauGB FNP.pdf
Download Anlage 2_17_Aenderung_FNPl_PV Sandberg Illerberg 290623 FNP+Begründung+UB.pdf

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB; - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 23.02.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400m neben Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.

Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt 

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 23.02.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 23.02.2023 wurde mit Schreiben vom 17.03.2023 im Zeitraum bis 24.04.2023 durchgeführt. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 17.03.2023 bis 24.04.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 11.03.2023 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

-        Ergänzung der 100 m Linie parallel zur Autobahn
-        Ergänzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zugunsten der terranets bw GmbH
-        Nachrichtliche Übernahme der 110 kV-Freileitung mit Schutzstreifen
-        Ergänzung einer Pflegeempfehlung im Bereich des Pflanzgebotes 2

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"

Anlage 2        Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 29.06.2023

Anlage 3        Gutachterliche Kurzstellungnahme, DEKRA von 25.05.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 29.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Neher verweist auf im vorliegenden Tagesordnungspunkt auf die Sachdarstellung sowie Vorberatung.

In Erläuterung einer Rückfrage aus dem Gremium, teilt Herr Söhner mit, dass die Pflegeempfehlungen bzw. Konzepte zu Blühflächen für jedes Projekt mit dem städtischen Umweltamt abgestimmt werden.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 29.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Dokumente
Download Anlage 1_PV Sandberg Illerberg 290623 Abwägung §§ 3 (1)+4 (1) BauGB Bplan.pdf
Download Anlage 2_PV Sandberg Illerberg 290623 Bplan+Begründung+UB.pdf
Download Anlage 3_PV Sandberg Illerberg 290623 Stellungnahme Blendwirkung.pdf

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der Werner-von-Siemens-Straße.
Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.

Die Stadt Vöhringen verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1983, der im Laufe der vergangenen Jahre insgesamt 17-mal an veränderte Rahmen-bedingungen angepasst wurde (Hinweis: die 17. Änderung befindet sich momentan noch im Verfahren und ist noch nicht rechtskräftig).

Der derzeitig rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen stellt für das Plangebiet „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Anlass der 18.Änderung ist das Ziel der Stadt, die planungsrechtlichen Grundlagen für Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West auf einer Fläche von ca. 1,71 ha. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein, bereits am Standort angesiedelten Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.

Da die geplante Nutzung nicht mit der Darstellung des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, wird dieser im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Anlagen
Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich)
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Vorentwurf in der Fassung vom 29.06.2023 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell gem. § 2 Abs. 1 BauGB. 
       Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.

Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt einleitend Herrn Wandinger vom Ingenieurbüro LARS Consult. 

Herr Wandinger stellt die vorgesehene Planung vor und erläutert, dass für die Möglichkeit der Gewerbeansiedlung sowohl der Flächennutzungsplan geändert, als auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsse.

Aktuell werde eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung bezüglich des angrenzenden Hundesportvereines durchgeführt.

In der sich anschließenden Aussprache wird insbesondere die Verschattung des Hundesportvereins bzw. der dortigen Gastronomie angesprochen. Bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses ist daher angeregt worden, zu prüfen, inwieweit der Grenzabstand vergrößert bzw. das Bauvorhaben niedriger ausgeführt werden könne.
Ebenfalls wird seitens eines Ratsmitgliedes angeregt, auch aktiv auf den Hundesportverein zuzugehen und mögliche Problempunkte zu besprechen.

Herr Söhner schlägt aufgrund der zeitlichen Situation des Aufstellungsverfahrens jedoch vor, der vorgestellten Planung so zuzustimmen und erst in der zweiten Entwurfsvorstellung etwaige Regularien festzulegen.

Bürgermeister Neher bedankt sich für den Vorschlag, über die reguläre Beteilung der Anlieger den Hundesportverein hier einzubeziehen.

Seitens der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird die aktuelle Größe des Vorhabens bzw. der Planung kritisiert. Mit dem grundsätzlichen Beschluss der Aufstellung, habe man beabsichtigt ortsansässigen kleineren Betrieben eine Expansionsmöglichkeit zu bieten.

Herr Söhner konkretisiert und erläutert, dass der Geltungsbereich schon immer der vorgestellten Planung entsprochen habe, seinerzeit jedoch lediglich die städtischen Grundstücke Gesprächsthema gewesen seien.

