Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten fünften Anschlussastes an den Kreisverkehr "Waidhauser Straße / Böhmischbrucker Straße", Fl.-Nr. 1330/2 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates, 07.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2017 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Im Jahr 2017 wurde zur Anbindung eines Lebensmittel Vollsortimenters an den Kreisverkehr Waidhauser Straße / Böhmischbrucker Straße in Vohenstrauß ein fünfter Anschlussast neu gebaut und endgültig hergestellt.
Mit Beschluss des Stadtrates Vohenstrauß vom 07.07.2016 hat sich die Stadt Vohenstrauß verpflichtet, auf Dauer die Straßenbaulast für diesen fünften Anschlussastes zu tragen. Diese Verpflichtung wurde zwar weitestgehend auf den Grundstückseigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 1330 der Gemarkung Vohenstrauß übertragen. Trotzdem handelt es sich um eine öffentliche Ortsstraße in der Straßenbaulast der Stadt Vohenstrauß.
Dieses Straßenteilstück ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen.
Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht.
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG.
Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß.
Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Beschluss

Der in der Stadt Vohenstrauß gelegene fünfte Anschlussast des Kreisverkehrs „Waidhauser Straße / Böhmischbrucker Straße“, Fl.-Nr. 1330/2 der Gemarkung Vohenstrauß, wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke beginnt beim Granit-Einzeiler des Kreisverkehrs (km 0,000) und endet an der Nordgrenze des Grundstücks 1330/2 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,020).
Die Strecke ist im vorliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,020 ist die Stadt Vohenstrauß.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2017 15:31 Uhr