Datum: 06.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau einer Doppelhaushälfte; Nachtragsplanung: Versetzen des Gebäudes nach Osten; Bauort: „Im Steig 7a (und Im Steig 7b)“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1183/3 Tlfl.)
1.2 Abbruch eines Zweifamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten Bauort: „Mozartstraße 11“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/23)
1.3 Bauvoranfrage für den Neubau eines Bungalows Bauort: „Spatzengasse 5“ in Illerberg (Flur-Nr. 1530/10)
1.4 Aufstellung eines Schneelast-Lagerzeltes auf dem Wechselpritschenstellplatz hier: Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung Bauort: „Wielandgelände Süd“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/6)
1.5 Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenzaunes (Sichtschutz) mit einer Höhe von 2,00 m Bauort: „Heideweg 23“ in Vöhringen (Flur-Nr. 961/18)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Billigungsbeschluss zur erneuten verkürzten Auslegung; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss; Vorberatung
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss; Vorberatung
5 Wasserversorgung; Ausbau der Herbststraße; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
6 Wasserversorgung; Ausbau Neue Rathausmitte; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
7 Abwasserbeseitigung; Ausbau Neue Rathausmitte; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö 1
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1.1. Neubau einer Doppelhaushälfte; Nachtragsplanung: Versetzen des Gebäudes nach Osten; Bauort: „Im Steig 7a (und Im Steig 7b)“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1183/3 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben (Nachtragsplanung), dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.2. Abbruch eines Zweifamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten Bauort: „Mozartstraße 11“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/23)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Beschließend 1.2

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des Bauvorhabens zeigt sich, dass einige Gremiumsmitglieder sich für eine Spielplatz-Ablöse bzw. einen tatsächlich gebauten Spielplatz auf dem Grundstück aussprechen, während andere Gremiumsmitglieder aus eigener Erfahrung in ihrem Umfeld sprechen, dass die bereits vorhandenen kleinen Spielplätze bei größeren Wohneinheiten meist lieblos, ungepflegt und ungenutzt sind. Bürgermeister Neher berichtet, dass die Bayerische Bauordnung 2025 gelockert wird und die Stadt eine Stellplatz- und evtl. auch Spielplatz-Satzung bis Oktober 2025 anstrebt. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, wird letztlich von den Gremiumsmitgliedern doch ein Spielplatz direkt auf dem Grundstück gefordert, anstatt auf den nahegelegenen städtischen Spielplatz zu verweisen.

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Sofern nach gesetzlichen Vorschriften ein Spielplatz gefordert ist, wäre dieser im Nordwesten des Grundstücks zu positionieren.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bauvoranfrage für den Neubau eines Bungalows Bauort: „Spatzengasse 5“ in Illerberg (Flur-Nr. 1530/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt, nachdem diesem keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange dem Grunde nach entgegenstehen.

Im Hinblick auf die Lage des Carports wird darauf hingewiesen, dass ein Abstand von 3m zur öffentlichen Straße eingehalten werden muss.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Thalhofer nimmt an der Beratung und Entscheidung gemäß Art. 49 GO nicht teil.

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1.4. Aufstellung eines Schneelast-Lagerzeltes auf dem Wechselpritschenstellplatz hier: Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung Bauort: „Wielandgelände Süd“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die erneute Verlängerung der Baugenehmigung (bis 28.02.2026) wird erteilt, nachdem der Verlängerung keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenzaunes (Sichtschutz) mit einer Höhe von 2,00 m Bauort: „Heideweg 23“ in Vöhringen (Flur-Nr. 961/18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben kann nicht erteilt werden, da aktuell schon ein hoher Sichtschutz (Lorbeerhecke) besteht. Mit einer Zustimmung würde hier vermutlich ein Präzedenzfall geschaffen werden, was unerwünscht ist.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost I“ einschließlich 1. Änderung wird somit nicht zugestimmt.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Billigungsbeschluss zur erneuten verkürzten Auslegung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt 26.02.2025 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gefasst. 

Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere gewerbliche Entwicklung geeignet. 

Geplant ist in einem ersten Schritt die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der westlich an das gegenständliche Plangebiet angrenzt. Deswegen überlappt der Geltungsbereich der gegenständlichen Planung teilweise den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße“. Dadurch können die Baugrenzen so gestaltet werden, dass eine lückenlose Bebauung zwischen den Flächen des „alten“ und „neuen“ Bebauungsplanes möglich ist. 