Ein weiteres Gremiumsmitglied spricht mögliche Probleme im Zusammenhang mit dem Querungs- und Mehrverkehr sowie der Lärmbelastung für Illerzell aufgrund des Schichtbetriebes des Unternehmens an.

Herr Söhner teilt hierzu mit, dass die straßenverkehrstechnische Erschließung ausreichend gesichert sei und Herr Wandinger ergänzt, dass aktuell keine Hinweise aufgrund der behördlicherseits abgegebenen Stellungnahmen eine übermäßige Beeinträchtigung erwarten ließen. Möglicherweise müsste dies jedoch im Aufstellungsverfahren gesondert untersucht werden.

Dies soll auf Anregung des Gremiumsmitgliedes mit geprüft werden.

Ebenfalls wird in der Aussprache angeregt, zu beachten, dass angrenzende Freiflächen künftig als Wohnbebauung vorgesehen werden könnten und bereits jetzt immissionsschutzrechtlich betrachtet werden müsste.

Nach erfolgter Aussprache ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell gem. § 2 Abs. 1 BauGB. 
       Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.

Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9

Dokumente
Download Anlage 1 - 03 18FNPae GE Werner-v-Siemens Lageplan.pdf
Download Anlage 2 - 03 18FNPae GE Werner-v-Siemens PLAN.pdf
Download Anlage 3 - 03 18FNPae GE Werner-v-Siemens TEXT.pdf
Download Anlage 4 - 03 18FNPae GE Werner-v-Siemens UB.pdf

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs; - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“. 

Der gesamte Geltungsbereich wird aktuell als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die Werner-von-Siemens-Straße und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse.

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West auf einer Fläche von ca. 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein, bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.

Da sich das Plangebiet baurechtlich im Außenbereich befindet und bisher unbeplant ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebiets „Werner-von-Siemens-Straße“ geschaffen.

Anlagen

Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich)

Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Vorentwurf in der Fassung vom 29.06.2023 mit folgenden Bestandteilen

Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“. Der gesamte Geltungsbereich wird aktuell als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die Werner-von-Siemens-Straße und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse.
       Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

Unter Bezugnahme auf die Anregungen aus der Diskussion des vorhergehenden Tagesordnungspunktes ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“. Der gesamte Geltungsbereich wird aktuell als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die Werner-von-Siemens-Straße und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse.
       Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9

Dokumente
Download Anlage 1 - 02 BP VE GE Werner-v-Siemens Lageplan.pdf
Download Anlage 2 - 02 BP VE GE Werner-v-Siemens PLAN.pdf
Download Anlage 3 - 02 BP VE GE Werner-v-Siemens TEXT.pdf
Download Anlage 4 - 02 BP VE GE Werner-v-Siemens UB.pdf

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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" in Illerberg; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs; - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe, aber auch Einrichtungen wie das Feuerwehrhaus des Ortsteils Illerberg oder die Autobahnmeisterei. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere Gewerbliche Entwicklung geeignet. Daher wird der gegenständliche Bebauungsplan aufgestellt, um heimischen Gewerbetreibenden die Möglichkeit zur betrieblichen Entwicklung zu geben. 

Die Stadt Vöhringen hat sich auf Grund der Verfügbarkeit der Fläche und der vorbelasteten Immissionssituation dafür entschlossen, dass an der gegebenen Stelle das dringend benötigte Gewerbegebiet entstehen soll. Das Gebiet ist bereits durch angrenzende Gewerbegebiete sowie eine Biogasanlage stark gewerblich geprägt und erfährt auch durch die nahe Autobahn eine Vorbelastung. Somit eignet sich der Standort gut für die geplante gewerbliche Nutzung bzw. ist im Umkehrschluss für kaum eine andere denkbare Nutzung außer der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung geeignet. Darüber hinaus plant eine angrenzende, bestehende Firma an diesem Standort eine Betriebserweiterung, die aus betrieblichen Gründen angrenzend an das bestehende Firmengelände erfolgen sollte. 

Es wird das reguläre Verfahren angewandt und infolge dessen ein Umweltbericht erstellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig, da das Plangebiet bereits als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen dargestellt ist. Die Ausgleichsflächen werden noch im Verlauf des Verfahrens erarbeitet und zum Entwurf in die Bauleitplanung eingearbeitet. 

