Datum: 23.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 25.10.2023 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.11.2023 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.11.2023 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Vorstellung und Billigung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Feststellungsbeschluss der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnung"Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Straßenausbauprogramm 2024-2028 ff; Vorstellung und Billigung
7 Feststellung der Jahresrechnung 2022
8 Kommunale Förderung von Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerken
9 Kommunale Wärmeplanung
10 Städtische Grundstücke in Wallenhausen; Konzeptvorstellung zur Renaturierung und Erzielung von Ökopunkten
11 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); a.) Bestellung von Herrn Walter Schlecker zum Kassenverwalter rückwirkend zum 14.05.2011 b.) Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter rückwirkend zum 03.10.2016
12 Verschiedenes
12.1 Parksituation in der Illerzeller Straße; Information Herr Bürgermeister Neher
13 Anträge und Anfragen
13.1 Aufstellung geplanter Straßenbaumaßnahmen; Anfrage Herr Brocke
13.2 Feldweg zum Waldbaggersee Illerzell; Anfrage Herr Brocke
13.3 Cyberattacke auf den Zweckverband Illertissen, Anfrage Herr Epple

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 25.10.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö 1.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.11.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö 1.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.11.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö 1.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Vorstellung und Billigung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Feststellungsbeschluss der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400 m neben der Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie umlaufend Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.
Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" werden im Flächennutzungsplan eine private Grünfläche sowie Busch- und Baumgruppen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft dargestellt.
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 29.06.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 29.06.2023 wurde mit Schreiben vom 03.08.2023 im Zeitraum bis 20.09.2023 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die angestrebte 17. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 07.08.2023 bis 20.09.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 29.07.2023 hingewiesen.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungs-vorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. 
Für die Planung liegt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 bis 3). 
Auf Grundlage der Planfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zur 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Anlage 2        17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung und Begründung vom 23.11.2023
Anlage 3        Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) – 13.10.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Dokumente
Download Anlage 1 - PV Sandberg Illerberg_FNP Abwägung Auslegung.pdf
Download Anlage 2 - PV Sandberg Illerberg_FNP+Begründung+UB_Rev2.pdf
Download Anlage 3 - Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)- 13.10.2023.pdf

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400 m neben der Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.
Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt 
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 29.06.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 29.06.2023 wurde mit Schreiben vom 03.08.2023 im Zeitraum bis 20.09.2023 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 07.08.2023 bis 20.09.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 29.07.2023 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
  • Ergänzung eines Blendschutzzauns im südwestlichen Bereich des sonstigen Sondergebiets auf einer Länge von 100 m
  • Ergänzung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme 2 (V2) im Bezug auf das im Norden angrenzende Feldgehölz

Für die Planung liegt der Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 4). 
Auf Grundlage der Planfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Anlage 2        Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 23.11.2023
Anlage 3        Gutachterliche Kurzstellungnahme, DEKRA von 25.05.2023
Anlage 4        Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) – 13.10.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023 als Satzung.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender 

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Dokumente
Download Anlage 1 - PV Sandberg Illerberg_Bplan Abwägung Auslegung.pdf
Download Anlage 2 - PV Sandberg Illerberg_Bplan+Begründung+UB_20231123.pdf
Download Anlage 3 - Gutachterliche Kurzstellungnahme DEKRA vom 25.05.2023.pdf
Download Anlage 4 - Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)- 13.10.2023.pdf

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.

Anlass der 18.Änderung ist das Ziel der Stadt, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Illerzell zu schaffen, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 1,71 ha. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen.

In seiner Sitzung vom 29.06.2023 hat der Stadtrat die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 04.09.2023 gebilligt.


Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell in der Fassung vom 23.11.2023, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge einschließlich ein Anhang:
  • Bedarfsanalyse zum "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Fassung vom 23.11.2023
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Entwurf in der Fassung vom 23.11.2023 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 18 (Trägerbeteiligung 1 - 16, Öffentlichkeit 17-18) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herr Wandinger vom Büro Lars Consult und übergibt ihm das Wort. Herr Wandinger führt die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans aus. 16 Stellungnahmen sind in Bezug auf die Träger öffentlicher Belange eingereicht. Relevant hierfür ist insbesondere die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, welche die Flächenschonung anspricht, sowie den Hinweis auf LEP-Teilfortschreibung sowie der Hinweis zur Ergänzung der Erfordernisse des Klimaschutzes und Klimaanpassung. Die restlichen Stellungnahmen betreffen größtenteils die verbindliche Bauleitplanung, welche im Zuge des Bebauungsplans behandelt wird. 

Nach kurzen Rückfragen aus dem Gremium ergeht folgender 

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 18 (Trägerbeteiligung 1 - 16, Öffentlichkeit 17-18) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 7

Dokumente
Download Anlage 1 - 03 FNPae W-V-S ABWÄGUNG.pdf
Download Anlage 2 - 03 FNPae W-V-S PLAN.pdf
Download Anlage 3 - 03 FNPae W-V-S TEXT.pdf
Download Anlage 4 - 231018_6428_V_UB-FNP.pdf
Download Anlage 1.1 - 01 231123_GE WvS Bedarfsanalyse.pdf

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnung"Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der gesamte Geltungsbereich wird momentan als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die „Werner-von-Siemens-Straße“ und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse sowie die „Illertaltangente Nord“.

Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein, bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.

In seiner Sitzung vom 29.06.2023 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 04.09.2023 gebilligt. 

Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 23.11.2023, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge einschließlich der vier Anhänge:
  • Bedarfsanalyse zum "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Fassung vom 23.11.2023
  • Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH vom 22.04.2021
  • Stellungnahme der Amprion GmbH vom 12.04.2021
  • Schalltechnische Untersuchung, em plan, Bearbeitungsstand 10/2023, Projekt-Nr: 2023 1761
Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Entwurf in der Fassung vom 23.11.2023 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 23 (Trägerbeteiligung 1 - 20, Öffentlichkeit 21-22; sonstiges Planungserfordernis: 23) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ 

Diskussionsverlauf

Herr Wandinger erläutert den aktuellen Stand der Planung sowie die wesentlichen Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlägen mit den sich daraus ergebenden Änderungen der Planunterlagen und steht für Rückfragen zur Verfügung. 
In der sich anschließenden Diskussion gibt es Rückfragen in Bezug auf die Lärmsituation und den entsprechenden Schallschutzmaßnahmen. Ebenso erörtert das Gremium intensiv das nächtliche Zusatzkontingent von 10 dB(A). Herr Söhner und Herr Wandinger erläutern den Mitgliedern nochmals ausführlich die Grenzwerte und die Hintergründe hinter dem Zusatzkontingent und beantworten die aufkommenden Fragen. Seitens des Gremiums geben sich hier mehrere Bedenken auf. 
Herr Bürgermeister Neher bieten an, die zuständige Erstellerin des Immissionsschutzgutachtens zu einem separaten Termin einzuladen um die aufkommenden Fragen zu erörtern.  

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 23 (Trägerbeteiligung 1 - 20, Öffentlichkeit 21-22; sonstiges Planungserfordernis: 23) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 11

Dokumente
Download Anlage 1 - 02 BP W-V_S ABWÄGUNG.pdf
Download Anlage 1.1 - 01 231123_GE WvS Bedarfsanalyse.pdf
Download Anlage 1.2 - 02 210422 SN LEW.pdf
Download Anlage 1.3 - 03 210412 SN Amprion.pdf
Download Anlage 1.4 - 04 GE WvS Schalltechnische Untersuchung.pdf
Download Anlage 2 - 02 BP W-V_S PLAN.pdf
Download Anlage 3 - 02 BP W-V_S TEXT.pdf
Download Anlage 4 - 220911_6428_E_UB.pdf

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6. Straßenausbauprogramm 2024-2028 ff; Vorstellung und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenausbauprogramm für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushaltsberatungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können. 

