Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr.1861/3, Gmkg. Ebersberg, Aßlkofener Straße 13
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 20.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 1861/3, Gmkg. Ebersberg, soll abgebrochen werden und durch einen Neubau ersetzt werden. Hierzu liegt ein Antrag auf Vorbescheid vor. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne 16 – Aßlkofener Straße - und 78 – Änderung des Bebauungsplanes Aßlkofener Straße -.
Der Bauherr möchte folgende Fragen durch seinen Antrag geklärt wissen:
- Wird der Errichtung des Gebäudes mit Lage, Abmessungen und Höhenentwicklung gem. den Angaben im Eingabeplan zugestimmt?
- Wird der Überschreitung der GFZ zugestimmt?
Das geplante Gebäude liegt innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Bauraumes (Lage und Größe), die Höhenentwicklung E + 1 (DG darf kein Vollgeschoss sein) wäre ebenso zulässig.
Für die geplante GFZ von 0,57 wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 78 erforderlich, da die zulässige GFZ von 0,35 überschritten wird.
Aus Sicht der Verwaltung kann die beantragte Befreiung erteilt werden, da sie städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und sie mit den öffentlichen und nachbarlichen Belangen vereinbar ist. Zudem haben die angrenzenden Nachbarn dem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der beantragten Befreiung im Rahmen des Vorbescheides einstimmig
zu und erteilt zum Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 11:00 Uhr