Abbildung 1: Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südöstlich des Vöhringer Ortsteils Illerberg, westlich der Bundesautobahn A 7, nördlich der Kreisstraße NU14 und östlich der Weißenhorner Straße.
Der Geltungsbereich besteht aus den Grundstücken bzw. Teilfläche (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1596, 1597, 1598, 1598/1 (TF) und 1598/2 (TF), alle Gemarkung Illerberg. Er weist eine Größe von ca. 2,81 ha auf. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird dem Vorentwurf zugestimmt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss.

Seitens eines Ratsmitgliedes wird die Durchsetzung der Vorgaben in den Bebauungsplänen, insbesondere zu Pflanzlisten, Grünflächen etc. angefragt.
Im Stadtgebiet sei an verschiedenen Stellen ersichtlich, dass sich nicht alle an die Maßgaben halten würden.

Herr Söhner erläutert, dass tatsächlich der ein oder andere von seinem Freiflächengestaltungsplan abweiche. Wenn derartiges auffalle, werde der Bauherr schriftlich auf die Vorgaben hingewiesen. Zur Durchsetzung müsste jedoch der Klageweg beschritten werden.

Zur besseren Umsetzbarkeit der Einhaltung sei daher für das Plangebiet der Kranichstraße das Pflanzpfand mit aufgenommen worden, welches erst nach erfolgter Umsetzung ausbezahlt werde.

Nachfolgend fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südöstlich des Vöhringer Ortsteils Illerberg, westlich der Bundesautobahn A 7, nördlich der Kreisstraße NU14 und östlich der Weißenhorner Straße.
Der Geltungsbereich besteht aus den Grundstücken bzw. Teilfläche (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1596, 1597, 1598, 1598/1 (TF) und 1598/2 (TF), alle Gemarkung Illerberg. Er weist eine Größe von ca. 2,81 ha auf. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird dem Vorentwurf zugestimmt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download 230606 BBP Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost - Planzeichnung.pdf
Download 230607 BBP GE Weißenhorner Straße Ost - Satzung Begründung UWB.pdf

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10. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Neufassung der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.06.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen wurde am 28. September 2007 erlassen. Im Jahr 2017 ist der neu angelegte Sitzbereich am Mühlbach zwischen der Bellenberger Straße und der Straße Zwischen den Bächen mit aufgenommen worden.

Der Stadtverwaltung liegen bezüglich dieses Areals jedoch nach wie vor Beschwerden von den unmittelbar angrenzenden Anliegern vor, die sich über lautstarken Lärm durch Jugendliche in den Abend- und Nachtstunden vor allem in den Sommermonaten beklagen. Die Polizei könnte zwar auch ohne die städtische Satzung Ruhestörungen nach den Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes ahnden. Evtl. Bußgelder würden dann vom Landratsamt Neu-Ulm festgesetzt. 

Durch eine Einbeziehung dieses Aufenthaltsbereiches in die städtische Satzung könnte jetzt auch eine Ahndung dann durch die Stadt Vöhringen selbst erfolgen.

Bei der Bekanntmachung der ersten Satzungsänderung im Jahr 2017 unter Einbeziehung der neuen Planbestandteile, wurden jedoch versehentlich die ursprünglichen Planunterlagen aus dem Jahr 2007 mit veröffentlicht, so dass die Satzung keine Rechtskraft entfaltet hat.

Nachdem einige inhaltliche Regelungen inzwischen neueren Mustersatzungen anzupassen waren, wurde die Satzung sowie die Anlagen und zeichnerischen Planbestandteile in diesem Zusammenhang ebenfalls überarbeitet und dem aktuellen Stand angepasst. Auszugsweise lässt sich die Aufnahme der Kindertagesstätte „Piepmatz“, der neu zu schaffende Bolzplatz am Sperberweg oder auch der Spielplatz an der Rue-de-Vizille nennen.

Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen (Lagepläne und Aufstellung über die öffentlichen Einrichtungen) entnommen werden. 

Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die bislang geltende Satzung aufzuheben und der neuen Fassung zuzustimmen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen in der Fassung vom 01.06.2023. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung mit Lageplänen und Aufstellung über die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses

Diskussionsverlauf

Unter Bezugnahme auf die erfolgte Vorstellung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses ergeht ohne weitere Aussprache folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen in der Fassung vom 01.06.2023. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung mit Lageplänen und Aufstellung über die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2023 Satzung über die Benutzung öffentlicher Anlagen.pdf
Download Anhang 2 Satzungspläne Vöhringen 2023.pdf
Download Anhang 3 Satzungspläne 2023 Auszug 3a.pdf
Download Anhang 4 Satzungspläne Illerberg 2023.pdf
Download Anhang 5 Satzungspläne Illerzell.pdf

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11. Umbau und Sanierung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes in ein Stadtcafé; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 9
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 11

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 22.12.2023 wurde die Neuverpachtung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes beschlossen. 
Die neue Pächterin möchte hier ein Café mit Concept Store eröffnen.
Zusammen mit dem Architekturbüro Kern aus Mindelheim wurde eine erste Planung für die Umgestaltung des Hauses erarbeitet. 
Aufgrund der ansprechenden Aufteilung soll der bestehende Grundriss im Erdgeschoss größtenteils erhalten bleiben. 
Lediglich eine neue Fensteröffnung an der Südfassade soll mehr Licht ins Café bringen.
Im Weiteren sind neben den herkömmlichen Sanierungsarbeiten wie Malerarbeiten und Deckenarbeiten etc. hauptsächlich energetische Aufwertungen vorgesehen.
Da derzeit noch keine zentrale Wärmeversorgung im Haus besteht, soll eine Luft-Wärme Pumpe mit dementsprechenden Heizkörpern eingebaut werden.
Bei sehr kalten Temperaturen kann der Kachelofen, welcher von Öl auf Holz umgerüstet werden soll, das Heizen unterstützen.
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach kann die notwendige neue Stromversorgung unterstützen.
Da das Obergeschoss im Zuge der Renovierung ebenfalls energetisch umgestaltet werden sollte, wird hier ein neuer Zugang über eine Außentreppe geschaffen. Bisher führt lediglich eine Einschubtreppe nach oben.
Grundrissveränderungen im Obergeschoss soll es nicht geben. Die Räumlichkeiten im ersten Stock werden von der neuen Pächterin für Sprach- oder Handwerkskurse genutzt.
Grundsätzlich wurde in der Ausarbeitung des Konzeptes auf eine eher neutrale Ausgestaltung des Hauses geachtet. Dies entspricht zum einen den Vorstellungen der Pächterin, ermöglicht aber auch im Falle einer Neuvermietung eine einfachere Vergabe.
In Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben erhoffen wir uns bei der Sanierung des Hauses auf einen Zuschuss der Städtebauförderung. Mitunter spielt hier auch eine optimale Ausnutzung des Gebäudes eine entscheidende Rolle.
Nach erfolgter Vorberatung im Bauausschuss am 15.06.2023 wurde hinsichtlich der Barrierefreiheit in der Toilettenanlage seitens des Architekturbüros nachgearbeitet. Eine modifizierte Planung stellen wir in der Sitzung vor.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 29.06.2023 für die Sanierung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes in ein Stadtcafé wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass die Empfehlungen aus der Vorberatung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses eingearbeitet worden seien.

Herr Söhner stellt die Planung zusammenfassend vor.

In der sich anschließenden Aussprache wird bezüglich der Ausgestaltung der WC-Anlage angeregt, dass wohl trotz Einhaltung des entsprechenden Bewegungs-Radius im Herren WC, ein Eck-Urinal vorgesehen werden könnte.

Ebenfalls solle für die Außentreppe zur Erschließung des Obergeschosses aufgrund der Rutschgefahr keine Ausführung in Holz erfolgen. Auch die Terrasse wird aufgrund des Pflegeaufwandes in Holzausführung kritisch betrachtet. Weitere Diskussionen ergeben sich bezüglich der Ausführung der Beheizung bzw. ob diese in Form einer Luft-Luft oder besser Luft-Wasser-Wärmepumpe auskömmlich sei.

Insgesamt wird das Verhältnis von Kosten und Nutzen zur Erschließung und der Nutzbarkeit des Obergeschosses seitens einzelner Ratsmitglieder kritisch gesehen.