Dies führt erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 soll ferner das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2025-2028 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings nur sehr grobe Schätzungen, worauf ebenfalls nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.  

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2024 nachstehende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:


  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 4,0 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Planung 2024 (200.000 €) u. Ausführung 2025/26 (3,8 Mio. €)

  1. Erschließung Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße Ost“ 
       geschätzte Kosten gesamt: ca. 930.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser 

  1. Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (750.000 €)


  1. Ausbau der Schlesierstraße 
geschätzte Kosten gesamt: ca. 850.000 € inkl. Wasser


Im Jahr 2025
- Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße West, Planung
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt / Ausführung
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung

Im Jahr 2026
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Planung  
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg, Planung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Ausführung  
- Ausbau der Frauenstraße


Für die Jahre 2028 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau Schleifweg 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2024 zu billigen.
Das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen. 
Es hat programmatischen Charakter. Eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden. 

Empfehlung

„Im Jahr 2024 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 4,0 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Planung 2024 (200.000 €) u. Ausführung 2025/26 (3,8 Mio. €)

  1. Erschließung Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße Ost“ 
       geschätzte Kosten gesamt: ca. 930.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser

  1. Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (750.000 €)

  1. Ausbau der Schlesierstraße 
geschätzte Kosten gesamt: ca. 850.000 € inkl. Wasser

Im Jahr 2025
- Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße West, Planung
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt, Ausführung
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung
- Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“, Planung

Im Jahr 2026
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Planung  
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung
- „Alte Poliere“, Ausführung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg, Planung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Ausführung  
- Ausbau der Frauenstraße

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2024 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2025 bis 2027 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

Für die Jahre 2028 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau Schleifweg 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt die wesentlichen Punkte des seitens der Stadtverwaltung vorgesehenen Straßenbauprogramms vor. 

Von Seiten des Gremiums gibt es Rückfragen in Bezug auf die Verbindlichkeit für Investoren sowie Enteignungen in Bezug auf künftige Straßenführungen. Ebenso wird ein Fahrradschutzstreifen im Bereich der Ulmer- und Memminger Straße angeregt. Das Gremium einigt sich im Anschluss, dieses Thema bei den jeweiligen künftigen Tagesordnungspunkten zu behandeln und sodann ergeht folgender 

Beschluss

„Im Jahr 2024 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 4,0 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Planung 2024 (200.000 €) u. Ausführung 2025/26 (3,8 Mio. €)

  1. Erschließung Gewerbegebiet „Weißenhorner Straße Ost“ 
       geschätzte Kosten gesamt: ca. 930.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser

  1. Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (750.000 €)

  1. Ausbau der Schlesierstraße 
geschätzte Kosten gesamt: ca. 850.000 € inkl. Wasser

Im Jahr 2025
- Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße West, Planung
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt, Ausführung
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung
- Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“, Planung

Im Jahr 2026
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Planung  
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung
- „Alte Poliere“, Ausführung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg, Planung
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell, Ausführung  
- Ausbau der Frauenstraße

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2024 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2025 bis 2027 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

Für die Jahre 2028 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau Schleifweg 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde im November abgeschlossen.

