Widmung eines bisher noch nicht gewidmeten Teilstücks der Ortsstraße "Bruckäcker" im Gewerbegebiet Meilenhofen gemäß Art. 6 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Gemeinderatssitzung, 27.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 67. Gemeinderatssitzung 27.05.2025 ö 7

Sachverhalt

Im Rahmen des Widmungsverfahrens zur Verlängerung der Ortsstraße „Bruckäcker“ im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meilenhofen – An der Haimburger Straße – Erweiterung II“ (Behandlung in der Gemeinderatssitzung am 27.03.2025) wurde festgestellt, dass ein Teilbereich der bestehenden Straße bisher auch noch nicht formal gewidmet wurde.
Es handelt sich um ein Teilstück der bestehenden Ortsstraße „Bruckäcker“ im Gewerbegebiet Meilenhofen (Fl.-Nr. 497/3 der Gemarkung Berg). Dieses ist seit der damaligen Erschließung des Baugebietes „Gewerbegebiet Meilenhofen – An der Haimburger Straße – Erweiterung I“ benutzbar hergestellt und hat die Funktion einer Ortsstraße. Die Gemeinde Berg ist Eigentümerin des Straßenstücks. Die Straße ist gemäß Art. 6 i. V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Anfangspunkt:                südwestliche Ecke der Fl.-Nr. 497
Endpunkt:                südöstliche Ecke der Fl.-Nr. 497
Länge:                        0,044 km
Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Berg.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung gemäß Art. 6 BayStrWG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2025 08:57 Uhr