Zur Realisierung der geplanten Bauvorhaben ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO erforderlich. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen. Gegenstand der Aufstellung bzw. Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Gewerbeflächen vorgesehen ist, sowie teilweise angrenzende Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der für die Erschließung benötigten Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. 
Für den Ausgleich des Bebauungsplangebietes werden darüber hinaus Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Gemeindegebiet der Stadt Illertissen festgesetzt. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024 wurde mit Schreiben/E-mail vom 13.05.2024 im Zeitraum bis 03.07.2024 durchgeführt. 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 23.05.2024 bis 03.07.2024 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 18.05.2024 sowie auf der Homepage der Stadt Vöhringen ab 18.05.2024 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. 
Dies betrifft gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplanes lediglich technische und sonstige Hinweise in der Begründung.

Einen Billigungsbeschluss zur erneuten Auslegung soll gefasst werden. Die erneute Auslegung ist notwendig, da sich die Ausgleichsfläche geändert hat. 
Anbei folgende Anlagen 2 bis 6:

Anlagen:

Anlage 1:        Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit auf dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2/§ 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom 25.04.2024
Anlage 2        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ , zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i.d.F. vom 26.02.2025
Anlage 3        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Satzung (Textteil), und Begründung, i.d.F. vom 26.02.2025
Anlage 4        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“; Umweltbericht
Anlage 5        Geruchsgutachten IMA vom 06.07.2016
Anlage 6        Schalltechnische Untersuchung emplan vom 30.03.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a und § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher bedauert, dass sich Herr Haag vom Planungsbüro abtplan, Kaufbeuren, kurzfristig krank gemeldet hat und verweist stattdessen auf eine ausführliche Vorstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ durch das Planungsbüro in der Stadtratsitzung am 26.02.2025.

Frau Dal stellt daraufhin kurz den Bebauungsplan vor, sodass ein Empfehlungsbeschluss gefasst werden kann.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a und § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - 250206a BBP GE Weißenhorner Straße Ost E Abwägung.pdf
Download Anlage 2 - 250108 BBP Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost E.pdf
Download Anlage 3 - 250108 BBP GE Weißenhorner Straße Ost E Satzung Begründung.pdf
Download Anlage 3.1 - Vöhringen_B-Plan_Gewerbegebiet_Weißenhorner_Straße_Ost_VFD.pdf
Download Anlage 3.2 - Kabellageplan.pdf
Download Anlage 3.3 - Ortsnetzplan.pdf
Download Anlage 4 - 241125 -23-20_Umweltbericht -2.pdf
Download Anlage 4.1 - 241125_23-20_Lageplan-Bestand.pdf
Download Anlage 4.2 - 241125_23-20_Lageplan-Kompensationsbedarf.pdf
Download Anlage 4.3 - 241125 Tabelle Umweltbericht GWG Weißenhorner Str.pdf
Download Anlage 4.4 - 241125_23-20_Ausgleichsfläche -23-20.pdf
Download Anlage 5 - Geruchsgutachten-Vöhringen-Weißenhorner-Straße-160706.pdf
Download Anlage 6 - Vöhringen GE Weißenhorner Str. Ost Gutachten Schall komplett.pdf

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt 26.02.2025 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.

Anlass der 18.Änderung ist das Ziel der Stadt, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Illerzell zu schaffen, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 1,71 ha. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen.

In seiner Sitzung vom 23.11.2023 hat der Stadtrat nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, 
in der Fassung vom 23.11.2023 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 21.12.2023 bis einschließlich 12.02.2024 durchzuführen. 

Es gingen von 16 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme vorgetragen.

Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell in der Fassung vom 26.02.2025, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge 

18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 26.02.2025 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 16 (Trägerbeteiligung 1 - 16) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 26.02.2025 unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse fest.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die Unterlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wandinger vom Planungsbüro LARS Consult, Memmingen sowie Frau Mahlknecht vom Planungsbüro em plan, Augsburg. 

Herr Wandinger stellt anhand einer Präsentation kurz die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ vor. Er erklärt, dass im November 2023 in diesem Gebiet Altlasten gefunden worden sind und daraufhin Maßnahmen ergriffen werden mussten. Danach erläutert Herr Wandinger ausführlich die eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge, die einen Verfahrensabschluss zulassen.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 16 (Trägerbeteiligung 1 - 16) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 2

„2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 26.02.2025 unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse fest.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die Unterlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Dokumente
Download Anlage 1 - 01 FNPae GE WvS Abwägung.pdf
Download Anlage 2 - 01 FNPae GE WvS PLAN.pdf
Download Anlage 3 - 01 FNPae GE WvS TEXT.pdf
Download Anlage 4 - 01 FNPae GE WvS UB.pdf

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt 26.02.2025 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der gesamte Geltungsbereich wird momentan als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die „Werner-von-Siemens-Straße“ und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse sowie die „Illertaltangente Nord“.

Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit können durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.

In seiner Sitzung vom 23.11.2023 hat der Stadtrat nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ in der Fassung vom 23.11.2023 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 21.12.2023 bis einschließlich 12.02.2024 durchzuführen. 

Es gingen von 18 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen.

Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Bebauungsplan in der Fassung vom 26.02.2025, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich des folgenden Anhangs:

Anlage 1.1        Abschlussbericht „Sanierung Gewerbefläche in Vöhringen, Werner-von-Siemens Straße, Wand- und Sohlbeprobung der Sanierungsgrube“ des IB Schirmer, datiert vom 17.02.2025
Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ in der Fassung vom 26.02.2025 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.

Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 19 (Trägerbeteiligung 1 - 18, Öffentlichkeit 19) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 26.02.2025 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.

3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzungen ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Wandinger stellt einleitend anhand eines Zeitplans den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens seit 2021 bis heute vor. Er erläutert kurz die aktuell eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge.

Die im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ festgestellten Altlasten, insbesondere Reste von Beton und Ziegel, wurden zwischenzeitlich beseitigt, sodass nun das Landratsamt die komplette Altlastenfreiheit des Bebauungsplans auch bestätigen konnte.

Frau Mahlknecht beantwortet im weiteren Verlauf der Aussprache zufriedenstellend die Fragen der Gremiumsmitglieder zum Immissionsschutz, welche sich insbesondere um die Kontingente für Tag- und Nachtarbeit sowie die festgesetzten Richtwerte für eine künftige Wohnbebauung in Illerzell gedreht haben. 

Die angesprochene Thematik des ökologischen Ausgleichs wird bei der kommenden Stadtratsitzung näher erläutert.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.

Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 19 (Trägerbeteiligung 1 - 18, Öffentlichkeit 19) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 26.02.2025 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzungen ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Dokumente
Download Anlage 1 - 02 BP GE WvS_Abwägung.pdf
Download Anlage 1.1 - 23373_3-2_Bericht ergänzt mit Anlagen.pdf
Download Anlage 2 - 02 BP GE WvS_PLAN.pdf
Download Anlage 3 - 02 BP GE WvS_TEXT.pdf
Download Anlage 4 - 02 BP GE WvS_UB.pdf

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5. Wasserversorgung; Ausbau der Herbststraße; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Am 21.11.2024 hat der Stadtrat im Rahmen des Straßenausbauprogrammes für das Jahr 2025 und die Folgejahre beschlossen, dass die Herbststraße komplett neu ausgebaut und die Infrastruktur bezüglich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, soweit notwendig, ertüchtigt werden soll.

Nachdem die Wasserleitungen (Hauptleitung und Grundstücksanschlussleitungen) in der Herbststraße komplett erneuert werden müssen, hat die Stadtverwaltung ein Honorarangebot für die notwendigen Planungsleistungen beim Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, angefordert.

In der Zwischenzeit hat das Ing.-Büro Wassermüller der Stadt ein Honorarangebot unterbreitet.
Bei zugrundeliegenden Investitionskosten in Höhe von geschätzt netto 425.000,00 € beträgt das vorläufige Planungshonorar brutto rd. 56.000,00 €.
Grundlage des Honorars ist die HOAI 2021 § 44, Abs. 1, Zone II Basissatz.
Von den Leistungsphasen 1-9 hat das Ing.-Büro die 100% auf 92 % reduziert.
Dies resultiert daraus, dass die Grundlagenermittlung, die Genehmigungsplanung und die Objektbetreuung aus dem Leistungsumfang herausgenommen wurden.

Die Stadtverwaltung hat das vorliegende Angebot geprüft und für annehmbar eingestuft und schlägt somit vor, den Auftrag über die Planung der neuen Wasserleitungsinfrastruktur in der gesamten Herbststraße an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH zu den Bedingungen des Angebotes vom 30.12.2024 zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag über die Ausführung der Planungsleistungen für die Wasserversorgung (Hauptleitung und Grundstücksanschlüsse) in der Herbststraße in Vöhringen wird an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 30.12.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 56.000,00 € werden den Haushaltsstellen 81500.9532 und 81500.9576 entnommen.

Beschluss

„Der Auftrag über die Ausführung der Planungsleistungen für die Wasserversorgung (Hauptleitung und Grundstücksanschlüsse) in der Herbststraße in Vöhringen wird an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 30.12.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 56.000,00 € werden den Haushaltsstellen 81500.9532 und 81500.9576 entnommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Wasserversorgung; Ausbau Neue Rathausmitte; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Am 21.11.2024 hat der Stadtrat im Rahmen des Straßenausbauprogrammes für das Jahr 2025 und die Folgejahre unter anderem beschlossen, dass die notwendige Infrastruktur für die künftige Bebauung der „Neuen Rathausmitte“ im Jahr 2025 hergestellt werden soll.

Für die notwendigen Planungsleistungen für die Wasserversorgung hat die Stadtverwaltung bereits Ende 2023 ein Honorarangebot beim Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, eingeholt. Dieses Angebot wurde in der Zwischenzeit aktualisiert, nachdem die Kostenschätzung angepasst werden musste.