Der Gesamthaushalt 2022 erreichte ein Volumen von 60.186.879,00 € und liegt damit um
13.678.794,05 € über dem Ergebnis des Vorjahres (46.508.084,95).
Dabei schloss der Verwaltungshaushalt 2022 in Einnahmen und Ausgaben mit einem Rechnungsergebnis von 45.511.440,68 € um 7.124.551,39 € über dem Wert des Vorjahres (38.386.889,29 €) ab.
Im Vermögenshaushalt waren im Haushaltsjahr 2022 Einnahmen und Ausgaben mit je 14.675.438,32 € zu verzeichnen. Damit lag der Vermögenshaushalt deutlich über dem Vorjahreswert mit 8.121.195,66 €
Die Gewerbesteuereinnahmen stiegen 2022 deutlich um 7.672.946,83 € gegenüber dem Vorjahr an und summierten sich auf das Rekordergebnis von 19.271.147,85 €.
Auch der Einkommensteueranteil war mit einem Ergebnis von 9.131.028,00 € etwa 446.000 € und damit 5 % höher als im Vorjahr (8.685.448 €).
Im Rechnungsjahr 2022 konnte dem Vermögenshaushalt im Rahmen des Abschlusses des Verwaltungshaushaltes ein Betrag in Höhe von 11.580.762,42 € als sog. Zuführungsrate gutgeschrieben werden. Im Vergleich zum erwarteten Haushaltsansatz (3.224.524 €) bedeutete dies eine deutliche Steigerung um 8.356.238 € (=259 %). Dies ist natürlich insbesondere den deutlich gestiegenen Steuereinnahmen bei gleichzeitig moderaten Ausgaben zu verdanken. 
Im Rahmen des Abschlusses des Vermögenshaushaltes 2022 konnte auf die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage verzichtet werden. Es konnte vielmehr eine deutliche Zuführung an die Rücklage mit 3.344.845,65 € erzielt werden. 
Die im Haushalt 2022 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 5.639.706 € konnte komplett entfallen, so dass durch die erfolgten Tilgungsleistungen in Höhe von 971.787 € der Schuldenstand auf 5.273.141,51 € gesenkt werden konnte (Stand Vorjahr 6.244.927,51 €).
Der Stadtrat beschließt gemäß Art. 103 GO über die Feststellung der Jahresrechnung 2022. Hierzu sind die Anlagen „Rechenschaftsbericht“, „Rechnungsquerschnitt“, „Haushaltsreste“ und „Gruppierungsübersicht“ als Anlagen beigefügt. 

Empfehlung

Die Jahresrechnung 2022 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Maaß stellt ausführlich den Bericht zur Jahresrechnung 2022 vor. 

Nach einzelnen Rückmeldungen und Rückfragen aus dem Gremium ergibt sich folgender 

Beschluss

Die Jahresrechnung 2022 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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8. Kommunale Förderung von Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Im Oktober 2022 wurde mit dem Beschluss des Klimaschutzkonzeptes das Ziel ausgegeben die installierte Leistung der Dachflächenphotovoltaik in Vöhringen bis 2030 in etwa zu verdoppeln. Balkonkraftwerke zählen zwar nicht klassisch zur Dachphotovoltaik, jedoch kann die installierte Leistung dieser vereinfacht zugeschrieben werden, da keine neue Fläche versiegelt wird.
Durch ein Förderprogramm für Photovoltaik können verschiedene Investitionsanreize gesetzt werden. Bei dem Förderprogramm soll darauf geachtet werden, dass im besten Fall die komplett zur Verfügung stehende Dachfläche für den Ausbau von Photovoltaik ausgenutzt wird. Ausgenommen ist der Neubau, da hier ohnehin gesetzliche Regelungen gelten.
Bei einem typischen Balkonkraftwerk (600W) ist mit Kosten von ca. 650 € zu rechnen (Stand Oktober 2023). Je nach Verbrauch amortisieren sich Balkonkraftwerke bereits nach 5-6 Jahren. Für eine genauere Betrachtung empfiehlt sich beispielsweise die Simulation über den Stecker-Solar-Simulator von der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin:
https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/
Es gilt zu bedenken, dass Balkonkraftwerke speziell mit Photovoltaikanlagen < 5 kWp konkurrieren. Durch ein Förderprogramm soll kein Fehlanreiz gegen eine Installation von Dachphotovoltaik bei Hauseigentümern entstehen. Besonders interessant sind Balkonkraftwerke hingegen bei Mietwohnungen.
Aus Sicht des Klimaschutzmanagers ist eine allgemeine Förderung von Photovoltaikanlagen mit Fokus auf kleine Photovoltaikanlagen empfehlenswert. Grund hierfür ist, dass bei kleineren Photovoltaikanlagen die kWp-Preise auf Grund des geringen Skaleneffekts höher ausfallen. Aus diesem Grund sollten speziell die ersten kWp überproportional gefördert werden. Das Förderprogramm sollte außerdem mit einem Ziel verknüpft werden, bspw. „50-Dächerprogramm“. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird das Förderprogramm auf 30.000 € Gesamtfördersumme begrenzt. 

