Flächennutzungsplan 2015 - 2040; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderats, 26.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 09.12.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans 2015 – 2040 erneut öffentlich auszulegen. Grund war insbesondere die von den Raumordnungsbehörden geforderte Reduzierung der ausgewiesenen Wohnbau- und Gewerbeflächen.
Die erneute Auslegung hat im Zeitraum vom 17.02. – 19.03.2025 stattgefunden. Gleichzeitig wurden nochmals die relevanten Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden zusammengefasst und liegen zusammen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen dieser Vorlage als Anlage bei.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der Stellungnahmen den Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan 2015 – 2040 zu fassen. Anschließend ist der Flächennutzungsplan der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Ist diese erfolgt, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung die Wirksamkeit hergestellt.
Sachbearbeiter: Wolfgang Fauth
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfdorf 2015 – 2040 gemäß § 6 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den Plan der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung die öffentliche Bekanntmachung zur Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Dokumente
FNP_Alfdorf_Behoerden_Abwaegungstabelle (.pdf)
FNP_Alfdorf_LP_Nord_2025_05_26 (.pdf)
FNP_Alfdorf_LP_Sued_2025_05_26 (.pdf)
FNP_Alfdorf_Privat_Abwaegungstabelle (.pdf)
Datenstand vom 19.05.2025 08:50 Uhr