Auf Grund der neuen Zahlen hat das Ing.-Büro Wassermüller der Stadt ein neues Honorarangebot unterbreitet.
Bei zugrundeliegenden Investitionskosten in Höhe von geschätzt netto 580.000,00 € beträgt das vorläufige Planungshonorar brutto rd. 78.000,00 €.
Grundlage des Honorars ist die HOAI 2021 § 44, Abs. 1, Zone II Basissatz.
Von den Leistungsphasen 1-9 hat das Ing.-Büro die 100% auf 94 % reduziert.
Dies resultiert daraus, dass die Genehmigungsplanung und die Objektbetreuung aus dem Leistungsumfang herausgenommen wurden.

Die Stadtverwaltung hat das vorliegende Angebot geprüft und für annehmbar eingestuft und schlägt somit vor, den Auftrag über die Planung der neuen Wasserleitungsinfrastruktur an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH zu den Bedingungen der Angebote vom 10.04.2024 bzw. 27.01.2025 zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag über die Ausführung der Planungsleistungen für die Wasserversorgung (Hauptleitung und Grundstücksanschlüsse) in der „Neuen Rathausmitte“ in Vöhringen wird an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, auf der Grundlage der Honorarangebote vom 10.04.2024 bzw. 27.01.2025 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 78.000,00 € werden den Haushaltsstellen 81500.9532 und 81500.9577 entnommen.

Diskussionsverlauf

Nach der Vorstellung der Planungsleistung regt ein Gremiumsmitglied an, die Objektbetreuung zusätzlich zu vergeben. Herr Neher stimmt diesem Vorschlag zu, die Beauftragung könne zu einem späteren Zeitpunkt noch erfolgen. 

Beschluss

„Der Auftrag über die Ausführung der Planungsleistungen für die Wasserversorgung (Hauptleitung und Grundstücksanschlüsse) in der „Neuen Rathausmitte“ in Vöhringen wird an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, auf der Grundlage der Honorarangebote vom 10.04.2024 bzw. 27.01.2025 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 78.000,00 € werden den Haushaltsstellen 81500.9532 und 81500.9577 entnommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Abwasserbeseitigung; Ausbau Neue Rathausmitte; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Am 21.11.2024 hat der Stadtrat im Rahmen des Straßenausbauprogrammes für das Jahr 2025 und die Folgejahre unter anderem beschlossen, dass die notwendige Infrastruktur für die künftige Bebauung der „Neuen Rathausmitte“ im Jahr 2025 hergestellt werden soll.

Für die notwendigen Planungsleistungen für die Kanalisation hat die Stadtverwaltung bereits Ende 2023 ein Honorarangebot beim Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, eingeholt. Dieses Angebot wurde in der Zwischenzeit aktualisiert, nachdem die Kostenschätzung angepasst werden musste.

Auf Grund der neuen Zahlen hat das Ing.-Büro Wassermüller der Stadt ein neues Honorarangebot unterbreitet.
Bei zugrundeliegenden Investitionskosten in Höhe von geschätzt netto 336.000,00 € beträgt das vorläufige Planungshonorar brutto rd. 51.000,00 €.
Grundlage des Honorars ist die HOAI 2021 § 44, Abs. 1, Zone II Basissatz.
Von den Leistungsphasen 1-9 hat das Ing.-Büro die 100% auf 94 % reduziert.
Dies resultiert daraus, dass die Genehmigungsplanung und die Objektbetreuung aus dem Leistungsumfang herausgenommen wurden.

Die Stadtverwaltung hat das vorliegende Angebot geprüft und für annehmbar eingestuft und schlägt somit vor, den Auftrag über die Planung der neuen Infrastruktur der Kanalisation an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH zu den Bedingungen der Angebote vom 10.04.2024 bzw. 27.01.2025 zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag über die Ausführung der Planungsleistungen für die Kanalisation (Hauptleitung und Grundstücksanschlüsse) in der „Neuen Rathausmitte“ in Vöhringen wird an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, auf der Grundlage der Honorarangebote vom 10.04.2024 bzw. 27.01.2025 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 51.000,00 € werden den Haushaltsstellen 70000.9536 und 70000.9575 entnommen.

Beschluss

„Der Auftrag über die Ausführung der Planungsleistungen für die Kanalisation (Hauptleitung und Grundstücksanschlüsse) in der „Neuen Rathausmitte“ in Vöhringen wird an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, auf der Grundlage der Honorarangebote vom 10.04.2024 bzw. 27.01.2025 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 51.000,00 € werden den Haushaltsstellen 70000.9536 und 70000.9575 entnommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö 8

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung 

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö 9

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 18.03.2025 14:00 Uhr