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen entweder nach Modell 1,2 oder 3 mit oder ohne Stromspeicherzuschuss zu entwickeln.


Modell 1: Zuschussprogramm nur für Balkonkraftwerke
Zuschuss Balkonkraftwerk:100 € pro Haushalt.


Modell 2: Zuschussprogramm für Photovoltaikanlagen (1-10 kWp)
Zuschuss für Photovoltaikanlagen nach Anlagengröße:
Zuschuss 1 - 2 kWp: 350 €
Zuschuss 2 - 3 kWp: 550 €
Zuschuss 3 - 4 kWp: 650 €
Zuschuss 4 - 5 kWp: 700 €

Für PV-Anlagen von 5 - 10 kWp soll ein pauschalter Zuschuss von 400 € gewährt werden.
Optionale Speicherförderung:
Pauschaler Zuschuss für Batteriespeichersystem ab 3 kWh: 400 €

Modell 3: Zuschussprogramm für Balkonkraftwerke und 
Photovoltaikanlagen (1-10 kWp)
Zuschuss Balkonkraftwerk: 100 € pro Haushalt.

Zuschuss für Photovoltaikanlagen nach Anlagengröße:
Zuschuss 1 - 2 kWp: 350 €
Zuschuss 2 - 3 kWp: 550 €
Zuschuss 3 - 4 kWp: 650 €
Zuschuss 4 - 5 kWp: 700 €

Für PV-Anlagen von 5 - 10 kWp soll ein pauschalter Zuschuss von 400 € gewährt werden.
Optionale Speicherförderung:
Pauschaler Zuschuss für Batteriespeichersystem ab 3 kWh: 400 €

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen nach Modell 1 ohne Stromspeicherzuschuss zu entwickeln.
Modell 1: Zuschussprogramm nur für Balkonkraftwerke
Zuschuss Balkonkraftwerk:100 € pro Haushalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Kommunale Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Das Bundeskabinett hat im August 2023 den Gesetzentwurf für eine einheitliche Wärmeplanung in Kommunen beschlossen. Für Kommunen bedeutet dies, die zukünftige Wärmeversorgung muss geplant und die Wärme klimafreundlich eingespeist werden.
Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Bund unterstützt finanziell und beratend bei der Erstellung der Wärmepläne. Voraussetzung für den Förderantrag ist ein positiver Beschluss vom Stadtrat. 

Die Verwaltung schlägt vor, in Kooperation mit der Nachbarstadt Senden den Förderantrag und, soweit erforderlich, die Planung durchzuführen.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Stadt Senden und beauftragt die Verwaltung, alle dafür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Stadt Senden und beauftragt die Verwaltung, alle dafür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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10. Städtische Grundstücke in Wallenhausen; Konzeptvorstellung zur Renaturierung und Erzielung von Ökopunkten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat 2019 vier Grundstücke auf der Gemarkung Wallenhausen in Weißenhorn erworben, mit dem Ziel dort Ausgleichsflächen anzulegen. Weil auf zwei Grundstücken sich Fischweiher befinden, stand auch immer wieder einmal die Überlegung einer Verpachtung und Reaktivierung dieser Fischweiher im Raum.
Auf zwei Grundstücken (ehemals Wiese und Acker) wurden in den vergangenen Jahren Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ angelegt. 