Bezüglich der angefragten geplanten Kosten teilt Herr Söhner mit, dass sich die derzeitige Kostenschätzung auf ca. 350.000 Euro belaufe, wobei jedoch auf eine Förderung über die Regierung von Schwaben gehofft werde.

Auch die Geschirrausgabe und -rückgabe wird für ein Mehrwegsystem aufgrund möglicher hygienerechtlicher Maßgaben thematisiert.

Zur vorgesehenen Außentreppe teilt Herr Söhner mit, dass diese in Stahlbauweise geplant werde. Weiterhin sei die Erschließung des Obergeschosses im Hinblick auf die Kosten untergeordnet, da eine energetische Dachsanierung ohnehin erfolgen müsse.

Abschließend wird die Amortisation bzw. der hierfür notwendige Mietpreis angesprochen, welcher jedoch zu einem späteren Zeitpunkt beraten und festgelegt werden müsse.

Nach ausführlicher Diskussion stellt Herr Maier den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Wortbeiträge, welcher seitens des Gremiums einstimmig beschlossen wird.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 29.06.2023 für die Sanierung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes in ein Stadtcafé wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

Dokumente
Download 230628_Ehem. Polierhaus Vöhringen_angepasster Plan EG, Stadtcafe.pdf
Download Stadtcafe Grundriss OG.pdf

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Keine Beratungsgegenstände vorliegend

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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13
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13.1. Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage beim Recyclinghof; Beantwortung der Anfrage vom 20.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 20.04.2023 wurde die Anfrage gestellt, die Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage beim Recyclinghof zu überprüfen und zu ändern, da die erforderliche Bodenfreiheit von 10 bis 20 cm für einen Wildwechsel nicht gegeben sei. 
Im Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ ist bei der Neuerrichtung von Einfriedungen ein Mindestabstand von 15 cm zwischen Geländeoberkante und Zaununterkante vorgesehen. Der Bestandszaun ist davon nicht betroffen.
Bei jüngeren Bebauungsplänen für Freiflächenphotovoltaikanlagen (z.B. Vorderer Hart Illerberg) wurden, bzw. werden nur noch 10 cm Bodenfreiheit festgesetzt, da dies nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde ausreichend für eine Kleintierdurchlässigkeit sei. 
Wenn eine Beweidung auf einer Fläche stattfinden soll, muss die Zaununterkante auf das minimale Maß heruntergesetzt werden, um eine Gefährdung von Schafen oder die Flucht von Jungtieren zu verhindern.
Eine durchgängige Bodenfreiheit ist nicht notwendig, wenn in regelmäßigen Abständen geeignete Durchlässe vorhanden sind. 
Die Stadtverwaltung hat die Anfrage vom 20.04.2023 zum Anlass genommen, stichprobenartige Messungen entlang des neuen Zauns der PV-Anlage im Birkach vorzunehmen. Es wurden sehr unterschiedliche Abstände zwischen Boden und Zaun festgestellt. In den meisten Fällen betrug der Abstand zwischen 10 und 12 cm. An einer Stelle war gar keine Bodenfreiheit gegeben. In 1 bis 2 m Abstand befand sich jedoch die nächstgelegene Stelle, bei der die Bodenfreiheit wieder über 10 cm betrug.
In den vergangenen Wochen wurden von den Mitarbeitern des Recyclinghofes regelmäßig Feldhasen auf dem Gelände der PV-Anlage beobachtet, sodass davon auszugehen ist, dass auch für andere Kleintierarten die Durchlässigkeit ausreichend ist.
Aus den vorgenannten Gründen, sieht die Stadtverwaltung aktuell keine Notwendigkeit, die Bodenfreiheit bei den neuen Zaunabschnitten des Solarparks Birkach korrigieren zu lassen. 
Auch nach konkreter Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde wird in dem vorliegenden Fall kein Handlungsbedarf gesehen.

