Der Sachverhalt zur KiTa Ringstraße stellt sich wie folgt dar:
- Bedarf der KiTa
- Übergangsdomizil für KiTa St. Sebastian
Für den geplanten Abbruch mit Neubau der KiTa St. Sebastian an der Pfarrer-Bauer-Str. ist ein Übergangsdomizil für die dort untergebrachten Kinder erforderlich.
In der TA-Sitzung vom 14.02.2023 fiel die Entscheidung, das Übergangsdomizil nicht in Containern, sondern in Holzmodulbauweise auszuführen, da danach eine weitere KiTa benötigt wird (Bedarfsfeststellung USK 24.01.2023).
Herr Miller vom Erzbischöflichen Ordinariat legte in mehreren Gesprächen, unter anderem im FWD am 15.10.2024 dar, dass dieses am Projekt KiTa St. Sebastian nur festhalten wird, wenn bis Ende 2024 seitens der Stadt alle Voraussetzungen (Finanzierungszusage, Sicherstellung Übergangsdomizil) zugesagt werden.
Es ist also davon auszugehen, dass das seit über einem Jahrzehnt in Kooperation mit der katholischen Kirche geplante Projekt KiTa St. Sebastian obsolet ist, wenn jetzt keine Lösung für ein Übergangsdomizil präsentiert werden kann.
In einem Telefonat mit Bürgermeister Proske am 04.12.2024 hat er mitgeteilt, dass einer Verlängerung der Entscheidungsfrist für die Kinderbetreuung Ringstraße vom zuständigen Gremium des Ordinariats zugestimmt wurde. Die Entscheidung ist nun bis spätestens Ende Januar 2025 mitzuteilen, um am Ende des ersten Quartals 2025 dort die Beschlüsse für die Kinderbetreuung St. Sebastian zu fassen. Diese Entscheidung seitens der Erzdiözese erfolgte auf Grund der Finanzierungszusage des Stadtrats vom 5.11.2024. Da sich die Beschlussfassung zur KiTa Ringstr. und somit eine Fertigstellung um ca. ein halbes Jahr verzögert, ist für das Projekt St. Sebastian bereits jetzt von einer Kostenmehrung von ca. 2 % (=ca. 300.000 €) auszugehen.
Seitens des Architekturbüros wurde der Verwaltung kürzlich noch Informationen zur weiteren Bearbeitung mitgeteilt: Unter Berücksichtigung der Auslastung des gesamten Planerteams können bei einer positiven Entscheidung des Stadtrats noch im Dezember dieses Jahres die Kapazitäten im neuen Jahr wieder so weit mobilisiert werden, dass die Projektarbeit mit dem entsprechenden Vorlauf zum 1.2.2025 wieder aufgenommen werden kann. Somit verschiebt sich der geplante Fertigstellungstermin Kita (ohne Freianlagen) von zuletzt 01.08.2026 um mindestens 4 Monate nach hinten auf den 01.12.2026.
- Erhöhter Bedarf an weiteren KiTa-Plätzen einschl. Hort zur Schülerbetreuung
Familienministerin Ulrike Scharf: „Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist die entscheidende familien-, sozial- und integrationspolitische Zukunftsaufgabe der kommenden Jahre und Markenkern der bayerischen Familienpolitik. Wir stellen uns der Verantwortung und bilden die Lebensrealitäten der Familien in Bayern richtig ab. Die Kommunen werden bei der Schaffung der notwendigen Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern und Kindern im Alter bis zur Einschulung tatkräftig unterstützt.“ (Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, Dezember 2024).
Die Kommunen sind für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Ganztagsangeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Eine belastbare Bedarfsplanung ist Voraussetzung dafür, passgenaue Angebote schaffen zu können und dabei einen effizienten Einsatz der kommunalen Haushalts- und staatlichen Fördermittel zu gewährleisten.
Der USK hat in seiner Sitzung vom 24.01.2023 die Notwendigkeit neuer Kinderbetreuungsplätze (24 Krippenplätze, 50 Kindergartenplätze und 100 Hortplätze) festgestellt und anerkannt. Grundlage war die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung, die in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt, bis zum Jahr 2032 erstellt wurde.