Option: Fischweiher-Verpachtung
Die beiden Grundstücke mit mehreren Fischweihern wurden mit Ausnahme von Verkehrssicherungsmaßnahmen bislang von Seiten der Stadt nicht unterhalten. Auch in den Jahren vor dem Grundstückserwerb wurden die Einrichtungen bereits nicht mehr gepflegt und unterhalten und weisen zahlreiche Alterungsmängel auf (z.B. poröser Kunststoff). 
Das Interesse von Fischereigemeinschaften aus der Umgebung sowie aus größerem Einzugsgebiet (Anfrage aus Stuttgarter Raum), endete regelmäßig nach einer Besichtigung der Weiher wegen des desolaten Zustandes. Die Instandsetzung der Weiher zur Fischzucht wäre sehr arbeits- und kostenintensiv. 
Vor diesem Hintergrund kam eine Verpachtung in den vergangenen Jahren nie konkreter infrage.
Tatsächlich hat sich im Sommer 2023 doch eine Fischereigemeinschaft aus Geislingen an der Steige gemeldet, welche auch nach einer Besichtigung der Fischweiher noch Interesse geäußert hat. Sie würde in Eigenleistung notwendige Instandsetzungsarbeiten vornehmen – jedoch unter der Voraussetzung einer langfristigen Verpachtung von mindestens 12 Jahren und einem niedrigen Pachtzins.

Option: Renaturierung für das Ökokonto
Im Hinblick auf den stetigen Bedarf an Ausgleichsflächen und die immer knapper werdenden Flächen, hat sich die Stadtverwaltung Anfang des Jahres dazu entschlossen, die Möglichkeiten einer Renaturierung der Fischweiher vom Planungsbüro Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, untersuchen zu lassen. Besonderes Augenmerk wurde gleich zu Beginn der Überlegungen auf das Kosten-Ökopunkte-Verhältnis geworfen.
Das Planungsbüro Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, hat das vorliegende Konzept entworfen und die Anrechenbarkeit und Bilanzierung von Ökopunkten mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Für eine Renaturierung ist ein zentrales Element, die Beseitigung des Uferverbaus (Betonmauern und Kunststoff-Wellplatten) sowie die Abflachung der Ufer. Dadurch sollen außerdem unterschiedliche Wassertiefen entstehen.
Für die Entwicklung von Amphiben ist es notwendig, den Fischbestand (nach wie vor sehr hoher Fischbesatz) zu entnehmen. Hierbei würde die Fischereigemeinschaft Vöhringen mit einer Elektroabfischung und Umsiedlung der Fische die Maßnahme unterstützen.
Weiterhin wäre die Beseitigung von Fichten (geeignet, als Christbäume für das Stadtgebiet) und die Ergänzung von heimischen Blüten- und Dornensträuchern vorgesehen.
Im Rahmen einer großzügigen Kostenkalkulierung wurden die Abbrucharbeiten als größter Kostenfaktor ermittelt. Eine exakte Kostenschätzung ist nicht möglich, da es zu viele Faktoren gibt, die erst bei den Arbeiten sich ergeben würden. Vom Planungsbüro wurde jedoch großzügig kalkuliert. 
Des Weiteren wurde bei Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde wegen der außergewöhnlich schwierigen Arbeiten (Arbeiten am Ufer oder vom Wasser aus) und dem gleichzeitig wertvollen Beitrag für die Natur am Osterbach mit Wohlwollen bei den Abstimmungen reagiert.
Zur Weiterverfolgung des Zieles einer Renaturierung der Fischweiher in Wallenhausen, würde die Stadtverwaltung sich auch weiterhin vom Planungsbüro Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, unterstützen lassen.

Anlagen
  1. Konzept „Ökokontoflächen Fischteiche Wallenhausen“
  2. Planskizze „Maßnahmen“
  3. Lageplan der Fischweiher in der Gemarkung Wallenhausen
  4. Kostenübersicht
  5. Kostenschätzung für Renaturierungsmaßnahmen

Empfehlung

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Renaturierung der Fischweiher in Wallenhausen und die Erzielung von Ökopunkten weiter zu verfolgen und voranzutreiben.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Angebote für die Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen an den Fischweihern in Wallenhausen einzuholen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, notwendige Haushaltsmittel für die Renaturierung der Fischweiher in Wallenhausen und die Erzielung von Ökopunkten für das Haushaltsjahr 2024 vorzusehen. 