Diskussionsverlauf

Zur Anfrage in der Stadtratssitzung vom 20.04.2023 teilt die Stadtverwaltung folgendes mit:

„In der Stadtratssitzung vom 20.04.2023 wurde die Anfrage gestellt, die Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage beim Recyclinghof zu überprüfen und zu ändern, da die erforderliche Bodenfreiheit von 10 bis 20 cm für einen Wildwechsel nicht gegeben sei. 
Im Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ ist bei der Neuerrichtung von Einfriedungen ein Mindestabstand von 15 cm zwischen Geländeoberkante und Zaununterkante vorgesehen. Der Bestandszaun ist davon nicht betroffen.
Bei jüngeren Bebauungsplänen für Freiflächenphotovoltaikanlagen (z.B. Vorderer Hart Illerberg) wurden, bzw. werden nur noch 10 cm Bodenfreiheit festgesetzt, da dies nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde ausreichend für eine Kleintierdurchlässigkeit sei. 
Wenn eine Beweidung auf einer Fläche stattfinden soll, muss die Zaununterkante auf das minimale Maß heruntergesetzt werden, um eine Gefährdung von Schafen oder die Flucht von Jungtieren zu verhindern.
Eine durchgängige Bodenfreiheit ist nicht notwendig, wenn in regelmäßigen Abständen geeignete Durchlässe vorhanden sind. 
Die Stadtverwaltung hat die Anfrage vom 20.04.2023 zum Anlass genommen, stichprobenartige Messungen entlang des neuen Zauns der PV-Anlage im Birkach vorzunehmen. Es wurden sehr unterschiedliche Abstände zwischen Boden und Zaun festgestellt. In den meisten Fällen betrug der Abstand zwischen 10 und 12 cm. An einer Stelle war gar keine Bodenfreiheit gegeben. In 1 bis 2 m Abstand befand sich jedoch die nächstgelegene Stelle, bei der die Bodenfreiheit wieder über 10 cm betrug.
In den vergangenen Wochen wurden von den Mitarbeitern des Recyclinghofes regelmäßig Feldhasen auf dem Gelände der PV-Anlage beobachtet, sodass davon auszugehen ist, dass auch für andere Kleintierarten die Durchlässigkeit ausreichend ist.
Aus den vorgenannten Gründen, sieht die Stadtverwaltung aktuell keine Notwendigkeit, die Bodenfreiheit bei den neuen Zaunabschnitten des Solarparks Birkach korrigieren zu lassen. 
Auch nach konkreter Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde wird in dem vorliegenden Fall kein Handlungsbedarf gesehen.“

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13.2. Weiteres Vorgehen bzgl. des ehem. Bucher-Areals in Thal; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.2

Diskussionsverlauf

Frau Böck teilt mit, Anwohner haben Sie auf die Überplanung des Areales in Thal angesprochen. Insofern habe mit den Anwohnern bis dato keine Gespräche über das weitere Vorgehen stattgefunden.

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13.3. Spielplatz am Landgraben in Thal; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.3

Diskussionsverlauf

Um den Spielplatz in Thal am Landgraben aufzuwerten schlägt Frau Böck vor, weitere Spielgeräte wie beispielsweise eine Rutsche, Wippe oder ein Karussell aufzustellen.

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13.4. Einrichtung einer einfachen Tauschbörse/Kleiderkammer; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.4

Diskussionsverlauf

Frau Böck greift ihre bereits gestellte Anfrage bezüglich einer Kleiderkammer auf. Diese würde sie auch selbst betreuen und in Ordnung halten. 

Darüber hinaus rege sie an, abgesehen von der Tauschbörse des Liederkranzes eine städtische Tauschbörse einzurichten. Diese könne ggfs. beim Recyclinghof vorgesehen werden.

Bürgermeister Neher verweist auf seine bereits hierzu erteilte Stellungnahme. Insbesondere am Recyclinghof sei dies aus praktikablen Gründen abzulehnen. Ein wichtigerer Schritt würde hin zur Einrichtung eines Tafelladens, wie in umliegenden Kommunen, gehen. Hierzu bedarf es jedoch der initialen Unterstützung durch andere Verbände.

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13.5. Mikrofonanlage für den Sitzungssaal des Rathauses; Anfrage Georg Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.5

Diskussionsverlauf

Bei der vergangenen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses habe ein Zuhörer, welcher auf eine Hörhilfe angewiesen sei, dem Sitzungsverlauf schlecht folgen können führt Herr Thalhofer aus. Insofern bitte er die Verwaltung die Kosten und Installation einer Mikrofonanlage zu prüfen.

Bürgermeister Neher nimmt die Anregung auf, führt jedoch gleichermaßen den häufig hohen Lärmpegel während der Sitzungen an.
Die Anfrage werde geprüft und entsprechende Angebote für die mögliche Berücksichtigung im Haushalt 2024 eingeholt.

