Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom 12.12.2024 bereits mit dieser Bauangelegenheit befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Grundsätzlich wird das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag unter der Bedingung erteilt, dass bzgl. der Dachgestaltung eine Änderung erfolgt.
Das Satteldach kann entweder im Süden profilgleich verlängert werden und z.B. für einen Balkon für die Wohnräume mitverwendet werden. Sofern dies nicht erwünscht ist, sollte zumindest der neue Anbau mit einem symmetrischen Satteldach anstelle des Pultdaches versehen werden. Unter dieser Voraussetzung wird einer Befreiung bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen in Richtung Westen zugestimmt.
Die Tektur ist dem Gemeinderat zur abschließenden Entscheidung erneut vorzulegen.
Sollte in Abstimmung mit dem Landratsamt hierfür eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird diese in Aussicht gestellt und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der vorgelegten Planung eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“ vorzubereiten.
Ebenso wird der Übernahme des Grenzabstandes zugestimmt, sofern den gemeindlichen Gestaltungsvorschriften gefolgt wird.“
Die Verwaltung hatte den Antragstellern den Beschluss zukommen lassen sowie um die Einreichung einer entsprechenden Plantektur gebeten. Die Planung wurde dann entsprechend angepasst und verändert. Der neue Anbau ist mit einem Satteldach geplant.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zur Plantektur sowie die dafür erforderliche Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 18:18 Uhr