Aktuelle Betreuungssituation in Ebersberg (Stand 09.12.2024)
Krippe: alle verfügbaren Plätze = 112 belegt (50 Kinderland, 12 BRK, 12 St. Sebastian, 38 Villa Emilia Volksfestplatz)
Bedarf in 2029/30 laut Prognose = 144 Plätze
Kindergarten: alle verfügbaren Plätze = 415 belegt (75 St. Sebastian, 75 BRK, 75 Arche, 105 St. Benedikt, 40 Villa Emilia Oberndorf, 25 Villa Emilia Volksfestplatz, 20 Waldkindergarten)
Warteliste Kindergarten (Stand 09.12.2024): 26 Kinder
Bedarf in 2029/30 laut Prognose = 450 Plätze
Schulkindbetreuung: alle verfügbaren Plätze = 320 Plätze (80 Hort St. Sebastian, 25 Arche, 20 Waldhort, 160 Schülerbetreuung Floßmannstraße, 35 Außengruppen Schülerbetreuung)
Warteliste: 18 Schulkinder
Bedarf in 2029/30 laut Prognose = 422 Plätze
In diesem Schuljahr besuchen 452 Schulkinder (Stand 09.12.2024) die Grundschule.
75 % der Eltern benötigen in diesem Schuljahr einen Betreuungsplatz.
Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert. Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt.
Prognose: bei gleichbleibender Schülerzahl von 450 ohne weiteren Zuzug gerechnet und einer geschätzten Betreuungsquote von 90% werden im Schuljahr 2029/30 ca. 405 Plätze in der Schulkindbetreuung benötigt.
Der Bedarf von bis zu 410 Schulkindbetreuungsplätzen könnte im Jahr 2029 folgendermaßen sichergestellt werden: 100 Hort St. Sebastian NEU, 100 Hort Kita Ringstraße, 150 Schülerbetreuung Floßmannstraße, 25 Hort Arche, 20 Waldhort, 15 Schülerbetreuung Grundschule Oberndorf.
Die 35 Plätze, die momentan in den sogenannten Außengruppen der Schülerbetreuung zur Verfügung stehen, könnten bis zum Jahr 2029 aufgelöst werden. Die entsprechenden Personalkosten und die Kosten für Miete (Evangelisches Gemeindehaus) würden dann entfallen.
2. Auswahl Örtlichkeit:
Im Rahmen der Planung Kinderbetreuung St. Sebastian wurden bereits mehrere Standorte für die Interims Unterbringung der Kindergarten und Hortgruppen (4 Gruppen) geprüft. Hier wurden auch Standorte mit getrennten Nutzungen (Hort, bzw. Kinderbetreuung) untersucht. Bei dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass nur ein geeigneter Standort für eine gemeinsame Nutzung zur Verfügung steht, Grundstück an der Ringstraße ehemaliger Kindergarten St. Benedikt. Getrennte Nutzungen sind organisatorisch nur mit Mehraufwand zu bewerkstelligen. Die untersuchten Standorte scheiterten zumeist entweder am erforderlichen Platzbedarf für eine Gesamteinrichtung oder an der Bereitschaft der Grundstückseigentümer, die Flächen zur Verfügung zu stellen. Aus wirtschaftlicher Sicht und aus Gründen eines zukünftig bestehenden hohen Bedarfs an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen wurde daher in der TA-Sitzung vom 14.02.2023 entschieden, auf dem Grundstück des ehemaligen Kindergartens St. Benedikt wieder ein Gebäude für Betreuungseinrichtungen zu bauen. Das Gebäude kann zunächst als Ausweichquartier und im Anschluss als weitere Einrichtung genutzt werden. Deswegen soll auf dem Grundstück eine länger nutzbare Ausführung in Holzmodulbauweise errichtet werden. Der zusätzliche Bedarf für die nächsten Jahre wurde in der Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses vom 24.01.2023 festgestellt.
Weitere positive Argumente für den Standort:
- Grundstück im Eigentum der Stadt
- Stadtviertel Hupfauer Höhe hat die meisten Kinder
- zusätzlicher Bedarf durch Baugebiete Augrund und Friedenseiche 8
- vorhandene Freiflächen
3. Projektierung KiTa an der Ringstr.
TA Sitzung 11.01.2022
Naturschutzrecht; Neuausweisung des Naturdenkmals "Hupfauer Höhe" in der Stadt Ebersberg als Naturdenkmal durch Verordnungserlass auf den Grundstücken FlNr. 728, 747/42, 763 und 767, Gmkg. Ebersberg im Stadtteil "Hupfauer Höhe";
Stellungnahme der Stadt Ebersberg Beschluss einstimmig
USK Sitzung 24.01.2023
Bedarfsfeststellung für zusätzlich 24 Krippenplätze, 50 Kindergartenplätze und 100 Hortplätze. Beschluss einstimmig
Bericht ohne Beschluss über hohe Kosten einer Containerlösung im Gegensatz einer langfristigen Lösung z.B. In Holzmodulbau. Positive Zustimmung
TA Sitzung vom 14.02.2023
Entscheidung für Holzmodulbau und keine Container und Entscheidung ein VGV-Verfahren für Holzmodulbau durchzuführen. Eine Anregung für zusätzliche Wohnungen wurde der Verwaltung zur Prüfung mitgegeben. Beschluss 9:1
TA Sitzung vom 18.04.2023
Beschluss der Wert- und Zuschlagskriterien für das Vergabeverfahren Kinderbetreuung Ringstraße Beschluss einstimmig
Ferienausschuss 22.08.2023
Billigungsbeschluss Änderungsbebauungsplan NR 178.1 – Kindergarten an der Hupfauer Höhe. Beschluss einstimmig
TA Sitzung vom 14.11.2023
Vergabe Architektenleistung als Empfehlung an Stadtrat Beschluss einstimmig
STR Sitzung vom 19.12.2023
Vergabe Architektenleistung Beschluss einstimmig
TA Sitzung vom 06.02.2024
Vergabe Ingenieurleistungen (4 Vergaben) Beschlüsse einstimmig
TA Sitzung 14.05.2024
Vorstellung Vorentwurf und Abstimmung der Variante zur Weiterbearbeitung
Beschluss für Riegel 8:2
TA Sitzung 17.09.2024
Vorstellung Entwurf mit Kostenberechnung und Abstimmung Einsparmöglichkeiten.
Beschluss als Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat 7:4
Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden
Beschluss 10:0 ohne StR Schechner
STR Sitzung vom 05.11.2024
Vorstellung überarbeiteter Entwurf mit Einsparmöglichkeiten Kein Beschluss
FWD Sitzung 26.11
Beschluss für Kinderbetreuung mit Wohnungen bei Anwendung aller Einsparungen 6:5
Gründe gegen eine Containerlösung:
(vgl. beiliegende Übersicht vom Projektierer der Diözese, Ernst & Young vom 06.09.2022)
- Kosten für Kauf 4.6 MIo. Euro Stand 2022 ohne KG 200, 500 und 600
- Kosten für Miete 48 Monate 2,6 Mio. Euro ohne KG 200, 500 und 600
- Geringe Haltbarkeit maximal 10 Jahre, dann Ersatzbau für erforderliche Betreuungsplätze
- Personal- und Trägerfindung schwierig
- Kosten ohne Einbezug von Brand und Schallschutz, bei Standzeit von mind. 48 Monate aber in Gänze erforderlich ohne Ausnahme.
Einsparmöglichkeiten:
Einsparung (€)
|
KiTa
|
Wohng.
|
Summe
|
Rigole statt Retensionsdach
|
5.000
|
|
5.000
|
Stützfüße Stahl statt Betonfertigteil
|
50.000
|
|
50.000
|
Einsparung Attikageländer
|
|
20.000
|
20.000
|
Einsparung Grauwassernutzung
|
|
50.000
|
50.000
|
PIR-Dämmung statt Glasschaumdämmung
|
160.000
|
|
160.000
|
Reduzierung Laubengang
|
92.000
|
|
92.000
|
Reduzierung Sonnenschutz
|
32.000
|
|
32.000
|
Reduzierung Pergola
|
|
57.000
|
57.000
|
Einsparungen HLS
|
41.000
|
|
41.000
|
Einsparung ELT
|
34.000
|
9.000
|
43.000
|
Einsparung Aussenanlagen
|
46.000
|
|
46.000
|
Einsparung Lose Möblierung
|
219.000
|
|
219.000
|
Summen:
|
679.000
|
136.000
|
815.000
|
Gesamtkosten mit Wohnungen ohne Einsparungen 13.500.000 €
Abzüglich Förderung - 3.345.000 €
Gesamt verbleibend Wohnungen ohne Einsparungen (V1) 10.155.000 €
Einsparpotential - 815.000 €
Gesamt verbleibend Wohnungen mit Einsparungen (V2) 9.340.000 €
Gesamtkosten ohne Wohnungen ohne Einsparungen 11.675.000 €
Abzüglich Förderung - 2.350.000 €
Gesamt verbl. ohne Wohnungen, ohne Einsparungen (V3) 9.325.000 €
Einsparpotential - 679.000 €
Gesamt verbl. ohne Wohnungen, mit Einsparungen (V4) 8.646.000 €
4. Finanzierbarkeit, Wirtschaftlichkeit
Die finanzielle Seite wurde in der Sitzung des Ausschusses FWD am 26.11.2024 mit folgenden vier Varianten dargelegt und vorberaten:
|
Bau
|
Kosten- berechg.