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13.6. Sachstand zum Radverkehrskonzept; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.6

Diskussionsverlauf

Herr Bader bezieht sich auf die Klausurtagung zum Radverkehrskonzept am 21.10.2022, wonach 12 niederschwellig umsetzbare Punkte aufgenommen worden sind. In diesem Zusammenhang bittet er um eine Mitteilung zum aktuellen Sachstand.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass bereits einige Punkte umgesetzt worden sind. Man werde hierzu nach der Sommerpause einen Sachstandsbericht vorstellen.

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13.7. Obdachlosenunterbringung in den Containern Zum Klärwerk; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.7

Diskussionsverlauf

Herr Bader erkundigt sich nach der Bezugsfertigkeit der aufgestellten Container.

Herr Söhner erläutert, dass sich die Herstellung des Stromanschlusses verzögert habe und auch äußere Gestaltung noch angepasst werde.

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13.8. Verkehrssituation seit Schließung der Reiherstraße; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.8

Diskussionsverlauf

Herr Klingler greift die bereits in vorhergehender Sitzung von Herrn Barth gestellte Anfrage auf. Anwohner der Fischer- sowie Falkenstraße seien bezüglich der Schließung der Reiherstraße auf ihn zugekommen und hätten eine Unterschriftsliste übergeben. Auch Herr Söhner und Herr Gabler seien bereits informiert.

Auszugsweise wird genannt, dass die nördlichen Einkaufsmöglichkeiten lediglich über Umwege erreicht werden könnten. Auch die Fahrt zur Autobahn ließe sich nur über Umwege erreichen. Ebenfalls seien dadurch die Grundschule sowie Kindergärten sowie ein Spielplatz stärker vom  Verkehr frequentiert.

Lieferdienste und Handwerker würden schlecht die Zufahrt finden und der Krankenwagen habe Probleme, das betreute Wohnen anzufahren.

Herr Söhner informiert, dass die Kranichstraße derzeit erschlossen und noch diese Woche asphaltiert werde. Die Verkehrsreduzierung durch die Teilschließung könne man als Vor- und Nachteil, je nach Sichtweise, auslegen.

Letztlich dauere die Situation bis zur durchgehenden Erschließung der Kranichstraße noch ca. zwei bis drei Jahre an. Sofern die Mehrheitsmeinung jedoch sei, eine Alternative zu schaffen, müsste über eine Einbahnstraßenlösung nachgedacht werden.

Seitens Herrn Klingler wird der Vorschlag eine Fahrradstraße mit Einbahnstraßenlösung für den motorisierten Verkehr einzurichten begrüßt.

Bürgermeister Neher hingegen kritisiert, dass ursprünglich dem Radverkehr Vorrang eingeräumt werden sollte und jetzt wieder beim ersten Widerstand eine Kehrtwende vollzogen werde.
Die eingereichten Anregungen und Punkte werde man prüfen und nach dem jeweiligen Ergebnis ggfs. noch einmal auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses setzen.

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13.9. Seniorenbeauftragte und Aufwandsentschädigung; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.9

Diskussionsverlauf

Herr Klingler bedankt sich beim Gremium für die bewilligte Entschädigung seiner Tätigkeit und appelliert in diesem Zusammenhang auch daran, dass weiterhin ein weiterer Seniorenbeauftragter benötigt werde.

Nachdem die Seniorenbeauftragen die Schnittstelle zwischen der Bürgerschaft, Stadtverwaltung und Stadtrat darstellen, plädiert Herr Bürgermeister Neher auf eine weitere Person aus den Reihen des Stadtrates und bittet die Gremiumsmitglieder um eine entsprechende Rückmeldung.

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13.10. Konzert anlässlich des Jubiläums 40 Jahre Jugendhaus Vöhringen; Anfrage Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.10

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer teilt mit, dass die Einladung zum Jubiläum des Jugendhauses sehr kurzfristig eingegangen sei. Er bittet, künftig frühzeitigere Terminbekanntgaben zu berücksichtigen.

Bürgermeister Neher führt aus, dass dies leider auf ein Missverständnis in den vorbereitenden Abstimmungen zurückzuführen sei und anders vorgesehen war.

Datenstand vom 29.08.2023 08:14 Uhr