6. FNP-Änderung - Westlich Haselbacher Weg;
a) Vorstellung der Planung
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 StR 28.07.2015 TOP 05
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Ebersberg fasste mehrheitlich in seiner Sitzung vom 28.07.2015 den Einleitungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes – westlich Haselbacher Weg. Planungsziel ist die Ermöglichung der Bebauung des Grundstücks FlNr. 520/2, Gemarkung Ebersberg. Hierzu muss die Darstellung im Flächennutzungsplan von derzeit „Grünfläche“ in allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden. Weiterhin soll auch der nördlich angrenzende Bolzplatz in die Flächennutzungsplanänderung einbezogen werden, um diesen für die Zukunft planungsrechtlich zu sichern. Hierzu wird auf die Sitzung vom 28.07.2015, TOP 5, öffentlich verwiesen.
Der Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung liegt nun vor (siehe Anlage zur Sitzung). Der Technische Ausschuss ist gehalten, über die Billigung und Auslegung der Planung zu beraten und zu beschließen.
Das Verfahren wird, sofern beschlossen, im Parallelverfahren mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 81.2 – Kapellenweg II, durchgeführt.
Beschluss
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Billigung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.04.2017 und empfiehlt auf Basis dieses Entwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
Datenstand vom 26.07.2019 10:03 Uhr