Antrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn; Wiedervorlage - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Seidinger Straße".


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat sich wiederholt, zuletzt in der Sitzung am 09.01.2025, mit dieser Bauangelegenheit befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zur Plantektur sowie die dafür erforderliche Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.“
Das Landratsamt hat nun den Antragstellern mitgeteilt, dass der Bauantrag leider nicht genehmigt werden kann, da das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind, widerspreche. Im vorliegenden Fall würden u.a. die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen um ca. 25 % überschritten und somit seien die Grundzüge der Planung berührt und das Vorhaben sei daher unzulässig.  
Zur Zulassung des Vorhabens ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Gemäß der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan Nr. 10 „Seidinger Straße“ entsprechend zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2025 14:38 Uhr