BA 2021015; Hirtengartenweg 8, Fl. Nr. 1303, Gemarkung Himmelstadt Bauvoranfrage zum Wohnhausneubau mit Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 29.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren planen den Wohnhausneubau mit Garage und Carport auf dem Grundstück Hirtengartenweg 8, Fl. Nr. 1303 der Gemarkung Himmelstadt und legen hierzu eine Bauvoranfrage vor. Geklärt werden soll, ob das geplante Vorhaben auf dem Grundstück möglich ist. Der Bauherr erläutert, dass er den dort bestehenden landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb seines Vaters übernehmen und weiterführen will. Sofern sich die Möglichkeit ergibt, den Nebenerwerb zu erweitern bzw. zu intensivieren, ist auch die Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle auf dem Grundstück vorgesehen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten in einem Dorfgebiet. Das Grundstück Hirtengartenweg 8 ist derzeit mit einem Wohnhaus, einer Garage und zwei kleineren Nebengebäuden bebaut. Die Bauherren planen nun die Errichtung eines zweiten Wohnhauses mit Garage und Carport, ggf. ist zu einem späteren Zeitpunkt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle angedacht. Das jetzt geplante Wohnhaus hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang eingehalten. Die nördliche Baugrenze soll um etwa 5,00 m überschritten werden, um für den späteren Bau der landwirtschaftlichen Halle genügend Platz freizuhalten. Der Bebauungsplan schreibt Satteldächer mit einer Dachneigung von 35 bis 43 Grad vor. Das Wohnhaus soll davon abweichend ein Pultdach (eventuell gegenläufig) mit 12 Grad Dachneigung erhalten. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Bezugsfälle mit Baugrenzenüberschreitung sind im Baugebiet bereits vorhanden, Bezugsfälle mit abweichender Dachgestaltung sind im Baugebiet bisher für Nebengebäude vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung sind die Befreiungen hinsichtlich Baugrenze und Dachgestaltung möglich, die Zulassung eines zweiten Wohnhauses und somit überwiegende Wohnnutzung auf dem Baugrundstück ist jedoch im Hinblick auf die Erhaltung des Gebietscharakters problematisch. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart hat von einiger Zeit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Erhaltung des Gebietscharakters im Baugebiet Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten weitere Wohnhausbebauung nur in Verbindung mit Landwirtschaft, Tierhaltung oder Gewerbe zugelassen werden kann.
Die Zufahrt ist über den Hirtengartenweg gesichert. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind über die öffentlichen Leitungen im Hirtengartenweg gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze und Dachgestaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:37 Uhr