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Renaturierung der Fischweiher in Wallenhausen und die Erzielung von Ökopunkten weiter zu verfolgen und voranzutreiben.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Angebote für die Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen an den Fischweihern in Wallenhausen einzuholen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, notwendige Haushaltsmittel für die Renaturierung der Fischweiher in Wallenhausen und die Erzielung von Ökopunkten für das Haushaltsjahr 2024 vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1_Konzept Ökokontofläche Fischweiher.pdf

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11. Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); a.) Bestellung von Herrn Walter Schlecker zum Kassenverwalter rückwirkend zum 14.05.2011 b.) Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter rückwirkend zum 03.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Bei der derzeitigen überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde darauf hingewiesen, dass der Kassenverwalter und sein Stellvertreter durch Beschluss des zuständigen Gremiums zu bestellen sind.

Dies wurde bislang lediglich durch Bestellung des seinerzeit im Amt befindlichen ersten Bürgermeisters vorgenommen.

Laut Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) obliegt dem Stadtrat die Ernennung/Bestellung des Kassenverwalters und des Stellvertreters.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Dienst befindlichen Mitarbeiter in ihrer Funktion zu bestätigen und die Bestellung formal nachzuholen.

Empfehlung

1. Herr Walter Schlecker wird rückwirkend zum 14.05.2011 zum Kassenverwalter bestellt.
2. Herr Andreas Öfner wird rückwirkend zum 03.10.2016 zum stellvertretenden Kassenverwalter bestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Maaß führt aus, weswegen dieser Beschluss so spät erfolgte. 
Sodann ergehen folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Herr Walter Schlecker wird rückwirkend zum 14.05.2011 zum Kassenverwalter bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Herr Andreas Öfner wird rückwirkend zum 03.10.2016 zum stellvertretenden Kassenverwalter 
bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö 12
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12.1. Parksituation in der Illerzeller Straße; Information Herr Bürgermeister Neher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö 12.1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher informiert das Gremium in Bezug auf die Parksituation in der Illerzeller Straße. Die Anordnung eines Halteverbots wurde erlassen und wird demnächst ausgeführt. Herr Lepple informiert das Gremium in diesem Zusammenhang über die Beschwerde einer Bürgerin über den sehr hohen Geräuschpegel, welcher von dieser Firma ausginge. Herr Neher sichert eine Mitteilung an das Landratsamt mit der Bitte um Überprüfung zu.  

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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö 13
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13.1. Aufstellung geplanter Straßenbaumaßnahmen; Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö 13.1

Diskussionsverlauf

Herr Brocke bittet um eine Aufstellung welche Straßen derzeit für Baumaßnahmen im Hinblick auf einen Ausbau, Sanierung oder dergleichen geplant sind. Herr Söhner wird eine Aufstellung zusammenstellen lassen.  

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13.2. Feldweg zum Waldbaggersee Illerzell; Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö 13.2

Diskussionsverlauf

Zudem bittet Herr Brocke Illerzell den Feldweg Richtung Waldbaggersee so zu sanieren, dass durch die PKW’s, welche zum Kiosk oder zum Fischerheim fahren, nicht so viel Staub aufgewirbelt wird. Herr Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung seitens der Verwaltung zu.  

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13.3. Cyberattacke auf den Zweckverband Illertissen, Anfrage Herr Epple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö 13.3

Diskussionsverlauf

Herr Epple spricht die Cyber-Attacke des Zweckverbands an. Vor kurzem hat er in diesem Bezug eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, die Antwort hierzu habe aber nur er erhalten. Er bittet um Weiterleitung der Antwort an alle Gremiumsmitglieder. Herr Bürgermeister Neher wird diese Antwort als Anlage dem Protokoll zufügen und informiert über die derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen.  

Datenstand vom 11.01.2024 14:32 Uhr