|
Kosten- einsparg.
|
Baukosten
|
./. Förd:
|
=Kreditbed:
|
V1
|
Kita+Whg.
|
1
|
ohne
|
13.500.000
|
3.345.000
|
10.155.000
|
V2
|
Kita+Whg.
|
2
|
alle
|
12.685.000
|
3.345.000
|
9.340.000
|
V3
|
nur Kita
|
1
|
ohne
|
11.675.000
|
2.350.000
|
9.325.000
|
V4
|
nur Kita
|
2
|
alle
|
10.996.000
|
2.350.000
|
8.646.000
|
Sich ergebender Schuldendienst:
|
2026
|
2027
|
2028
|
2029
|
2030
|
2031
|
2032
|
2033 ff.
|
Sum 26-33
|
Diff zu V1
|
V1
|
254.076
|
524.789
|
532.631
|
526.835
|
460.839
|
541.913
|
620.789
|
610.597
|
4.072.468
|
0
|
V2
|
241.969
|
490.091
|
488.259
|
483.060
|
417.660
|
497.931
|
576.039
|
566.515
|
3.761.524
|
-310.945
|
V3
|
241.389
|
482.778
|
477.805
|
472.831
|
407.658
|
495.935
|
581.852
|
572.160
|
3.732.407
|
-340.061
|
V4
|
226.004
|
452.008
|
447.397
|
442.786
|
377.974
|
459.823
|
539.484
|
530.498
|
3.475.974
|
-596.494
|
Den Zeitraum nach 2031 (Ablauf der 5 jährigen Tilgungspause beim Förderanteil) betrachtet also je nach Variante jährlich zwischen ca. 530.000 € und 610.000 €.
Sich ergebende haushalterische Belastung:
(inkl. Mieteinnahmen für Wohnungen und 1% Unterhalt):
|
2026
|
2027
|
2028
|
2029
|
2030
|
2031
|
2032
|
2033 ff.
|
Sum 26-33
|
Diff zu V1
|
V1
|
254.076
|
625.229
|
633.071
|
627.275
|
561.279
|
642.353
|
721.229
|
711.037
|
4.775.548
|
0
|
V2
|
241.969
|
582.381
|
580.549
|
575.350
|
509.950
|
590.221
|
668.329
|
658.805
|
4.407.554
|
-367.995
|
V3
|
241.389
|
591.378
|
586.405
|
581.431
|
516.258
|
604.535
|
690.452
|
680.760
|
4.492.607
|
-282.941
|
V4
|
226.004
|
560.608
|
555.997
|
551.386
|
486.574
|
568.423
|
648.084
|
639.098
|
4.236.174
|
-539.374
|
Haushalterisch ergibt sich folgende Reihung: Sum 26-33 Diff 1 Diff 2
Beste V4 - Nur Kita mit allen Kürzungsmöglichkeiten 4.236.174
2. V2 - Kita mit Wohnungen; alle Kürzungen 4.407.554 171.379 171.379
3. V3 - Nur Kita ohne Kürzungen 4.492.607 85.054 256.433
4. V1 - Kita mit Wohnungen ohne Kürzungen 4.775.548 282.941 539.374
Betrachtung der Wirtschaftlichkeit:
Hier wurde nur die Variante V2 – Kita mit Wohnungen betrachtet, da an der Notwendigkeit der KiTa keine Zweifel bestehen und Variante 3 und 1 den Haushalt doch wesentlich erheblicher belasten. Die Betrachtung erfolgte nach der Kapitalwertmethode. Dabei wurde ein Mietzins von anfangs 10 EUR/m² mit jährlicher Steigerung um 1 %, eine Reparaturquote von 1 % der Baukosten bei jährl. Kostensteigerung um 2% und ein Abzinsungsfaktor von 2 % zugrunde gelegt.
Ergebnis: Eine Kostendeckung (Break-Even-Point) wird aufgrund der niedrigen Miete erst nach 28 Jahren erreicht. Der Kapitalwert nach 30 Jahren beträgt ca. 361.000 EUR.
