Haushalt 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die weiterhin schwierige finanzielle Lage der Stadt erforderte eine gründliche Durchsicht und eingehende Besprechungen der Mittelanforderungen in der Verwaltung. Außerordentliche Mittelanforderungen wurden im Einzelnen besprochen und auf das zwingend notwendige Maß begrenzt. Maßnahmen wurden soweit möglich auf die Folgejahre verschoben oder auf unbestimmte Zeit auf eine Warteliste außerhalb des Haushalts gesetzt.

Nun kann ein nach Ansicht der Kämmerei genehmigungsfähiger Entwurf vorgelegt werden. 

Die Eckwerte für 2025:

Verwaltungshaushalt: 41.544.100 € (Vorjahr 40.461.300 €, vorlfg. Erg. 41.568.380 €)
Vermögenshaushalt: 19.820.400 € (Vorjahr 28.696.300 €, vorlfg. Erg. 16.432.426 €)
Gesamthaushalt: 61.364.500 € (Vorjahr 69.157.600 €)

Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt: 1.737.000 €
Erforderliche Pflichtzuführung zur Kredittilgung: 1.729.300 €
Freie Spitze: 7.700 €

Neuverschuldung: 11.927.600 €
In 2024 musste vor allem aufgrund ausständiger Baurechnungen nur eine Neuverschuldung von 6,5 Mio. € statt geplanten 13,73 Mio. € erfolgen.
Der Schuldenstand am 31.12.2024 beträgt 30.815.123 EUR und wird bis Ende 2025 auf 41.013.523 € ansteigen.
Nach der Finanzplanung wird sich der Schuldenstand Ende 2028 auf 50,59 Mio. € belaufen.

Der ausgeglichene Haushalt 2025 konnte jedoch nur auf Basis einer Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer von 407,6% auf nun 450% erreicht werden. Dazu ist folgendes anzumerken:
Aufkommensneutral zu 2024 wäre ein Aufkommen von 2,03 Mio €, dies sollte wie im Stadtrat vom 17.12.2024 dargelegt durch einen Hebesatz von 407,6 zu realisieren sein.
Wie im Dezember fehlen aber nach wie vor von ca. 10% der Grundsteuerzahler noch die Bewertungen vom Finanzamt; diese Fälle zahlen derzeit mangels Rechtsgrundlage keine Grundsteuer. So liegt das Aufkommen derzeit bei 1.727.309 €. Bei der Berechnung des Hebesatzes von 407,6 % im Dezember 2024 wurden die ausständigen Beträge analog der vorliegenden Änderungen grob geschätzt. Ob diese Schätzung zutrifft, wird sich wohl erst Ende diesen Jahres zeigen. Den jetzigen Grundsteuerstand angepasst auf den Hebesatz von 450% würde ein Aufkommen von 1,906 Mio. € und somit immer noch 100.000 € weniger als bei einer Aufkommensneutralität ergeben. Es bleibt zu hoffen, dass die ausständigen Festsetzungen diesen Missstand beseitigen.

Eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer ist im Entwurf auch für die Folgejahre nicht vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ergebnisse der Gewerbesteuerzahler in den nächsten Jahren entwickeln.

Im Finanzplan der Jahre 2026 bis 2028 kann die Pflichtzuführung zur Tilgung der Kredite dargestellt werden. In 2026 ist dafür jedoch eine Zuführung in umgekehrter Richtung – also vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt erforderlich, was jedoch auf Basis der Verkaufserlöse Friedenseiche IV und Hörmannsdorf Nord rechtlich möglich ist (§22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik).

Der Vermögenshaushalt und auch die Verschuldung wird durch die nun nicht mehr durchgeführten Projekte Tiefgarage St. Sebastian und Wohnungen über KiTa Ringstraße spürbar entlastet. Zudem wurde die Aufstockung der Schule Floßmannstraße aus dem Haushalt genommen und auf die Warteliste gesetzt; über eine Durchführung muss zu gegebener Zeit auch unter Berücksichtigung der finanziellen Lage entschieden werden.

