Überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung 2011 bis 2014 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Textziffer 16 b); Förderung der Sportvereine, bisherige Praxis der Übernahme der Wasser- und Kanalgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Stadtrates, 04.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 24. Sitzung des Stadtrates 04.02.2016 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Im Bericht zur überörtlichen Kassen- und Rechnungsprüfung 2011 bis 2014 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ist unter Textziffer 16 b) folgendes vorgetragen:

„Die Stadt übernimmt für verschiedene Sportvereine anteilig Wasser- und Kanalgebühren. Entsprechende Einnahmen werden in den Abschnitten 7000 und 8150 durchgebucht. Die Gebührenübernahmen betrugen zuletzt (2014) rd. 7 T€.
Wir empfehlen der Stadt zu überprüfen, ob für die Bewässerung der Rasenspielflächen ein Zwischenzähler installiert und ein Abzug nach § 10 Abs. 2 BGS/EWS beansprucht werden könnte.
Wir empfehlen bei der Übernahme der Benutzungsgebühren durch die Stadt (als Zuschuss) gegenüber den Sportvereinen Regelungen zu schaffen, die einen sparsamen Umgang mit dem Wasser angemessen Rechnung tragen.“

In der Großgemeinde gibt es drei Sportvereine mit eigenen Sportplätzen und Sportheimen. In der Vergangenheit wurden – wie es der Bayerische Kommunale Prüfungsverband richtig festgestellt hat – für alle drei Sportanlagen Abrechnungen für Wasser und Kanal erstellt, die Gebühren jedoch nicht erhoben, sondern als Sportförderung „durchgebucht“.
Dabei wurden für den gesamten Wasserverbrauch auch Kanalgebühren festgesetzt und ebenfalls durchgebucht. Eigentlich wäre es möglich, das für die Bewässerung der Sportplätze benutzte Wasser von der Kanalgebühr freizustellen. Den entsprechenden Antrag und Nachweis müsste jedoch der gebührenpflichtige Grundstückseigentümer liefern. Dazu wäre es in der Praxis erforderlich, einen eigenen Wasserzähler für die Bewässerungsanlagen einzubauen und regelmäßig vor Ablauf der Eichzeit zu wechseln. Da die Sportvereine keine Kanalgebühren bezahlen mussten, gab es wohl auch kein Interesse daran, die genannte Differenzierung durchzusetzen.

Im zweiten Teil der Textziffer empfiehlt der BKPV, bei der Übernahme der Benutzungsgebühren durch die Stadt gegenüber den Sportvereinen Regelungen zu schaffen, die einem sparsamen Umgang mit dem Wasser angemessen Rechnung tragen.
Dies wäre aus Sicht der Stadtverwaltung durch Verbrauchsobergrenzen oder durch prozentuale Bezuschussung möglich.

Zu folgenden Sachverhalten sollten Entscheidungen getroffen werden:
Soll die bestehende Praxis der Sportförderung durch Übernahme der Wasser- und Kanalgebühren im Grundsatz beibehalten werden?
Falls ja:
Sollen für diese Sportförderungen Höchstgrenzen beim Wasserverbrauch (z.B. bezogen auf den durchschnittlichen Wasserverbrauch der letzten 10 Jahre) festgesetzt werden?
Sollen diese Sportförderungen prozentual (z.B. auf 80 % der Wasser- und Kanalgebühren) begrenzt werden?
Sollen die Sportvereine angehalten werden, eigene Wasserzähler für die Sportplatzbewässerung einzubauen (ansonsten Einstellung/Kürzung dieser Sportförderung)?

Den Stadtratsfraktionen liegt eine Zusammenstellung der Verbräuche der betroffenen Sportvereine in den Jahren 2005 bis 2015 vor.

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat einstimmig:

Die bestehende Praxis der Sportförderung durch die Übernahme der Wasser- und Kanalgebühren für Sportvereine mit Rasenspielflächen soll wegen der hervorragenden ehrenamtlichen Leistungen – besonders im Bereich der Jugendarbeit – im Grundsatz beibehalten werden.
Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, die Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes den betroffenen Vereinen mitzuteilen, mit der Bitte, künftig verstärkt auf einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser zu achten.    

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.03.2016 14:23 Uhr