Schuldenstand:
Ausgehend von der Finanzplanung im Haushalt 2024 würde sich auch im Kontext mit den fortgeschriebenen Kosten für die KiTa St. Sebastian der Schuldenstand in etwa wie folgt entwickeln:
|
2024
|
2025
|
2026
|
2027
|
2028
|
2029 ff.
|
Schuldenstand lt. Finanzplan 2024
|
38.049.572
|
54.304.672
|
56.824.972
|
62.381.572
|
59.590.000
|
56.530.000
|
Schuldenstand fortgeschrieben
|
35.449.572
|
54.467.672
|
55.210.572
|
58.418.472
|
61.155.800
|
60.762.800
|
Der Anstieg der Verschuldung auf über 60 Mio. € - insbesondere geprägt durch den Neubau der beiden Kitas - wurde bereits im Finanzplan des Haushalts 2024 aufgezeigt. Durch die Verschiebung der Kostenlast für St. Sebastian auf die Jahre 2028 / 2029 bleibt jedoch die bisherige Spitze in 2027 von 62,38 Mio. € erspart. Dafür warten die Folgejahre jedoch mit einer höheren Verschuldung als bisher auf. Um den Schuldendienst für die stark angestiegene und weiter ansteigende Verschuldung leisten zu können, bedarf es einer erheblichen Konsolidierung des Verwaltungshaushalts im Volumen von jährlich mindestens zwei bis drei Millionen EUR. Dies entspricht auch dem Ziel, das sich die Konsolidierungsgruppe gesetzt hat. Die Schulden erreichen mit 50-60 Mio. € eine Höhe, bei der es auch bei Investitionen nicht nur darum geht, was man sich sparen kann, sondern was sich die Stadt leisten kann. Für freiwillige Aufgaben ist kein Raum mehr und Pflichtaufgaben sind nur im zwingend erforderliche Ausmaß erfüllbar.
Wie in der haushalterischen Belastung aufgezeigt, hat die KiTa Ringstraße je nach Variante beginnend ab 2026/2027 daran einen Anteil von 560.000 bis 721.000 € jährlich.
Vorstehend nicht berücksichtigt: Das Ordinariat hatte ursprünglich auch für einen vorübergehenden Ausweichkindergarten (Container) anteilige Mittel bereitgestellt. Bürgermeister Proske hat am 21.11.2024 mit Herrn Miller vom Ordinariat ausverhandelt, dass das Ordinariat für die vorübergehende Nutzung des Kinderhauses Ringstraße durch die KiTa St. Sebastian einen Zuschuss von 600.000 EUR gewährt. Der Zuschuss wird mit der ersten Rate zu den Baukosten in 2028 für die KiTa St. Sebastian verrechnet. Überschlägig verringert sich also der Schuldendienst / haushalterische Belastung somit bei einem Kredit mit 30 Jahren Laufzeit um 20.000 € jährlich.
Die Variante 4 – nur Bau der Kita ohne Wohnungen mit allen Kosteneinsparungen – ist haushalterisch die günstigste Variante. Sie liegt jedoch mit jährlich durchschnittlich 22.850 EUR im Jahr nur wenig unter der Variante 2 – Kita mit Wohnungen mit allen Kosteneinsparungen. Neben Schaffung von Wohnraum und damit verbundenen Anreiz auch für Kindergartenpersonal spricht auch der erhebliche Vermögenszuwachs sowie mehr Einnahmen als Ausgaben nach 28 Jahren für einen Bau von Wohnungen auf der KiTa, wenn zugleich alle Einsparpotentiale bei der Umsetzung des Bauvorhabens umgesetzt werden.
Der Ausschuss FWD hat dem Stadtrat in seiner Sitzung am 26.11.2024 mit 6 zu 5 Stimmen empfohlen, die Variante 2 – Bau von KiTa und Wohnungen an der Ringstraße unter Ziehung aller Kosteneinsparungen zu beschließen.
5. Antrag der Fraktion PRO EBERSBERG vom 03.12.2024 vor (sh. Anlage):
Der Stadtrat möge in seiner Sitzung am 17.12.2024 beschließen:
- Ausführung in der AWFD-Sitzung am 26.11.2024 vorgestellten Variante V4 (ohne Wohnungen)
- Deckelung der Baukosten auf 7,5 Millionen Euro
- Ausführung des Daches als Giebel- oder Pultdach
Die Begründung soll mündlich erfolgen.