Bebauungsplan 211- westlich der Hohenlindener Straße und östlich der Schwabener Straße; Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Planentwurf sowie Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Sache wird auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung zur 19. Flächennutzungsplanänderung verwiesen. Auf erneuten ausführlichen Sachvortrag wird daher verzichtet. 

Der nunmehr im Parallelverfahren zur 19. Flächennutzungsplanänderung aufzustellende Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt. Die zugrundeliegende Begründung ist dem Vortrag zur 19. FNP-Änderung zu entnehmen. 

An den Planungszielen hinsichtlich der Festsetzung von 2 Bauräumen für jeweils ein Einfamilienhaus hat sich keine Änderung ergeben. Hinzukommen wird ein detaillierter Umweltbericht sowie eine bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg genau abgestimmte Ausgleichflächenregelung. Weiterhin wird eine 5 m breite Ortsrandeingrünung südwestlich, westlich und nördlich des Plangebietes festgesetzt. Zwischen den beiden Grundstücken wird in Abstimmung mit den Beteiligten noch eine Feldzufahrt für die westlich gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke berücksichtigt.

Das Verfahren wird nun in Abstimmung mit den planbetroffenen Grundstückseigentümern im Regelverfahren neben der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt bereits alle Erkenntnisse, die aus den vorangegangenen Beteiligungen und Besprechungen gewonnen wurden. 
Der notwendige Erschließungsvertrag ist abgestimmt und liegt unterschriftsreif vor. 

Für das Bauleitplanverfahren ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich, da das ursprüngliche Verfahren aufgrund der ergangenen Rechtsprechung des BVerwG zum § 13b BauGB mit Beschluss des Ferienausschusses vom 22.08.2023 (TOP 7, öffentlich) eingestellt wurde.  
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 211 westlich Hohenlindener Straße und östlich der Schwabener Straße zu fassen und dem Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 211 in der Fassung vom 05.03.2024 zuzustimmen. 
Aufgrund der notwendigen Flächennutzungsplanänderung würde der Beschluss unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass der Stadtrat der Stadt Ebersberg die notwendigen Verfahrensbeschlüsse fasst.   
 

Beschluss

  1. Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 211 westlich der Hohenlindener Straße und östlich der Schwabener Straße in der Fassung vom 05.03.2024 und fasst für diesen Bebauungsplan den Aufstellungsbeschluss. 

  1. Der Technische Ausschuss der Stadt Ebersberg stimmt dem Bebauungsplanentwurf Nr. 211 westlich der Hohenlindener Straße und östlich der Schwabener Straße in der Fassung vom 05.03.2024 zu und beauftragt die Verwaltung die führzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. 

  1. Die Beschlüsse in Ziff. 1 und 2 stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Stadtrat der Stadt Ebersberg die notwendigen Verfahrensbeschlüsse für die 19. Flächennutzungsplanänderung (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) fasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
BPL 211 Hohenlindener Straße VORENTWURF 240226 Sitzungsvorlage (.pdf)

Datenstand vom 08.03.2024 10:43 Uhr