Bauland Hörmannsdorf Nord - zweites Vergabeverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Nachdem im ersten Vergabeverfahren vier Grundstücke im Bauland Hörmannsdorf Nord nicht verkauft werden konnten (Grundstücke Nr. 3 mit 494 qm, Nr. 4 mit 731 qm, Nr. 7 mit 818 qm, Nr. 8 mit 655 qm) hatte sich der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 06.02. zunächst einmal nichtöffentlich über das weitere Vorgehen ausgetauscht und sich einstimmig für die Durchführung eines zweiten Vergabeverfahrens mit höheren Einkommens- und Vermögensgrenzen ausgesprochen. Es sollte versucht werden, das Vergabeverfahren so zu straffen, dass ein möglicher Verkauf der Grundstücke noch in diesem Haushaltsjahr abgewickelt werden kann.
Der Bebauungsplan jedenfalls soll bestehen bleiben.
Der Umwelt-Sozial- und Umweltausschuss hat diese Haltung in seiner Sitzung am 20.02.24 einstimmig bestätigt.

Daraufhin hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales in seiner Sitzung am 12.03. Kriterienkatalog für das zweite Vergabeverfahren im Bauland Hörmannsdorf überarbeitet. Im zweiten Vergabeverfahren wurde die Abgabefrist von vorher 3 Monaten zur Straffung des Verfahrens auf 6 Wochen verkürzt. Das wurde als zumutbar eingeschätzt mit dem vorgeschlagenen Vorgehen, die Einkommens- und Vermögensunterlagen erst im Falle eines Zuschlags vorlegen zu müssen.
Als Baulandpreis wurde nach den Erfahrungen aus dem ersten Vergabeverfahren nur eine moderate Preiserhöhung von 50 €/qm beschlossen. Zudem sollte vermieden werden, zu nah an die die Marktpreise heranzukommen. 
Der Stadtrat hat sich diese Empfehlung in seiner Sitzung am 19.03.2024 zu Eigen gemacht.
Das entsprechende Vergabeverfahren ist noch Ende März gestartet worden, Abgabefrist war der 31. Mai 2024.
Es ging bis zum 31.05.2024 keine Bewerbung ein. Damit ist das Vergabeverfahren gescheitert, es kommt zu keiner Vergabe.

Da der Erlös aus den beabsichtigten Grundstücksverkäufen als Einnahme im Haushalt 2024 geplant ist, gilt es, die Grundstücke nun einem freien Verkauf zuzuführen, Mindestpreis 1.050 €/qm zzgl. Erschließung.
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat sich dieser Einschätzung in seiner Sitzung am 25.06.2024 angeschlossen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Proske erläutert auf Nachfrage, warum eine Veränderung des Bebauungsplanes nicht in Betracht gezogen werden sollte.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt nach dem Scheitern des zweiten Vergabeverfahrens Hörmannsdorf den freien Verkauf der betreffenden Grundstücke zu einem Mindestpreis in Höhe von 1050 €/qm zzgl. Erschließungskosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
200915_Endfassung_BP Ebe_Hörmannsdorf_Gesamtplan (.pdf)
Beschluss STR 14.12.2021 über Konditionen Verkauf Grundstücke Hörmannsdorf Nord (.pdf)
Lageplan Parzellennummern-Fortführungsnachweis (.pdf)
Vergaberichtlinien Stadt Ebersberg für Grundstücke (Zweites Verfahren/Preisfestlegung Stadtrat 2024) (.pdf)

Datenstand vom 26.07.2024 07:51 Uhr