Auch wenn für die Jahre 2025 bis 2028 ein ausgeglichener Haushalt mit Erfüllung der Pflichtzuführung dargestellt werden kann, ist aufgrund der stark ansteigenden Verschu­ldung intensiv an einer weiteren Konsolidierung des Haushalts zu arbeiten, um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

Anbei finden sich die Haushaltsunterlagen mit folgenden Ausnahmen, die bis zur nächsten Sitzung erstellt werden:
Haushaltssatzung
Vorbericht
Schuldenübersicht nach KommHV
Übersicht über die Kreditermächtigungen

Herr Gibis erläutert den Haushaltsentwurf 2025 anhand einer Präsentation und beantwortet Fragen. Bürgermeister Proske weist darauf hin, dass wie versprochen nun ein ausgeglichener Haushalt vorliegt und empfiehlt aufgrund der kurzfristigen Vorlage der Haushaltsunterlagen eine eingehende Beratung in der Sitzung des FWD am Donnerstag, den 10.04.2025. Er bittet darum, Fragen fraktionsweise möglichst bis zum 04.04. an Herrn Gibis zu senden.

Diskussionsverlauf

Im Kreise des Ausschusses wird begrüßt, dass ein ausgeglichener Haushaltsentwurf gefertigt werden konnte, man ist sich aber der knappen freien Finanzspitze bewusst. Die aufgezeigte Schuldenentwicklung sei Anlass zu vorsichtiger Hoffnung, das gewaltige Anwachsen der Schulden bereitet aber auch Sorgen. Die Fraktionen müssen über die einzelnen Haushaltsstellen noch einmal beraten, um am 10.04. einen Empfehlungsbeschluss fassen zu können.
Die Konsolidierung muss unbedingt weiter betrieben werden, um die Neuverschuldung weiter zu drücken. Im Verwaltungshaushalt fällt die Ausgabensteigerung auf und es wird gebeten, diese Entwicklung aufzuschlüsseln und besonders die Entwicklung der Personalkosten für die letzten Jahre aufzuschlüsseln. 
Begrüßt wird, dass der Gewerbesteuerhebesatz nicht erhöht worden ist. 
Bürgermeister Proske begründet die Steigerungen im Verwaltungshaushalt mit den neu geschaffenen Vermögenswerten wie z.B. Waldsportpark und Hallenbad, die nun unterhalten und betrieben werden.  Die Steigerung der Personalkosten hat weit überwiegend tarifliche oder gesetzliche Gründe, im Bereich der Schülerbetreuung wurde tatsächlich mehr Personal benötigt.
Letztlich sieht er Erfolg in der Arbeit der Konsolidierungsgruppe, auch viele kleinere Beträge einsparen hat einen Effekt. 
Auf die Frage von Stadträtin Matjanovski nach dem Stand des Organisationsgutachtens antwortet Bürgermeister Proske, dass es noch in diesem Jahr dem Stadtrat vorgestellt werden wird.

Dokumente
II-1-a-Gesamtplan VerwHH VermHH (.pdf)
II-1-b-Haushaltsquerschnitt (.pdf)
II-1-b-Haushaltsquerschnittx (.pdf)
II-1-c-Gruppierungsübersicht (.pdf)
II-1-d-Leistungsfähigkeit (.pdf)
II-1-e-Deckungsvermerke (.pdf)
II-2-a-Einzelplan Verwaltungshaushalt (.pdf)
II-2-b-Einzelplan Vermögenshaushalt (.pdf)
II-3-Stellenplan (.pdf)
III-1-b-Warteliste (.pdf)
III-1-e-Zweckbindungsvermerke (.pdf)
III-2-Übersicht Verpflichtungermächtigungen (.pdf)
III-3-Schuldendienst (.pdf)
III-3-Schuldenentwicklung (.pdf)
III-4-Rücklagenübersicht (.pdf)
III-5-a-Finanzplan nach Arten (.pdf)
III-5-b-Investitionen nach Aufgaben (.pdf)
III-5-c- Investitionsprogramm (.pdf)
Haushalt 2025 - Präsentation FWD 25.03.2025 (.pdf)

Datenstand vom 22.04.2025 13:34 Uhr